928  B.  Dispenstr-Anstalten.

theilweise  auf  dem  in  der  untersten  Lage  befindlichen  aufrecht  gestellten  grösseren
Packete.  Biehe  Figur  V.

Ehe  die  oberste  Lage,  zu  der  also  noch  7  Packate  vorhanden  sind,  gebildet  wird,
werden  beide  Instrumenten-Etuis  in  den  Bandagenkasten  gestellt.  Angenommen,  dieselben
  sind  gleich  gross,  21  Zoll  lang,  "fa  Zoll  breit  und  jedes  2'/,  Zoll,  beide  zusammen
  also  4'/,  Zoll  hoch,  so  steben  sie  auf  einander  und  worden  dann  so  an  die
hintere  Wand  des  Kastens  gesetzt,  dass  sie  mit  ihrem  grösseren  Theile  einen  Theil  des
Appareillenbretts  bedecken,  mit  dem  kleinern  auf  der  eben  genannten  zweiten  Lage
ruhen.  Hat  der  Ober-Militär-Arzt  statt  zweior  Instrumenten-Etuis  nur  eins,  so  dürfte
es  entsprechend  höher  sein,  schwerlich  aber  mehr  Raum  einnehmen.  Auch  sonstige,
nicht  so  erhebliche  Abweichungen  in  der  Form  und  Höhe  können  sich  beim  Verpacken
ausgleichen  lassen.  Nachdem  dies  geschehen,  wird

.  Die  oberste  Lage,  bestehend  aus  6  gewöhnlichen  und  einem  der  grössern
Packete,  gebildet;  diese  liegen,  das  letztere  mit  seiner  Lüngenaxe  der  des  Kastens
entsprechend  an  der  hinteren  Wand,  die  übrigen  mit  ihrer  Längenaze  der  Queraxe
des  Kastens  entsprechend,  in  ?  Reihen,  von  denen  die  vorderste  4,  die  folgende  2  Packete
enthält.  Es  bleibt  dann  also  auf  der  linken  Seite  noch  ein  Raum  frei  zur  beliebigen
Benutzung.  Ist  derselbe  leer,  so  sieht  man  beim  Oeffnen  des  Kastens  den  vorderen
Theil  des  Appareillenbretts.  Siehe  Figur

er  Deckel  schliesslich  ist  zur  Aufuahme  dor  beiden  Pappbogen  bestimmt;  dieselben
  haben  gerade  die  Länge  des  inneren  Kastenr  raumes,  sind  aber  bfeiter,  werden
deshalb  geknifft  und  mit  dem  kleineren  Stücke  nach  innen  umgeschlagen  hineingelegt;
in  dieser  Lage  erhalten  sie  einige  kleine  an  der  Seite  eingeschlagene  Stifte
Schliessen  des  Kastens  bleibt  übrigens  noch  ein  flacher  Raum  zwischen  er  obersten
Lage  Leinwand  und  Charpie  und  dem  Pappbogen  übrig,  der  ganz  zweckmilssig  noch
mit  einigen  Lagen  Watte  ausgefüllt  wi  wird.

Die  Vortheile  einer  ordnungsmässigen,  übersichtlichen  Verpackung  unserer  Feldverbandkasten
  sind  einleuchtend.  Da  jeder  Gegenstand  seinen  Platz  hat,  so  ist  er  im
Gebrauchsfalle  leicht  zu  finden.  Die  Leinwand  und  die  Charpie  darf  nicht  zu  grob
sein,  ferner  muss  erstere  von  allen  groben  Nähten  befreit  und  durch  Rollen  und  Plätten
geglättet  werden.  Die  Kosten  der  beiden  hölzernen  und  des  Zinkeinsatzes  betragen
höchstens  12,,  Thir.  pro  Kasten.  Ob  statt  der  hölzernen  Einsätze  solche  von  Zinkblech
zu  nehmen  und  dann  letztere  lackirt  seien,  erscheint  nicht  wesentlich.  Zu  vergessen
ist  nicht,  dass  der  Zinkeinsatz  bei  der  Verpackung  bestimmt  ist,  den  zweiten  Holzeinsatz,
  das  Appareillebrett,  aufzunebmen.  Dieser  wird  herausgenommen,  wenn  jener  als
Eiterbecken  gebraucht  werden  soll;  nach  gemachten  Gebrauch  wieder  ausgetrocknet
und  der  Holzeinsatz  wieder  hineingestellt.  —  Der  Stabs-Arzt  Dr.  Rosenbaum  hat  den
Verbandkasten  des  3.  Jäger-Bataillons  in  dieser  Art  oingerichtet,  und  ich  habe  mich
selbst  von  der  Ausführbarkeit  und  Zweckmässigkeit  dieser  neuen  Einrichtung  überzeugt.

.  (Erlass  des  Milit.-Oekonomie-Departem.  vom  2%.  November  1851.)  In  Folge
Ew.  Hochwohlgeboren  ferneren  gutachtlichen  Aeusserung  vom  11.  November  ertheilt
nunmehr  das  Departement  hierdurch  die  in  Ihrem  gefälligen  Schreiben  vom  1.  August
1354  beantragte  Genehmigung  dazu,  dass  die  innere  Einrichtung  der  Bandagenkasten
der  Infanterierie-Bataillone  und  Kavallerie-Regimenter,  Behufs  einer  übersichtlicheren
Packung  und  leichteren  Erlangung  der  Verbandstlicke  etc.  ,  so  abgelindert  werde,  wie
dies  die  anliegend  wieder  beigeschlossene  Denkschrift  des  Gencralarztes  Dr.  Ber
vom  28.  Mai  1854  ergiebt.  Unter  Mittheilung  des  Inhalts  derselben  sind  demzufolge
beute  sämmtliche  Intendanturen  veranlasst  worden,  die  betreffenden  Lazareth-  Komme.
sionen  mit  der  Ausführung  der  vorgeschlagenen  Massregel  zu  beauftragen,  die  dadurch
entstehenden  Kosten  aber,  und  zwar  in  den  Grenzen  des  in  der  Denkaschrift  angegebenen
Betrages  von  1  Thir.  20  Sgr.  pro  Kasten,  durch  eine  Arznei-Geldrechnung  in  Ausgabe
passiren  zu  lassen.  Er  werden  bei  der  Abänderung  der  Kasten  wesentlich  die  ärztlichen
  Mitglieder  der  Lazareth-Kommissionen  sich  zu  betheiligen  haben.  Euer  etc.
ersucht  daher  das  Departement  ergebenst,  jene  Mitglieder,  event.  andere  obere  Militär-Aerzte,
  durch  die  Korps-Generalärzte  gefälligst  mit  entsprechender  Anweisung  versehen
zu  lassen

7.  (Cirkular  an  die  Generalärzte  vom  18.  Docember  1834.)  Unter  Mittheilung
der  beifolgenden  Abschriften  eines  Erlasses  des  Königl.  Militär
vom  28.  November  1334  und  der  in  diesem  Erlasse  erwähnten  Denkschrift  des  Herrn
Generalarztes  Dr.  Berger  ersuche  ich  Euer  Hochwohlgeboren  ergebenst,  gefälligst  die
Ober-Militär-Aerzte,  insbesondere  die  ärztliche  Mitglieder  der  Lazareth  -  Kommissoinen
Ihres  Geschäftsbereiches  mit  den  erforderlichen  Weisungen  versehen  zu  wollen,  damit
sie  die  möglichst  schleunige  Ablinderung  der  inneren  Einrichtung  der  Bandagenkasten

die  Infanterie-Bataillone  und  die  Kavallerie-Bogimenter  nach  den  näheren  Angaben