Revision  und  Aussahlung  der  Beträge  etc.  903

26.  Plumb.  acetic.  depar.,  auf  Kupfer  nnd  ob  es  die  depurirte  Sorte  laut  Preiscourant
  der  pharmac.  Fabriken

27.  Magnesia  sulphurica.  Desgleichen,

28.  Beschaffenheit  der  Pulverform  der  Vegetabilien  im  Allgemeinen.

2%.  Radix  Liquirit.  conc.,  ob  es  glabra  oder  echinata  iet.

30.  Radix  Liquirit  pulv.,  ob  die  Feinheit  des  Pulvers  den  Anforderungen  entspricht



31,  Radix  Jalap.  pulv.  Wie  viel  Procent  Resina  Jalap.  in  demselben  enthalten

sind.  (Norm,  10°/,  als  Mioimum.)

32.  Rad.  Ipecacuanh.  pulv.,  ob  die  üblichen  Dosen  sich  ale  Brechmittel  wirksam

gezeigt  haben

33.  Rad.  Rhei  pulverat.  Farbe,  Geruch,  Feinheit  der  Pulverform.

34.  Rad.  Sarsaparill.  conc.,  auf  Rad.  Sarsaparill.  Veracruz,  staubfrei  und  ob  auch

die  Wurzelknollen  mit  "hineingeschnitten.
34.  Succus  ligniritise  erad.  Wie  viel  Procent  davon  im  Wasser  löslich  gewesen
{Norm  )

36.  Tartarus  depurat.  pulv.  auf  Metalle.

37.  Tartarus  stibiatus,  Ob  es  der  Tart.  stib.  der  Pharmakopoe  resp.  der  in  den
Preiscouranten  der  pharmacentischen  Fabriken  ist.

38.  Tinetura  Opii  simplex.  Spec.  Gewicht.  Prüfung  auf  Morphium,  wie  bei
Opium  angegeben  worden.

39.  Sulphur  auratum.  Prüfung  auf  Blei  und  Arsenik  und  ob  ea  die  der  Pharmekopoe

  entsprechende  Sorte  ist.

40.  Kali  tertaricum.  Ob  es  das  Präparat  der  Pharmakopoe  in  Krystallen  ist.

41.  Chinioideum,.  Ob  es  sich  in  Alkohol  klar  auflöst  und  das  Gelieferte  in  der

dunkelbraunen  oder  in  der  vorzäglicheren  hellbraunen  Sorte  der  Zimmer'schen
Fabrik  besteht.

Anmerkung.  Von  solchen  Gegenständen,  wie  Cort.  Chin.  reg.,  Rad.  Jalap.  pur.
etc.,  wo  die  Constatirung  der  Güte  mit  einer  zeitraubenden  Prüfung  verbunden  ist,  sind
dem  Herrn  Rerisor  angemessene  Quantitäten  versiegelt  zur  Disposition  zu  stellen.  um
nachträglich  in  seiner  Behausung  den  Befund  festzustellen.

3.  Das  Resultat  dieser  Revisionen  ist  in  dem  Cirkular  an  die  General-Aerste  vom
4.  December  1860  publicirt,  welches  in  den  Zuslützen  zu  $  12,  IV.  Nr.  90  in  extenso
mitgetheilt  ist.

Titel  IX.

Versorgung  der  Truppen  mit  Areneien  und  Verbandmiteln  auf  Friedensmärschen,
  in  Kantonnements,  Lägern  und  im  Kriege.

Verfahren  beim  Ausrücken  der  Trappen  aus  ihren  Garnisonen
  und  bei  Auflösung  der  Dispensir-  Anstalten.  $  57.

Wenn  der  Fall  eintritt,  dass  die  Truppen  ihre  Garnisonen  auf  längere
  unbestimmte  Zeit  verlassen  müssen  und  keine  gewisse  Aussicht  vorhanden
  ist,  dass  in  Kurzem  wieder  andere  Truppentheile  daselbst  einrücken
  werden,  so  müssen,  nach  der  Entleerung  des  Lazareths  von  den
Kranken,  sämmtliche  Apotheken  -  -  Utensilien  der  Dispensir-Anstalt  derjenigen
  Behörde,  am  Orte  zur  Aufbewahrung  übergeben  werden,  welche
die  Lazareth-Utensilien  in  diesem  Falle  in  Verwahrung  nimmt.  Die  in
der  Dispensir-Anstalt  vorhandenen  Arznei-  und  Verbandmittel-  Bestände
dagegen  werden,  soviel  als  thunlich,  zur  Füllung  der  auf  dem  Marsche
mitzunehmenden  Medicin-  und  Baudagenkasten  verwendet;  was  aber
hiernach  übrig  bleibt,  muss  an  eine  andere  in  der  Nähe  gelegene  und
noch  fortbestehende,  von  dem  General-  Arzt  des  Korps  zu  bestimmende
Dispensir-  Anstalt  gegen  Quittung  abgegeben  und  mit  der  letzteren  belegt
  in  der  tabellärischen  Medikamenten-  und  Verbandmittel-  Berechnung
in  Abgang  gebracht  werden.