928  B.  Dispensir-Anstalten.

Dispensir-Anstalt  su  Königsberg  i.  Pr.  verfahren  wird,  geht  nun  swar  aus  der  Anlage
nicht  mit  Bestimmtheit  hervor,  weshalb  ich  Ew.  etc.  um  gefällige  Benachrichtigung  bierüber
  ersuche,  indessen  scheint  es  doch,  als  wenn  den  bestehenden  Vorschriften  hierbei
nicht  gehörig  entsprochen  würde,  in  welchem  Falle  Ew.  etc.  gefällig  veranlassen  wollen,
dass  die  vorstehenden  Andentungen  ungesäumt  zur  Ausführung  gebracht  werden.  —
Die  übrigen  Vorschläge  des  etc.  Dr.  Lücke,  namentlich  insofern  sie  die  Aufbew

der  Charpie  in  der  Dispensir-Anstalt  und  das  Abholen  derselben  aus  der  letzteren  in
eigens  dazu  gefertigten  Leinwaudsäcken,  desgleichen  das  Unnöthige  des  Vorräthighaltens
  von  Skapulieren,  vier-  und  sechsköpfigen  Binden  betreffen,  habe  ich  der  Sache
angemessen  gefunden.  —  Was  nun  schliex&lt;lich  die  von  dem  etc.  Dr.  Lücke  angegebene
Hodensackschwebe  anbelangt,  so  sind  auf  meine  Veranlassung  in  der  Charit)  Versuche
damit  gemacht  worden,  wobei  sich  indessen  ein  besonderer  Nutzen  von  dieser  Hodenesckschwebe
  nicht  herausgestellt  hat.  —  Ew.  etc.  ersuche  ich  ergebenst,  dem  etc.
Dr.  Lücke  (dem  wir  übrigens  die  heutige  Form  unserer  Kopfpolster  verdanken  —  Erl.
des  Militär-Oekonomie-Departements  vom  3.  Märs  1847)  von  vorstehenden  Bemerkungen
gefall  Mittheilung  machen  zu  wollen.

3.  (Erlass  des  Chefs  des  Militir-Medicinal-Wesens  vom  3.  Februar  1846.)  Euer
Hochwohlgeboren  haben  mir  unterm  29.  Januar  br.  man.  einen  Vorschlag  des  Ragiments-Arztes
  Dr.  Lticke  zur  Prüfung  übersendet,  welcher  dahin  gerichtet  ist,  in  den
Verbandmittel-Berechnungen  nur  die  für  den  kurrenten  Bedarf  bestimmten  und  in  den
Dispeusir-Anstalten  vorhandenen  Verbandmittel-Vorräthe  zu  verreohnen,  den  instruktiousmässigen
  Inhalt  der  in  den  Lazarethen  aufbewahrten  Bandagenkasten  aber  aus  der
Berechnung  wegzulassen  und  nur  am  Schlusse  derselben  als  vorhanden  nachsuweisen.
  Der  Nutzen,  welchen  sich  der  etc.  Dr.  Lücke  von  diesem  Verfahren  verspricht,
und  welcher  darin  bestehen  soll,  dass  bei  der  dadurch  bedingten  Verkleinerung  der
Zahlen  in  der  Berechnung  die  Anfertigung  und  Revision  der  letzteren  erleichtert  und
diese  übersichtlicher  würde,  isg  indessen  so  unwesentlich  und  gering,  dass  derselbe
durch  den  Nachtheil,  welchen  dieses  Verfahren  auf  der  anderen  Seite  herbeiführen  würde,
bei  weiten  überwogen  werden  müsste.  Dieser  Nachtheil  besteht  nämlich  darin,  dass
wenn  Veränderungen  in  dem  Bestande  der  Bandagenkasten  durch  Voreinnshmungen
oder  Verausgabungen  stattfinden,  wns  doch  gar  nicht  so  selten  vorkommt,  diese  bei  dem
von  dem  ete.  Dr.  Lücke  proponirten  Verfahren  in  der  Berechnung  entweder  gar  nicht
genügend  ersichtlich  gemacht  werden  könnten,  oder  aber  eine  doppelte  Berechnung
nethwendig  machen  würden,  indem  dann  nicht  nur  der  Bestand  für  den  kurrenten  Bedarf
besonders,  sondern  auch  der  Inhalt  der  Bandagenkasten  ebenfalls  besonders  verrechnet
werden  müsste,  wodurch  denn  die  Rechnungslegung  und  Revision  nicht  vereinfacht,
sondern  im  Gegentheile  komplieirter  gemacht  werden  würden.  Es  muss  daher  bei  dem
bisherigen,  auf  der  Anlage  O.  der  Instruktion  über  die  Versorgung  dor  Armee  mit  Arzueien
  und  Verbandmitteln  vorgeschriebenen  Verfahren  auch  fernerhin  sein  Bewenden
behalten.

