Ausweis  und  Rechnungslegung.  889

in  der  Berechnung  in  Ausgabe  gestellt  und  die  mit  den  Quittungen  der
Empfänger  belegte  Uebersicht  der  Berechnung  beigefügt  werden.  Ein
gleiches  Verfahren  findet  Statt,  wenn  während  des  Quartals  von  mehr  als
einem  anderen  Lazarethe  oder  Truppentheile  Arzneien  empfangen  worden
sind.  In  diesem  Falle  wird  die  vorerwähnte  Uebersicht  mit  den,  von  den
Ablieferern  ausgestellten  Einnahme-Attesten  belegt,  der  Berechnung  beigefügt.
  [Das  Schema  für  „die  Uebersicht  derjenigen  Arzneien,
welche  während  des  .  ten  Quartals  18.  aus  der  Dispensir-Anstalt
  des  Garnison-Lazareths  zu  N.  an  andere  Lazarethe  und
Truppentheile  zur  weiteren  Verrechnung  bei  diesen  abgegeben
worden  sind,  oder  welche  an  die  Dispensir-Anstalt  zuN.  aus
anderen  Lazarcethen  oder  von  anderen  Truppentheilen  in
Empfang  genommen  sind  hat  folgende  Rubriken;
1)  Benennung  der  Arzneien.  2)  Ansgabe  an:  a.  das  Lazareth  zu  A.,  b.  den
Truppentheil  B.,  c.  den  Truppentheil  C.,  d.  das  Lazareth  zu  D.,  u.  s.  w.  x.
Summe  der  Ausgabe;  oder  2)  Empfang,  a.  von  dem  Lazareth  zu  B.,  b.  aus
der  Arznei-Reservo  zu  P.,  c.  aus  dem  Depot  zu  G.,  d.  Summe  der  Einn
Bei  diesen  Uebersichten  bleibt  noch  Folgendes  zu  bemerken:

1.  Die  aus  den  Dispensir-Anstalten  an  andere  Lazarethe  und  Truppentheile
  zu  versendenden  Arzneien  sind  stets  nur  in  Medicinalgewicht  zu
fordern  und  zu  verabreichen.  2.  Die  Gewichtssumme  eines  jeden  verabfolgten
  Arzneimittels  ist  unter  dessen  Namen  in  der  betreffenden  Rubrik
der  tabellarischen  Medikamenten-Berechnung  in  Abgang  zu  bringen.
3.  Ueber  Arzneien,  welche  an  solche  Truppentheile  verabreicht  werden,
die  mit  dem  grösseren  Lazarethe,  von  welchem  die  Absendung  geschehen,
im  Lazareth-Verbande  stehen  und  die  daher  ihre  Berechnungen  an  diesesgrössere
  Lazareth  einreichen  müssen,  wie  z.  B.  die  vom  Stabe  entfernt
stehenden  Eskadrons,  war  es  früher  nicht  nöthig,  wird  aber  jetzt  auch
gefordert,  der  vorstehenden  Uebersicht  Quittungen  beizufügen,  was  immer
geschehen  muss,  wenn  die  Verabreichung  an  Truppentheile  erfolgt  ist,  die
eine  eigene  Lazareth-Rechnung  führen  und  ihre  Arzneiverpflegungs  -  Berechnungen
  daher  direkt  an  den  Generalarzt  des  Korps  zur  Revision
einsenden,  (Die  vom  Stabe  entfernt  stehenden  Eskadrons  senden  ihre
Rechnungen  auch  jetzt  noch  an  das  Stabslazareth  resp.  an  den  oberen
Militärarzt  des  Truppentheils,  wiewohl  sie  sämmtlich  eine  eigene  Lazareth-Rechnung
  führen.)].  —  Ueber  die,  den  Medikamenten-Berechnungen  beizufügenden
  Uebersichten  über  den  Verbrauch  an  Blutegeln  siehe  $.  12
Zusätze.  IV.  4.

Bei  der  Berechnung  der  Verbandmittel  geht  die  Richtigkeit
der  Einnahme  ebenfalls  aus  der  Geldausgabe-Rechnung  und  deren  Belägen,
hinsichtlich  solcher  Gegenstände  aber,  die  nicht  für  baares  Geld  angekauft,
sondern  aus  der  Lazareth-  Oekonomie,  aus  Depots,  von  Garnison-Verwaltungen
  oder  aus  anderen  Lazarethen  etc.  geliefert  worden  sind,  aus  den
von  der  abliefernden  Behörde  darüber  ausgestellten  Einnahme-Attesten,
die  Ausgabe  aber  aus  den  Ordinationsbüchern  und  sonstigen  Ausgabebelägen,
  und  hinsichtlich  der,  an  andere  Lazarethe  oder  Truppentheile
abgegebenen  Gegenstände  aus  den  Quittungen  der  Empfänger  hervor.

Das  Schema  O.:  Berechnung  der  Verbandmittel  und  der
dahin  gehörigen  Gegenstände  in  der  Dispensir-Anstalt  des
Garnison-Lazareths  zuN.  für  das  ..te  Quartal  18..  enthält  im
Kopf  die  Rubriken:

1)  Lanfende  Nummer;  ?2).....  ;  3)  Nummer  der  Beläge;  4)  Die  verschiedenen
Verbandmittel.  (Mitellen,  Binden,  Hechselkissen,  alte  Leinwand,  Charpie,