932  B.  Dispensir-Anstalten,

9.  Erlass  des  Milit-Oekonomie-Departements  vom  M.  Juli  1841,  Cirkular  an  die
Generalärzte  vom  6.  August  1311.)  Die  bisher  noch  fehlenden  Tonrniquets  englischer
Art  mit  Doppelschnallen  zur  Ausstattung  der  Chirurgentornister  und  Satteltaschen  der
Landwehr  werden  aus  den  Depots  überwiesen.

6.  (Erlass  d.  Chefs  d.  Milit.-Medic.-Wesens  vom  2%.  November  1941.)  Anfrage,
ob  zur  Ausstattung  der  Chirurgen-Tornister  etc.  überall,  wie  vorgeschrieben  ist,  englische
  Tourniquets  mit  Doppelschnallen  geliefert  worden  sind.  In  einem  Armeekorps
hatte  man  statt  derselben  Knebel-  und  Schrauben-Tourniquets  vertheilt.

7.  (Cirkular  an  die  Generalürzste  vom  29,  Oktober  1344.)  Das  Königt.  Militär
Oekonomie-  Departement  hat  in  einem  Erlasse  an  die  Königlichen  Intendanturen  vom
12.  Oktober  1914  und  im  Einverständnisse  mit  mir,  angeordnet,  dass  die,  in  Folge
Verfügung  desselben  vom  24.  Juli  1311  den  Landwehr-Bataillonen  zur  instruktionsmässigen
  Ausstattung  der  Chirurgen-Tornister  und  Satteltaschen  der  Landwehr  aus
den  Depots  überwiesenen  Feldtourniynets  in  den  Medicin-  oder  Bandagenkasten  dieser
Landwehr-Bataillone  aufbewahrt  und  die  gedachten  Tourniquets  derjenigen  Bataillone,
deren  Stäbe  an  Orten  stehen,  wo  Garnison-Lazarethe  befindlich  sind,  in  den  Apotheken-Utensilien-Inventarien
  dieser  Lazarethe,  welche  die  Medicin-  und  Bandagenkasten  jener
Bataillone  bestimmungsmässig  aufzubewahren  haben,  nachgewiesen  werden  sollen.  A
Betreff  der  einzeln  stehenden  Landwehr-Bataillone  dagegen,  von  deren  Aerzten,
$.  49  der  Instruktion  über  die  Versorgung  der  Armee  mit  Arznsien  und  Verbandmitteln,
keine  Utensilien-Nachweisungen  gelegt  werden,  soll  die,  nach  $.  '%5  der  gedachten  Instruktion,
  der  Königl.  Intendantur  obliegende  Kontrole,  auch  auf  die  in  Rede  stehenden
Tourniquets  ausgedehnt  werden,  so  dass  die  Deputirten  der  Königl.  Intendantur  das
richtige  Vorhandensein  nicht  nur  der  in  die  Medicin-  und  Bandagenkasten  gehörigen,
sondern  auch  der  zur  Ausstattung  der  Chirurgen-  Tornister  und  Taschen  bestimmten
Tourniquets  zu  prüfen  haben.  Indem  ich  Euer  Hochwohlgeboren  hierron  mit  dem
Ersuchen  ergebenst  in  Kenntniss  setze,  den  Bataillonsärzten  der  Landwehr  und  den
betreffenden  Lazareth-Kommissionen  gefällige  Mittheilung  zu  machen,  bemerke  ich  ergebenst,
  dass  hierdurch  die  Kontrole  der  Herren  Generalärzte  nicht  aurgeschlossen
wird,  und  werden  Sie  daher  nach  wie  vor  bei  Ihren  Inspektionsreisen  Sich  nicht  nur
von  dem  Vorhandensein  der  in  Rede  stehenden  Tourniquets,  sondern  auch  von  dem
Zustande  der  Medicin-  und  Bandagenkasten  überhaupt  und  ihres  Inhalts  Ueberzeugung
zu  verschaffen  haben