(Erlass  des  Militäir-Oekonomie-Departements  vom  25.  Oktober  1833,  Cirkular
an  die  General-Aerzte  vom  11.  November  1833.)  Die  General-Aerzte  sollten  die  Mediein-
  und  Bandagenkasten  einzeln  stehender  Landwehr-Bataillone  in  der  Regel  nur
dann  revidiren,  wenn  sie  auf  ihren  Inspectionsreisen  gerade  den  betreffenden  Ort
berührten.

5:  Denksehrift  des  General-Arztes  3.  Armee-Korps,  Dr.  Berger,  über
die  Packung  des  Bandagenkastens  eines  Infanterie-Bataillons  resp.  Kr
vellerie-Regiments  vom  28.  Mai  1854.  (s.  die  anliegende  Tafel.)

Ein  swlcher  Bandagenkasten  hat  in  der  Regel  eine  Länge  von  3t  Zoll,  eine  erg
von  15},  Zei,  eine  Breite  von  15°/,  Zoll;  seine  Wände  end  „eines  über  ı  Zoll  star)

»o  dass  der  innere  Raum  m  folgende  Dimensionen  darbietet:  28%/,;  Höhe  13  20  zei,
Breite  13)  Zoll.  Dieser  innere  Raum  ist  bis  zur  Mitte  dern  öhe  durch  eine  8'/.  Zoll
hohe  und  -%,  Zoll  dicke  senkrecht  stehende  Scheidewand  in  zwei  gleiche  Hälften  ge
theilt.  Die  Verpsekung  der  verschiedenen  Gegenstlinde  erfolgt  nun  in  nachstehender
  Weise:

A.  Linke  Hälfte  des  Kastens.

1.  Erste  Lage.  10  Ellen  neue  Leinwand,  a  nach  der  Form  der
Abtkeilung  und  in  Papier  eingeschlagen.  Höhe  dieser  Lage  !/

2.  Zweite  Lage:  umfasst  die  bei  Frakturen  notlfwerdigen  "Gegenstän  tände  umd
zwar:  a)  Mitellen,  4  Stück,  in  ein  Packet  von  10)  Zoll  Länge,  3%,  Zoll  Breite,  2  Zoll
Höhe  gepackt  und  in  Papier  eingeschlagen;  b)  Vielköpfige  Binden,  0  Stück,  ganz  glatt

gelegt,  in  ein  Packet  von  #*/,  Zoll  Länge,  4/4  Zoll  Breite,  1'/a  Zoll  Höhe,  sonst  wie
a;  d)  Strohladen,  4  Stliek  ganz  wie  c  gepackt;  e)  Kompressen,  16  Btück  in  ein  Packet
von  B  Zoll  Länge,  1  Zell  Höhe,  4  Zoll  Breite  gepackt  und  wiea;  f}  Suspension,  3  Stück
(des  4.  alehe  unten)  kurz  susammengelegt;  g)  Fusssoblenbretter,  3  Stück.  Die  Art  und