Versorgung  mit  Arzneien  and  Verband.  auf  Mürschen,  im  Kriege  etc.  931

1.  (Cirkular  an  dia  Generalärzte  vom  30.  November  1830.)  Das  Königl.  Allgem.

Kriegs-Departement  bat  nuterm  0.  November  1839  den  Erlass  des  Königl.  Militär-Oekon.
  -Departements  vom  7.  Februar  1331,  wonach  vorläufig  nur  2  Kompagnie-Chirurgen-Tornister
  für  jedes  Landwehr  -Infanterie-Bataillon  und  resp.  2  oder  3  Paar  Medicinund
  Baudagentaschen  für  die  Eskadron-Chirurgen  eines  Landwehr-Kavallerie-Begiments
von  4  oder  (i  Eskadrons  beschafft  werden  sollten,  für  aufgehoben  erklärt  und  dagegen
bestimmt,  dass  die  in  Rede  seienden  Tornister  und  Taschen  auf  die  etatsmässige  Anzahl
der  Chirurgen  bei  der  Landwehr  angeschafft  und  dio  Kosten  dieser  Anschaffung  bestimmungsmässig
  aus  den  Kompagnie-  und  Eskadrons-Unkostenfonds  bestritten  werden
müssen.
2.  (Cirkular  an  die  sämmtlich.  Milit.-Aerzte  vom  31.  December  1832  ad  7.)  Die
Militär-Aerzte  habeu  dafür  zu  sorgen  und  bleiben  dafür  verantwortlich,  dass  der  Medicinkasten
  und  die  Chirurgen-Tornister  und  Satteltaschen  mit  Standgefässen  und  den  übrigen
vorgeschriebenen  Gerätbschaften  jederzeit  vollständig  und  in  Ordnung  gehalten  werden,
und  der  Bedarf  an  Verbandmitteln  zur  Füllung  der  Bandagenkusten  und  der  Chirurgen-Tornister
  und  Taschen  sich  vorrätbig  befinde.  —  Wegen  der  Wiederbeschafflung  zerbrochener
  Standgefässe  und  solcher  abgängig  gewordener  Geräthschaften,  welche  am
Orte  selbst  nicht  in  der  gehörigen,  den  abgüngig  gewordeuen  genau  entsprechenden
Form  zu  erlangen  sind,  haben  sich  die  Militär-Aerzte  jederzeit  direkt  an  den  Medicinalstab
  der  Armee  zıı  wenden,  und  auch  nach  erfolgter  Sendung  den  Geldbetrag  sub  rubro:
Militaria  an  den  Chef  des  Milit.-Medic.-  Wesens  einzuse