8.  (Erlass  d.  Chefs  d.  Milit.-Medieinal-Wesens  vom  16.  März  1816.)  Euer  Hoch
wohlgeboren  erwidere  ich  ergebenst  auf  Ihre  gefüllige  Anfrage  vom  9.M
in  einigen  Fällen  die  Feldtournignets  zur  Ausstattung  der  Chirurgen  -  ornister  "and
Batteltaschen  mit  diesen  Tornistern  und  Taschen  zugleich  aus  den  Kompagnie-  und
Eskadron-Unkostenfunds  Seitens  der  betrofonden  Truppentheile  angeschafft  worden  sind.
Insofern  aber  die  Tourniquets  nicht,  wie  die  Gefässe,  als  integrirende  Theile  der  Tornister
  und  Satteltaschen  anzusehen,  können  auch  die  Kompagnien  und  Eskadrons  nicht
für  verpflichtet  erachtet  werden,  die  fraglichen  Tourniquets  aus  ihren  Unkostenfonds
zu  beschaffen  und  zu  unterhalten,  ‚sondern  die  Kosten  dieser  Beschaffung  und  Unterhaltung
  werden  dem  M  müssen,  was  auch  von  dem  Könjgl.
Militär-Oekonomie-Departement  dadurch  anerkannt  worden  zu  sein  ncheint,  dass  os  die
feblenden  Tourniquets  zur  Ausstattung  der  Chirurgen-Tornister  und  Batteltacchen  der
Laudwehr  den  betreffenden  Landwehr-Bataillonen  aus  den  überschiessenden  Beständen
der  Feld-  und  Belagerungs-  Lazareth-Dopots  hat  überweisen  lassen.  Ob  jetzt  noch
Schnallen-Tourniquets  in  den  Depots  überschiessend  vorhanden  sind,  ist  mir  nicht
kannt,  und  wenn  es  sich  daher  nur  um  die  Auschaffung  einzelner  nolcber  Tourniquets
handelt,  ao  wird  es  wohl  das  Beste  sein,  dieselben  für  Rechnung  des  betreffenden
Garnison-Lazareths  direkt  anzukaufen,  vorausgesetzt,  dass  dergleichen  an  Ort  und  Stelle
gut  und  billig  genug  zu  erlangen  sind,  wobei  ich  nur  noch  hinzuflige,  dass  der  Preis
eines  vorschriftsmässigen  Doppelschnallen-Tourniquets  bei  dem  Berliner  Instrumentenmacher
  Gricbel  13  Sgr.  betr

%.  (Erlass  d.  Chofs  d.  Milit.-Medicinal-Wesens  vom  1.1.  Mai  1940.)  Euer  Hoehwohlgeboren
  erwidere  ich  auf  Ihr  gefülliges  Schreiben  vom  3).  April  ergebenst,  des
zwar  die  Chirargen-Tornister  und  Satteltaschen,  ebenso,  wie  die  Medicinkasten,  bestimmungsmüssig
  mit  Feldtourniquets  englischer  Art  mit  doppelter  Schnalle  aus,
werden  sollen.  Wenn  indessen  irrthümlicher  Weise  hier  und  da  theils  Tourniquets  mit
einfacher  Schnalle,  theils  Knebel-Tonrniguets  für  die  Chirurgen-Tornister  und  Batteltaschen
  angeschafft  worden  sind,  so  werden  diese,  so  lange  sie  brauchbar  sind,  für
dieselben  beibehalten  werden  müssen,  indem  sie  erst  beim  Abgängigwerden  darch
vorschriftsmässige  Doppelschnallen-Tourniquets  zu  ersetzer  sein  werden.  e  Denn  da  die
Feld-  und  Belagerungs-Lazareth  -  Depots,  soviel  mir  bekannt,  bereits  überflässig  mit
Tourniquots  ausgestattet  sind,  »o  würde  von  jenen  einschnalligen  und  Knebeltourniguets