Versorgung  mit  Aransien  und  Verbandm.  auf  Märschen,  im  Kriege  etc.  907

vorgedachten  Flanellbinden  von  10  Elen  Länge  sind  is  einer  Breite  von  2?/,  ”  ans
ferigen,  so  dass  der  zu  verwendende  Flanell,  wenn  aus  der  Breite  desselben  12  solche
Binden  geschnitten  werden  sollen,  eine  breite  von  32  bis  33"  besitzen  muss.  Da
jede  Binde  nur  aus  einem  Stück,  mithin  aus  einem  10  Ellen  langen  Stück  Flanell  geschnitten
  werden  darf,  so  eind  zur  Vermeidung  eines  Mehrverbrauchs  von  Materi
sämmtliche  für  die  Mediein-  und  Bandagenkasten  der  Truppen  im  Bereiche  der  Fr
Intendautar  erforderlichen  Binden  bei  eintretendem  Bedarf  in  einem  grössern  Gar-.
nison-Lazarethe  anzofertigen.  —  8.  In  Bezug  auf  die  Verpackung  etc.  wird  Nachstehondes
bemerkt:  a)  der  Gyps  int  unter  dem  Deckel  der  Bandagen-,  resp.  Medicin-  und  Bandagen-Wagen
  der  Feldlasarethe  in  einem  kleinen,  mit  eisernen  Bändern  und  im  Boden  mit,
weiter  Spundöffuung  versehenen  Fässchen  von  circa  '/  Anker  mitzuführen.  Das  für
die  Medicinkasten  der  Truppen  bestimmte  Quantum  Gyps  wird  dagegen  in  den  De
tailloos-  etc.  wie  in  den  kleinen  Medicin-  ete.  Kasten  in  der  für  Species  adcataplasın
bestimmten  Blechbüchse  verpackt.  während  die  genannten  Species,  als  eher  entbehrlich
resp.  durch  andere  Mittel  erscetzbar,  ausfallen.  —  b)  Der  Flanell  "für  die  Feldlezaretha
ist  gleichfalls  in  den  oben  bezeichneten  Fahrzeugen  —  Schiebekasten  Nr.  0  der  neuen
Medicinwagen  für  eine  fahrende  Abtbeilung  des  leichten  Feldiazareths,  resp.  Schiebekasten
  Nr.  1  der  neuen  Mediciu-  und  Bandagenwagen  für  das  Depot  desselben  Laxa;,
reths  —  zu  führen.  In  den  Bataillons-Bandagen-Kasten,  sowie  in  den  kleinen  Medicin,
und  Bandagenkasten  finden  die  Flanellbinden  ihren  Platz  neben  den  übrigen  Binden.  —
ec)  In  Bezug  auf  die  Verpackung  des,  bisber  schon  etatsmüssig  gewesenen,  Chloroforma
für  die  Feldlazarethe  ist  hier  Nichts  zu  erwühnen.  In  den  Medicinkasten  er  Trap  a
und  swar  in  den  Bataillons-  resp.  Itegiments-Medicinkasten  wird  der  Bedarf  in  dem
neben  der  zinnernen  Mensur  und  Waage  befindlichen  Raume  und  in  dem  innern  Fe
der  Mensur  in  2  Flaschen  &amp;  1  Unze  verpackt,  —  dı  Das  Collodium  wird  mitgeführt:.