3.  (Erlass  d.  Chefs  d.  Milit.-Medicin.-Wesens  vom  1  April  1837.)  Euer  Hochwohlgeboren
  erwidere  ich  auf  Ihr  gefälliges  Schreiben  vom  7.  April  ergebenst,  dass
die  zur  instruktionsmässigen  Ausstattung  der  Medicinkasten  und  Chirurgen  -  Tornister
und  Satteltaschen  gehörigen  Feld-Tourniquets  auf  Kosten  des  Medikamentenfonds
zu  beschaffen  und  zu  erhalten  sind,  für  dossen  Rechnung  auch  die  erste  Anschaffun
dieser  Tourniquets  erfolgt  ist.  Da  übrigens  die  zur  Ausstattung  der  Medicinkasten
gehörigen  Feldtourniquets  englischer  Art  diesseitig  komplet  beschaflt  und  in  jedem
Medicinkasten  die  in  denselben  gehörige  etatsmässigo  Anzahl  Tourniquets  von  hier
(Berlin)  sus  sogleich  mit  übersendet  worden  ist,  so  sollien  diese  Tourniquets  eigentlich
  komplet  vorhanden  sein,  und  um  die  fehlenden  aufKosten  desMedikamentenfonds
  zu  ersetzen,  muss  zuvörderst  dargethan  werden,  dass  dieselben  wirklich  und
zwar  unverschuldeter  Weiso  abgüngig  geworden  sind.  Ein  eben  solcher  Nachweis
ist  zur  Wiederbeschafflung  der  fehlenden  Tourniquets  zur  Ausstattung  der  Chirurgen-Tornister
  und  Batteltaschen  in  dem  Falle  erforderlich,  wenn  diese  Tourniquets  bereits
vorbanden  gewesen  sind.  Wo  dagegen  die  zur  Ausstattung  der  Chirurgen  -  Tornister
und  Taschen  gebörigen  Tourniquets  bishor  noch  nicht  angeschafft  worden  sind,  da  können
dieselben  ohne  Weiteres  auf  Kosten  des  Medikamenutenfonds  beschafft  werden.  Falls
sich  dazu  an  Ort  und  Stelle  keino  Gelegenheit  bieten  aollte,  müssten  sich  die  betreffenden
  Lazareth-Kommissionen  mit  ihren  desfallsigen  Anträgen,  in  Gemlässheit  meines
Cirkularschreibens  vom  31.  December  1832  ad  7,  an  mich  wenden.  Alle  diese  Tourniquets,
  insofern  sie  auf  Kosten  des  Medikamentenfonds  beschafft  worden  sind,  müssen
in  den  Dispensir  -  Anstalten  aufbewahrt  werden,  wie  es  in  meinem  Cirkularschreiben
  vom  14.  December  1330  ad  1]  angeordnet  worden  ist.  Sollten  jedoch  hin  und
wieder  die  zur  Ausstattung  der  Chirurgentornister  erforderlichen  Tourniquets  von  den
Truppen  mit  den  Tornistern  zugleich  aus  den  Kompagnie-Unkostenfonds  beschafft  worden
sein,  so  bleiben  die  Tourniquets  Eigenthum  der  betreffenden  Kompagnien  und  können,
ohne  besondere  Zustimmung  der  letzteren,  nicht  den  Diepensir-Anstalen  zur  Aufbewahrung
  überwiesen  werden.

4.  (Cirkular  an  die  Generalärzte  vom  29.  September  1840.)  Das  Königl.  Militär-Oekonomie-Departement,
  bei  welchem  seither  verschiedene  Anträge  auf  Ueberweisung
einzelner  Feldtournignets  für  die  Chirurgen-Tornister  und  Satteltaschen  der  Landwehr
eingegangen  sind,  beabsichtigt,  um  diosen  einzelnen  Anträgen  ein  Ziel  zu  setzen,  die
zur  Kompletirang  sämmtlicher  Chirurgen  -  Tornister  und  Sattoltaschen  der  Landwehr
überhaupt  noch  fehlenden  Feld-  Tourniquets  englischer  Art  aus  den  uoch  vorhandenen
disponiblen  Beständen  der  Depots  mit  Einem  Male  zu  überweisen  und  hat  mich  deshalb
unterm  25.  September  veranlasst,  durch  die  Herren  Generalärzte  der  Armeekorps  ermitteln
  zu  lassen,  wie  viele  der  gedachten  Tourniquets  zu  diesem  Behufe  überhaupt
noch  zu  überweisen  sein  würden.  Euer  Hochwolilgeboren  ersuche  ich  daher  ergebenst,
bei  den  betreffenden  Aerzten  der  Landwehr-Bataillone  Ihres  Inspektionsbereiches,  von
denen  die  „arzneivorpäegungs”  Berechnungen  zu  Ihrer  Revision  gelangen,  gefälligst
nechzuforschen,  wie  viele  Feldtourniguets  englischer  Art  zur  Füllung  der  Chirurgentornister
  und  Satteltaschen  bei  dem  betreflenden  Landwehr-Bataillon  incl.  der  Eskadron
desselben,  bereits  vorhanden  sind.  Die  Ergebnisse  dieser  Nachforschung  wollen  Bie
mir  demnächst  zur  weiteren  Versulassung  gefälligst  mittheilen.