Versorgung  mit  Arsneien  u.  Verbandm.  auf  Märschen,  im  Kriege  etc.  925

zu  marschiren  haben,  bevor  sie  an  dem  zur  grossen  Uebung  bestimmten
Orte  mit  dem  Stabe  zusammentreffen.  —  Eine  jede  solche  Abtheilung
oder  einzelne  Kompagnie  erhält  dann  aus  der  Dispensir-Anstalt  einen  vollständig
  gefüllten  Batterie-Medicin-  und  Bandagenkasten  mit  auf  den  Marsch,
welcher  nach  der  Rückkehr  in  die  Garnison  jedes  Mal  in  die  Dispensir-Anstalt
  zurückgeliefert  wird.

Zusätze.  Ueber  die  Füllung  und  Packung  der  Bandagen-Kasten.



l.  Siebe  die  Zusätze  3—5  zu  $.  17.

2.  (Erlass  des  Chefs  des  Militär-Medicinal-  Wesens  vom  14.  December  1343.)  Von
dem  Regiments-Arzte  Dr.  Lücke  sind  mir  die  anliegenden  Vorschläge  zugegangen,
welche  ich  Euer  Hochwohblgeboren  s.  v.  rn  zur  gefälligen  Kenntnissnahme  mit  folgenden
Bemerkungen  ergebenst  übersende:  Nach  $.  U)  der  Instruktion  über  die  Versorgung
der  Armee  mit  Arzneien  und  Verbandmitteln  sollen  die  Regiments-  und  Bataillons-  etc.
Bandagen-Kasten  und  die  Medicin-  und  Bandagen-Kasten  der  Batterien  und  Kolonnen
stets  mit  den  für  die  Kriegsausrüstung  vorgeschriebenen  Verbandmitteln  versehen  sein,
wenigstens  sollen  letztere  komplet  vorhanden  sein  und  in  den  Dispensir-Anstalten,  von
den  übrigen  Beständen  gesondert,  aufbewahrt  werden.  Regel  also  ist,  dass  die  zur  Ausstattung
  der  Bandagenkasten  und  der  Batterie-Medicin-  und  Bandagen-Kasten  bestimmten
Verbandmittel  in  Sesen  Kasten  selbst  aufbewahrt  werden  müssen,  von  welcher
Regel,  wenn  nicht  ganz  besondere  Umstände  eine  Ausnahme  nöthig  machen  sollten,
um  so  weniger  abgewichen  werden  muss,  als  die  zur  Füllung  der  mehrerwähnten  Kasten
bestimmten  Verbandmittel  nirgends  rweckmässiger  aufbewahrt  werden  können,  als  in
jenen  Kasten  selbst.  Auch  ist  es  dann  nicht  weiter  nöthig,  die  Bandagenkasten,  wenn
sie  bei  einem  Ausmarsche  der  Trappen  diesen  mitgegeben  werden  müssen,  erst  zu  füllen
und  zu  packen;  sondern  sie  können  von  den  Truppen  in  jedem  Augenblicke  ohne  Weiteres
  vollständig  gefüllt  in  Empfang  genommen  werden.  —  Wenn  der  etc.  Dr.  Lücke
meint,  dass  die  vorschriftsmässige  Auffrischung  der  Verbaudmittel-Vorräthe  durchgreifender
  und  regelmässiger  zu  bewirken  sei,  wenn  die  zur  Füllung  der  Bandagenkasten
bestimmten  Verbandmittel  nicht  von  den  für  den  kurrenten  Gebrauch  bestimmten  gesondert
  aufbewahrt  würden,  so  kann  ich  dieser  Meinung  nicht  beitreten;  deun  da,  nac
meinem  Cirkularschreiben  an  die  Herren  Korps-General-Aerzte  vom  3].  Au  ugust  1340
die  zur  Ausstattung  der  Bandagenkasten  und  der  Chirurgentornister  und  Batteltaschen
(jetzt  Lazareth-Gehülfen-Arznei-  und  Bandagen-Taschen),  Behufs  einer  dereinstigen
Mobilmachung  bestimmten  Verbandstücke  aus  neuer  Leinwand  angefertigt  sein  oder
mindestens  noch  vollkommen  gut  und  brauchbar  sein  müssen,  so  können  dieselben  vor
der  Hand  wobl  noch  keiner  Auffrischung  bedürfen;  sollte  dies  aber  hinsichtlich  einzelner
  Stücke  der  Fall  sein,  so  müssten  diese  aus  den  Kasten  herausgenommen,  den
Vorräthen  für  den  kurrenten  Bedarf  hinzugefügt  und  durch  neue  oder  mindestens  vollkommen
  gute,  in  die  Bandagenkasten  niederzulegende  Stücke  ersetzt  werden.  Für  jetzt
ist  daher  hauptsächlich  nur  auf  die  Auffrischung  der  in  den  Depots  für  die  Feld-  und
Bolagerungs-Lazarethe  lagernden  Bandagen-Vorrätbe  Bedacht  zu  nehmen,  und  diese
kann  dadurch  Nichts  gewinnen,  wenn  die  zur  Ausstattung  der  Bandagen-Kasten  bestimmten
  Verbandmittel  mit  den  für  den  kurrenten  Gebrauch  bestimmten  gemeinschaftlich
  aufbewahrt  würden,  wohl  aber  würde  bei  diesem  Verfahren  ohne  Zweifel
sehr  oft  der  Uebelstand  eintreten,  dass  die  guten,  zur  Ausstattung  der  Bendagen-Kasten
bestimmten  Verbandstücke  in  Gobrauch  genommen  und  dann  durch  weniger  gute,  den
Dispensir-Anstalten  sus  den  Depots  zugegangene  ersetzt  würden;  wenigstens  ist  dies
bisher  da,  wo  die  zur  Füllung  der  Bandagenkasten  bestimmten  Verbandmittel  nicht  in
diesen  Kasten  selbst  aufbewahrt,  oder  die  Kasten  nicht  verschlossen  gehalten  und  die
Schlüssel  dazu  nicht  versiegelt  deponirt  worden  waren,  häufig  genug  der  Fall  gewesen.
  —  Ebenso  wenig  kann  ich  dem  etc.  Dr.  Lücke  darin  beistimmen,  dass  die  Aufnahme
  der  Inventur  dadurch  erleichtert.  werden  könnte,  wenn  die  zur  Ausstattung  der
Bandagenkasten  gehörigen  Verbandmittel  mit  den  für  den  kurrenten  Gebrauch  bestimmten
  gemeinschaftlich  aufbewahrt  würden;  im  Gegentheil  kann  dieselbe  dadurch
nur  erschwert  werden;  bedeutend  erlvichtert  aber  wird  siv  dann,  wenn  die  zur  Ausstattung
  der  Bandagenkasten  und  der  Chi  irurgentornister  und  Taschen  Behufs  einer  dereinstigen
  Mobilmachung  bestimmten  Verbandmittel  in  jenen  Kasten  selbst  vorschriftsmässig
  aufbewahrt  und  diese  Kasten  beständig  verschlossen  gehalten,  die  Schlüssel  dazu
aber  nach  meinem  Cirkularschreiben  an  die  Herren  General-Aerzte  vom  0.  Sant  1343
versiegelt  aufbewahrt  werden;  denn  dann  ist  es  nicht  nöthig,  die  auf  diese  Weise  deponirten
  Gegenstände  am  Schlusse  eines  jeden  Viertoljahrs  Stück  für  Btück  nachzuzüblen
  und  resp.  nachzuwägen.  —  Auf  welche  Weise  nun  in  dieser  Beziehung  in  der