930  BR  Dispehsir:  Aöstalten.

Resum  8  enthält  das  Pintenfdss.
Baum  9  enthält  die  Schachtel  mit  Gewichten.
Raum  10  enthält  das  Kästchen  mit  der  Granwasge.

Baum  Il  enthält  in  der  kleinen,  swisehen  10  und  12  gelegenen  Ausbachtung
3  vierellige  Binden,  die  Rollen  der  Länge  nach  gelegt.  Der  ganzo  übrige  Raum  ist
bestimmt,  eine  zehnellige  Flanellbinde  und“  2  gegypste  sechsellig6  leinene  Binden  aufzunehmen.
  Letztere  werden  in  einen  Bogen  festen  Papiers  eingeschlagen  und  das
kleine  Packet  ausserdem  mit  einer  Schnur  umschlungen.  Der  über  diesen  Binden
bleibende  flache  Raum  wird  zweckmässig  zur  Aufbewahrung  einer  kleinen  Quantität
gestrichenen,  in  Streifen  geschnittenen  und  über  ein  dünnes  Brettehen  gewickelten

eftpfiasters  benutzt.  (Das  Nähere  orgiebt  Figur  B.  der  dem  Oirkulare  beigefügten
Zeichnungen.)
aum  12  enthält  die  messingene  Wange
Raum  I}  enthält  4  kleinere  Blechbüch
Raum  14  enthält  die  anderen  Blechbüchsen  su  Arsneien  und  in  einer  Ecke  einen
kleinen  Knäuel  Bindfaden.
C.  Dockol  des  Kasten».
In  den  Deckel  des  Kastens  kommt  surörderst  ein  nach  der  Grösse  desselben  zubnittener
  halber  Pappbogen.  Hinter  das  4  Zoll  breite  Brett  a.  wird  die  sämtliche
Eharpie,  mit  Ausnahme  der  unter  B.  beitn  Raum  6  erwähnten,  gestopfi.  Sie  lässt  sich
hier  bei  gehörig  festen  Eindrücken  so  vollstündig  unterbringen,  dass  nur  die  Bussersten
Spitzen  hervorragen.  Das  Schreibpapler  wird,  wenn  inöglich,  @.  h.  wenn  das  Format
nicht  zu  gross  ist,  im  Deckel  aufrecht  gestellt,  sonst  der  Länge  nach  hineingelegt.  Die
Federporen  liegen  am  Boden  hinter  dem  kleinen  vorstehon  en  Brette  d.  Es  bleiben
nun  noch  1'/,  Pfd.  alte  Leinwand  zu  verpacken,  da  !,,  Pfd.  bereits  unter  B.  in  dem
Raume  ')  untergebracht  ist.  Mau  macht  dazu  (j  ziemlich  gleich  grosse,  durch  Aufrollen
der  glatt  gelegten  Leinwandrtücke  gebildete  Packete  von  circa  1  Zoll  Länge  und
1,  Pfd.  Schwere,  die  an  beiden  Enden  mit  einem  Faden  umschlungen  werden.  Dieselben
  werden  übereinander  in  der  Art,  wie  es  die  Figur  C.  (in  den  dem  Cirkulare
beigefügten  Zeichnungen)  zeigt,  gepackt  und  theilweise  hinter  das  Brettchen  c.  gescho
welches  ihre  Lage  sichert.
Tornister  und  Medicin-und  Verbandtaschen  derKompagnieund
  Eskadrons-Chirurgen.

Durch  die  am  Schlusse  des  $.  59  beigebrachten  Bestimmungen,
  denen  zufolge  nicht  die  Hülfsärzte,  sondern  die  Lazareth-Gehülfen
  die  auf  dem  Marsche  erforderlichen  Ärzneien  und  Verbandmittel
zu  tragen  haben,  ist  der  $.6i  der  Arzneiverpflegungs-Instruktion
vollständig  aufgehoben.  Derselbe  lautet  ursprünglich:

„Was  die  Fortschaffung  der,  nach  der  Aulage  CC.  jedem  Kompagnie-  und  Eskadrons-
  -Chirurgas  (die  jetzt  auch  nicht  mehr  existiren)  auf  Friedensmärschen  wnd  im
Kriege  mitzugebenden  Arzneien  und  Bandagen  anbelangt,  so  werden  hierzu,  nach  den
Allerhöchsten  Bestimmungen,  den  Kompagnie-Chirurgen  ornister  von  schwarzem  Löder,
die  eine  dem  besonderen  Zwecke  entsprechende  Einrichtung  haben,  den  Eskadrons-Chirurgen
  aber,  statt  der  fräheren  Pirtolenhalfter,  2  Medicin-  und  Verbandtaschen  vom
Leder  verabreicht,  welche  letztere,  sowie  die  ersteren,  von  Selten  der  'Truppenteile
aus  den  Kompagnie-  und  Eskadron-Unkostenfonds  beschafft  und  unterhalten  werden.
Von  den  Toruistera  sowohl,  als  von  den  Medicin-  und  Verbandtaschen  für  Eskadrons-Chirurgen
  sind  bei  der  Intendantur  eines  jeden  Armevkorps  für  vorkommende  Anschaffungen
  Seltens  der  Truppen  Proben  vorhanden.  Die  Kompagnie-  und  Esksdrens-Chirurgen
  der  Armee  müssen  auf  Friedensmärschen  und  im  Kriege  mit  diesen  respektiven
Tornistern  und  Taschen  versehen  sein,  mit  Ausnahme  derjenigen  Chirurgen,  welche
bei  den,  für  den  Krieg  zu  organisirenden  Train-  und  Provisnt-Kolonnen  angestellt
werden,  da  es  bei  diesen  keine  Schwierigkeit  hat,  dass  sio  in  jedem  Falle,  wo  sie  Arsneien
  und  Bandagen  gebrauchen,  diese  aus  dem  Medicin-  und  Bandagenkasten  Wer
Kolonne  entnehmen  können.  In  Betreff  der,  bei  den  Pionier-  ünd  Artillerie-Kompagnien
fungirenden  Chirurgen  wird  auf  den  $.  30  Berug  genommen

Zusätze.  Es  dürfte  hier  der  Ort  sein,  hoch  die  verschiedenen  Bestimmungen,
  welche  über  die  vorgedachten  Tornister  und  Taschen,
sowie  über  die  Beschaffung  etc.  der  Feldtourniquets  erlassen  werden
sind,  anzuführen,  zumal  einige  der  letzteren  auch  jetzt  noch  von  Wiehtigkeit
  sind: