Revision  und  Auszahlung  der  Beträge  etc.  9

an  die  Kgl.  Ober-Rechnungs-Kammer  eingereicht.  (Erl.  v.  13.  November
1856,  Zusätze  zu  $  12,  IIL  27.)

Schema  W.  Nachweisung  der  im...  ten  Korps-Bereich  mit
den  Apothekernetc.  geschlossenen  Kontrakte  über  Lieferung
der  Arzneien  etc.  für  die  Dispensir-Anstalten  derGarnison-Lazarethe
  pro  18.

1.  Nummer;  2.  Namen  der  Lazarethe  ;  3.  Benennung  der  Truoppenth«ile,  für  welche
eie  bestimmt  sind;  4  Benennung  der  einzeln  stehenden  Kompagnion,  Eskadrons,  Abtheilungen,
  Landwehrstämme  und  Kommandos,  welche  ihre  Arzneien  und  Verbandge
  nstäude  daraus  geliefert  erhalten;  5.  Namen  und  Wohnort  der  Apotheker  etc.,  mit

chen  kontrabirt  ist;  6.  Datum  des  Kontrakts;  Datum  der  Bestätigung  demelben;
5  Dauer  des  Kontrakta;  (Wo  Prolongationen  der  Kontrakte  eingetreten  sind.  ist  dies
sub  8  mit  zu  vermerken.)  9.  Wieviel  Procent  an  Rabatt  gegen  die  Medicinaltaxe  gewährt
  worden  bei  den  dispensirten  Arzneien;  10.  bei  den  nicht  dispensirten  Arzneien;
11.  unter  welchen  Bedingungen  die  Droguen;  12.  die  Bintegel  geliefert  worden?  1}.  Bemerkungen.
  (Auch  diejenigen  Fälle,  wo  keine  Kontrakte  für  die  einzelnen  Garnisonen
bestehen,  sind  in  diese  Nachweisung  mit  zu  verzeichnen.)

Aussergewöhnliche  Revision.  $  56.

Die  Dispensir-Anstalten  der  Garnison-Lazarethe  sollen  ausser  der
ordentlichen  Revision  und  Kontrole,  welche  Seitens  der  verfassungsmässigen,
  aufsichtführenden  Instanzen  geübt  wird,  unter  Zuziehung  eines
pharmaceutischen  Medicinal-Assessors  oder  eines  vereideten  Stadtapothekers
  aussergewöhnlichen  Revisionen  unterworfen  werden  können,  worüber
  dem  Kriegs-Ministerio  und  respective  dem  General-Stabs-Arzte  der
Armee,  unter  Umständen  auch  dem  Genaral-Kommaudo,  auf  den  Vortrag
des  Korps-General-Arztes  oder  auf  den  Grund  eines  von  ihm  darüber  erforderten
  Gutachtens  die  geeignete  Verfügung  zusteht.  Die  Intendantur
konkurrirt  jedoch  dabei  ressortmässig.  (Derartige  Revisionen  haben  im
Jahre  1859  stattgefunden.)

Zusätze.  1.  «Erl.  d.  Milit.-Oekon.-Depart.  vom  4.  Januar  1859)  Es  ist  nach
Einverständigung  mit  dem  Herrn  General-Btabs-Arzte  der  Armee  beschlossen  worden,
die  Dispensir-Anstalten  der  Garnison-Lazarethe  zu...  ....  (im  1.  Armee-Korps:  Königsberg,
  Danzig  und  Thorn)  der  im  $  56  der  Vorschriften:  „Ueber  die  Versorgung  der
Armee  mit  Arzneien  etc.‘  vorgeschriebenen  aussergewöhnlichen  Revision  durch  den
pharmaceutischen  Medicinal-Assessor  der  betreffenden  Regierung  im  Beisein  des  Korps-General-Arztes
  unterwerfen  zu  lassen.  Die  Kgl.  Intendantur  hat  wegen  Abordnung
des  gedachten  Pharmaceuten  das  Erforderliche  in  die  Wege  zu  leiten,  die  über  den
Befand  aufzunehmenden,  von  beiden  Kommissarien  su  vollsiehenden  Protokolle  hierher
einzureichen  und  die  Ihr  zugehenden,  von  der  Regierung  festgesetzten  Liquidationen
des  pharmaccutischen  Beamten  über  die  eventuell  zur  Vergütung  gelaugenden  Reisekosten
  und  Tagegelder  zur  Zahlung  anzuweisen.  Den  General-Arzt  wird  der  Chef  des
Miü.-Med.-Wesens  mit  näherer  Information  versehen

2.  (Cirkular  an  die  General-Aerzte  vom  n.  a,  1850.)  Wie  ‚Euer  |  Hochwohlgeboren
  aus  dem  bier  beigefügten  Erlass  des  K
die  s#mmtlichen  Kgl.  Intendantaren  vom  4.  San  180  Getälligst  mit  Mehrerem  ent,
nebmen  wollen,  so  hat  das  Kgl.  Departement  behufs  Constatirung  der  Beschaffenheit
der  Arzneien  in  den  Militär-Dispensir-Anstalten,  in  Uebereinstimmung  mit  mir,  beschlossen,
  in  el  9  Armee-  -Korps  ı  die  Dispensir-Anstalten  verschiedener  Garnison-Orte
im  Sinne  des  $  56  der  Arznei  durch  den  pharmaceutischen  Medieinal-Assessor
  des  betreffenden  Regierungs-Berirks  im  Beisein  des  General-Arztes  des
Korps  aussergewöhnlichen  Revisionen  zu  unterwerfen  und  solche  in  Bezug  auf  die
Dispensir-Anstalten  Ihres  Korps-Bereichs  in  den  in  der  Aulage  näher  bezeichneten
Garnison-Orten  vornehmen  zu  lassen.  Indem  ich  Euer  etc.  hiervon  ergebenst  Mittbeilung
  mache  und  ßie  zugleich  ersuche,  nach  Uebereinkunft  mit  der  Kgl.  Intendantur
mit  diesen  Revisionen  baldmöglichst  vorgehen  zu  wollen,  bemerke  ich  hierbei  ergebenst
Folgendes.  An  solchen  Garnison-Orten,  wo  der  pharmaceutische  Medicinal-Assessor
gleichzeitig  Lieferant  der  Arzneien  für  die  Dispensir-Anstalten  sein  sollte,  würde  ein
anderer,  Vertrauen  darbietender  Apotheker  mit  der  Revision  der  Arzueien  zu  beauftragen
  sein  und  bleibt  es  in  derartigen  Fällen  Euer  eto.  anheimgegeben,  einen  solchen