916  B.  Dispensir-Anstalten,

Um  einen  sichern  und  guten  Verschlussdeokel  von  Kork  mit  it  übergreifenden  Blechdeckel
  für  Pulvergläser  mit  weiter  Mündung  zu  fertigen,  urch  die  Mitte  des
Korkes  eine  Oeffnung  gebohrt  werden,  in  welche  ei  lechrobr  Prerdpr  eingesetzt  wird;
dem  untern  Ende  dosselben  wird  eine  kleine  verzinnte  Blechscheibe  angelöthet,  welche,
wie  eine  Schraubenmutter  befestigt,  den  Kork  hält.  An  dem  obern  Ende  des  Rohres
wird  eine  Blechscheibe  von  der  Grösse  der  Ueberfallkapsel  aufgelöthet,  durch  welche,
um  eine  Lockerung  des  Korkes  oder  Abdrehen  desselben  zu  verhindern,  4  verziante
Eisenstifte  gehen,  die  mit  den  Köpfen  oben  an  der  Blechscheibe  fastgelöihet  werden.
Der  so  befestigte  Kork  wird  nun  in  den  innern  Rand  der  Ueberfalikapsel  eingelöthet
und  nun  eine  überfallende  Blechscheibe  aufgelöthet.  Dann  wird  die  Kapsel  aussen
lackirt  und  beschrieben.

Die  Konstruktion  des,  zum  Batteriekasten  gehörigen  Kork-Kapselverschlusses  zu
den  kleinen  Pulverglisern  A  Ma  Unze  ergiebt  eich,  wenn  der  Kork  von  der  Schraube
abgeschroben  wird,  und  ist  bei  der  Anferti  rügung  darauf  zu  achten,  dass  das  Kopfende
der  Schraube  recht  sorgfältig  und  fest  au  Blechplatte  gelöthet  wird.

b)  (Schreiben  des  Chefs  des  Milit.-Medicinal-Wesens  an  die  Intendantur  I.  Armeekorps
  vom  1%.  Juni  1894.)

Der  Königl.  Intendantur  erwidere  ich  auf  das  gefüllige  Schreiben  vom  13ten  d.  Miz.
ganz  ergebenst,  wie  ich  vom  Königl.  Militär-Oekonomie-Departement  nicht  ermächtigt
worden  bin,  den  Königl.  Intendanturen  resp.  den  Korps-Generalärzten  die  von  Wohlderselben
  verlangten  Kostenanschläge,  nach  welchen  die  hiesige  Handlung  Warmbrunn
et  Quilitz  die  Umänderung  resp.  Completirung  der  Bataillons-Medicinkasten  und  der
Medizin-  und  Bandagenkasten  kontraktlich  übernommen  hat,  mitzutheilen.

Der  Königl.  Intendantur  kann  ich  hiernach  daher  nur  anheimgeben,  zur  Abgabe
der  jenseitigen  Preise  die  Rücksendung  der  vom  dortigen  Garnison-Lararethb  der  Handlung
  Warmbrunn  ot  Quilitz  zur  Umänderung  übersandten  beiden  Kasten  abwarten  zu
wollen,  wobei  ich  gleichzeitig  bemerke,  dass  die  complete  Umänderung  und  Rücksendung
der  beiden  Kasten  dadurch  eine  Verzögerung  erlitten  hat,  dass  von  Seiten  der  Königl.
Artillerie-Prüfungs-Kommission  gegen  die  Unterbringung  des  um  3  Zoll  erhöhten  Deckels
der  Mediciu-  und  Bandagenkasten  in  den  qu.  Karren  Einwand  erhoben  worden  ist,  in
Folge  dessen  die  Deckelerhöhung  der  qu.  Kasten  auf  Anordnung  des  Königl.  Militär-Oekonomie-
  Departements  einstweilen  hat  sistirt  werden  müssen  und  die  Entscheidung
hierüber  abzuwarten  sein  wird.

ies  ist  denn  auch  der  Grund,  weshalb  dem  Herrn  Korps-Generalarzt  meinerseits
über  diese  ganze  Angelegenheit  noch  keine  weiteren  Mittheilungen  habeu  gemacht
werden  können.

(Fortsetzung  des  $.  58.)  Der  Aufbewahrungsort  für  die  Medicinkasten
  und  die  Bandagenkasten  der  verschiedenen  Truppentheile  ist  die
Dispensir-Anstalt  der  Garnison,  von  der  sie  auch,  nebst  ihrem  Inhalte
inventarisirt  werden,  und  wohin  sie  nach  jedesmaligem  Gebrauche  zurückzuliefern
  sind,  wobei  dafür  zu  sorgen  ist,  dass  die  Kasten,  sowie  die  darin
enthaltenen  Gefässe  und  anderen  Geräthschaften  gereinigt  und  die  etwa
zerbrochenen  oder  abhänden  gekommenen  Stücke  sofort  wieder  ergänzt
werden.  Die  General-Acerzte  und  Intendanturen  haben  sich,  bei  jedesmaliger
  Inspicirung  der  Garnison-Lazarethe  genau  davon  zu  überzeugen,  dass
dasjenige,  was  die  Kasten  an  Gefässen  und  Utensilien  enthalten  sollen,
sich  durchaus  komplet  und  im  völlig  brauchbaren  Zustande  darin  befindet.

Zusätze.  1.  (Cirkular  an  die  General-Aerzte  vom  9.  Juni  1843.)  Euer  Hochwohlgeboren
  erwidere  ich  auf  Ihre  gefällige  Anfrage  vom  21.  Juni  bei  Remission  der
Anlage  ergebenst,  dass  es  in  Bezug  auf  die  Aufbewahrung  der  Medicin-  und  Bandagenkasten
  der  Truppen  bei  den  im  $.  59  der  Instruktion  über  die  Versorgung  der  Armee
mit  Arzneien  und  Verbandmitteln  enthaltenen  desfallsigen  Bestimmungen,  wonach  jene
Kasten  von  den  Dispeusir-Anstalten  in  den  Garnison-Lazarethen  aufbewahrt  werden
sollen,  sein  Bewenden  behalten  muss  und  zwar  schon  aus  dem  Grunde,  weil  die  mehr
erwähnten  Kasten  mit  ihrem  Inhalte  bestimmungsmässig  Seitens  der  Dispensir-Anstalten
in  den  betreffenden  Berechnungen  derselben  nachgewiesen  und  verrechnet  werden
müssen,  wa:,  wcon  die  Kasten  mit  ihrem  Inhalte  anderwärts  aufbewahrt  werden  sollten,
uneusführbar  sein  würde.  Was  nun  die  Aufbewahrung  der  Schlüssel  zu  den  d
genannten  Kasten  betrifft,  no  besteht  darüber  zwar  keine  allgemeine  Vorschrift,  indessen
ist  bisher  in  allen  derartigen,  hier  zur  Sprache  gekommenen  Bpecialfällen  von  mir
immer  dahin  entschieden  worden,  dass  die  Schlüssel  zu  den  im  Lazarethe  aufbewahrt
werdenden  Medicin-  und  Bandagen-Ka«ten  Seitens  der  Lazareth-Kommission  versiegelt