8%  B.  Dispensir-Austalten.

Kompressen,  Btrohladen,  neue  Leinwand,  leinen  Band,  Fusssohlenbretter,  Waschund
  Feuerschwamm,  Pappbogen,  Zwirn,  Stecknadeln,  Nähnadeln,  Bruchbinder,
Suspensorien  u.  s.  w.);  ’).  Bemerkungen.

Die  Bandagen  werden  nach  Einnahme,  Ausgabe  und  verbliebenem
Bestande  verrechnet;  wo  Gewichtsangaben  vorkommen,  sind  diese  nur  in
Civilgewicht  zu  machen.  Die  Einnahme  umfasst  den  vom  vorigem  Quartal
  verbliebenen  Bestand  und  den  Zugang  (durch  Ankauf,  von  anderen
Lazarethen,  Depots  etc.,  durch  Selbstbereitungen,  über  welche  der  Berechnung
  eine  besondere  Nachweisung  beizufügen  und  wobei  darauf  zu  halten
ist,  dass  jede  neu  anzufertigende  Binde  möglichst  aus  dem  Ganzen  geschnitten
  und  jede  unnöthige  Stickerei  vermieden  werde,  weswegen  man
immer  eine  ganze  Breite  der  Leinwand  von  der  erforderlichen  Länge  zu
einer  und  derselben  Art  von  Binden  der  Länge  nach  zerschneidet).  Bestand
  und  Zugang  werden  summirt.  —  Bei  der  Ausgabe  ist  zu  unterscheiden:
der  Verbrauch  an  Ort  und  Stelle  laut  Ordinationsbücher,  die  Abgabe  an
andere  Lazarethe  oder  Truppentheile,  die  Ausgabe  von  Bruchbändern  und
Suspensorien  an  einzelne,  näher  bezeichnete  Individuen  (8.33),  Ausgaben
durch  Selbstbereitungen  u.  s.  w.  Die  einzelnen  Ausgaben  werden  summirt.
Aus  der  Differenz  der  Einnahme  und  Ausgabe  ergiebt  sich  der  verbleibende
Bestand.  Bei  diesem  ist  anzugeben,  wie  viel  davon  für  den  kurrenten
Bedarf  in  der  Dispensir-Anstalt  und  wie  viel  in  dem  oder  den  Bandagenkasten
  enthalten  ist.  —  Der  Berechnung  ist  vom  ärztlichen  Vorstande  der
Dispensir-Anstalt  und  dem  betreffenden  Hülfsarzte  das  Attest  hinzuzufügen:
„Dass  der  verbliebene  Bestand  bei  der  heute  aufgenommenen  Inventur
sich  wirklich  vorgefunden,  wird  hierdurch  bezeugt“.  —  Die  Utensilien-Berechnung
  (s.  oben)  weiset  den  Bestand,  Zugang  und  Abgang  sämmtlicher
  Utensilien  der  Dispensir-Anstalt  nach.  Die  Justifikation  des  Zugangs
und  Abgangs  bei  dem  Apotheken-Inventarium  geschieht  im  Wesentlichen
nach  den  für  das  Lazareth-Inventarium  bestehenden  desfallsigen  Vorschriften.
Zerbrochene  oder  unbrauchbar  gewordene  Gegenstände  werden  bis  zur
nächsten  durch  die  Intendantur  zu  veranstaltenden  Jahresrevision  aufbewahrt,
  wo  dann  über  den  etwaigen  Verkauf  etc.  verfügt  wird.  Der
Wiederersatz  solcher  zerbrochenen  oder  unbrauchbar  gewordenen  Utensilien
durch  neue  ist  jedoch  ohne  Zeitverlust  zu  bewirken  und  bedarf  es,  insofern
  sie  zu  den  etatswässigen  Utensilien  gehören,  einer  vorherigen
  Autorisation  zu  ibrer  Wiederbeschaffung  nicht.  Die  Nebenbedürfnisse,
  als  Gläser,  Papier,  irdene  Töpfe  etc.,  welche  der  Dispensir-Anstalt
überliefert  worden  sind,  können  nicht  Gegenstände  einer  weiteren  Berechnung
  sein;  die  Militär-Aerzte  müssen  jedoch  darauf  sehen,  dass  damit  gut
gewirtbschaftet  werde.

Inventur.  $.  46.

Am  letzten  Tage  eines  jeden  Vierteljahrs  müssen  die  Arbeiten  in
der  Dispensir-Anstalt  so  regulirt  werden,  dass  nach  Beendigung  derselben
eine  genaue  Inventur  von  den  Arzneibeständen  aufgenommen  werden  kann.
Dieser  Aufnahme  der  Inventur  muss  der  ärztliche  Vorstand  der  Dispensir-Anstalt
  von  Anfang  bis  zu  Ende  beiwohnen  und  bleibt  demnächst  die
Uebereinstimmung  des  verbliebenen  Bestandes  mit  der  Inventur  von  ihm
unter  der  Berechnung  zu  bezeugen.  Ebenmässig  müssen  auch  die  Verbandmittel-Bestände
  und  chirurgischen  Geräthschaften,  sowie  die  Apotheken-Utensilien
  am  Schlusse  eines  jeden  Quartals  der  Inventur  unterworfen  werden.

Zusätze.  1.  (Cirkular  an  die  siimmtlichen  Militär-Aerzte  v.  27.  November  183
ad  2.)  Das  Königl.  Militär-Oel  ie-Depart  hat  unterm  15.  Oktober  1537  bestimrot,
  dass  der  am  Schlusse  eines  jeden  Quartals  aufsunebmenden  Inventur  der  vor-