a)  für  die  Hanpt-Feldiazarothe,  auf  einem  4spännigen  Apothekenwagen  alter  Bauart  im
Kasten  Nr.  15  in  einem  der  daselbst  disponiblen  kleinen  Stöpselgläser  zu  Flü
keiten,  auf  einem  derartigen  Wagen  neuer  Konstraktion  im  Kasten  Nr.  27  sieh,
falls  in  einem  solchen  disponiblen  Glase;  fı  für  die  leichten  Feldlazarethe  auf
den  Medicin-  und  Bandagenwagen  und  zwar  in  Flaschen  zu  2  Unzen,  weiche  in
einer  kleinen  Kiste  veapackt  sind.  Diese  Kiste  ist  bei  den  für  die  Depots  der  leichten,
Feldiazarethe  noch  zn  verwendenden  Medicin-  und  Bandagen-Wagen  alter  Art  in  dem
ssen  Medicin-  oder  in  dem  Bandagenkasten  unterzubringen,  bei  den  “Wagen  neuer
Bauart  für  die  fahrende  Abtheilung  im  Kasten  Nr.  15  und  in  den  \Vagen  neuer  Kon,
struktion  für  das  Depot  im  Kasten  Nr.  14;  y)  in  den  Bataillons-  etc.  Medicinkasten  in
dem  neben  der  zinnernen  Mensur  und  Waage  befindlichen  leeren  Raum  in  2  Flaschen
&amp;  1  Unee,  und  in  den  kleinen  Medicin-  und  Bandagenkasten  neben  der  zinnernen  Mensur
in  2  Fläschchen  &amp;  1'/  Unze,  Hiernach  hat  die  Königliche  Intendantur  in  Ihrem  Bereich,
wegen  Berichtigung  der  Feldlazareth-Etats  und  wegen  Ausstattung  der  Mediein-  und
Bandagenkasten  der  Truppen  mit  den  vorbezeichneten  kleinen  Flas  chen  für  Bechnung,
des  Arzneigelder-Fonds  Sorge  zu  tragen
9.  (Cirkular  an  die  General-Aerzte  vom  ®.  April  1855.)  Jedem  der  Korps-General-Aerzte
  ist  ein  Exemplar  vorstehenden  Erlasses  mit  dem  Hinzufügen  überscndek,
worden,  dass  eine  kurz  gefasste  Anweisung  über  die  nach  den  seitherigen
vorzugsweiso  bewährt  gefundene  Methode  der  Anwendung  des  Gyprverbanden  nachfolgen
  werde.  Die  Korps  General-Aerzte  werden  hierbei  ersucht,  den  Militär-Aerzten,
von  dem  Inhalte  des  vorstehenden  Erlassen  geeignete  Mittbeilung  zu  machen  und  dieselben
  zu  veranlassen,  dafür  Sorge  zu  tragen,  dass  sämmtliche  Exemplare  der  Instruktion,
über  die  Versorgung  der  Armee  mit  Arzueien  und  Verbandmitteln,  jener  Verfügung  g6-mäss,
  dahin  abgeändert  werden,  dass  auf  der  Anlage  Z  der  genannten  Instruktion  die,
Sperios  ad  cataplasma  gestrichen,  ‚dagegen  aber  Gyps,  Chloroform  und  Kollodium,
hinzugesetzt-werden,  und  zwar  sind  in  der  Rubrik:  „anf  Friedeusmärschen  “  1  Pfund.
ond.  med.  Gypsum  pulreratum,  kein  Chloroform  und  1  Unze  Kollodium,  und  in  der  Ru-Drik:
  „im  Kriege“  1  Pfd.  pond.  med.  Gypsum  pulver.,2  Unzen  Chloroform  und  2  Unzen  Kol.
lodium  einzutragen.  Auf  der  Anlage  BB.  sind  die  Species  ad  cataplasma  gleichfalls  zu  strei-,
chen,  hinzuzuschreiben  aber:  unter  den  Arzneien  9  Unzen  Gyps  und  #  Unze  Kollodium,  und,
unter  den  Verbandmitteln  1  zehnellige,  2°/,  Zoll  breite  Flanellbinde.  Auf  der  Anlage  N“
endlich  sind  hinznzusetzen.  2  „rehnellige  2°,  Zoll  breite  Flanellbinden.  i
.  Mil.-Oekon.-Depart.  vom  6.  Juli  1855.)  Im  Verfolg  der  Verfüg
vom  30.  März  (855  wird  die  Kgl.  Intendantur  beauftragt,  die  zur  Aufnabme  von  Gypg
bestimmte  Büchse  von  Blech  für  Bpecios  ad  cutaplasma  in  sämmtlichen  Medicin-  etc.  Kas:  r
der  Truppen  und  Kolonnen,  sowie  des  Korps-General-Arztes  mit  dar  Signatur:  Cal
aulphurica  usta  pulverata  versehen  zu  lasseı  und  die  von  den  resp.  Lesaretb-Kommlısionen
  und  dem  Train-Depot  einzureichenden  ‚desfallsigen  Kosten-Liquidationen  auf  den
Arzusigelder-Fonds  anzuweisen.  Behufs  der  in  jener  Verfügung  erwähnten  Beschaffung