Versorgung  mit  Arsneien  und  Verbandm.  auf  Märschen,  im  Kriege  etc.  933

gar  kein  Gebrauch  gemacht  werden  können,  und  dieselben  geradezu  als  unbrauchbar
zu  verwerfen,  würde  sich  doch  nicht  rechtfertigen  lassen.  Euer  etc.  ersuche  ich  daher
ergebenst,  gefälligst  zu  veranlassen,  dass  nur  in  Stelle  der  wirklich  und  ganz  fehlenden
Tourniqueta  solche,  und  zwar  Doppelschnallen-Tourniguets,  auf  die  in  meinern  Schreiben
vom  10.  März  1840  angedeutete  Weise  beschafft  werden.  —  Bei  den  Artillerie-Brigaden
und  Pionier-  Abtheilungen  bedarf  es  übrigens  gar  keiner  besonderen  Tourniquets  für
die  Chirurgen-Tornister,  indem  sich  schon  in  jedem  Batterie-,  Medicin-  und  Bandagenkasten
  ein  solches  befindet,  welches,  wenn  der  betreffende  Chirurgus  ohne  den  Kasten
mit  den  Truppen  marschiren  nıuss,  aus  dem  Kasten  einstweilen  entnommen  und  für  den
Tornister  benutzt  werden  kann.  —  Hinsichtlich  der  Art  der  Aufbewahrung  der  für  die
Chirargen-Tornister  und  Satteltaschen  bestimmten  Tourniquets  bemerke  ich  ergebenst,
dass  letztere  wohl  nicht  angemessener  und  sicherer  aufbewahrt  werden  können,  als  in
den  Bandagenkasten  der  betreffenden  Truppentheile,  aus  welchen  sie,  wenn  sie  gebraucht
  werden  sollen,  berauseunehmen  und  in  welche  sie  nach  gemachtem  Gebrauche
wieder  zu  deponiren  nind.  Wenn  nun,  wie  ea  in  der  Ordnung  ist  und  geschehen  muss,
jeder  Chirurgus.  welcher  ein  Tourniquet  zur  Ausstattung  des  von  ihm  auf  den  Marsch
mitzunebinenden  Tornisters  erbält,  eine  Quittung  darüber  ausstellt,  die  ihm  erst  bei  der
Zurlicklieferung  des  Tourniquets  wieder  ausgehlindigt  wird,  so  kann,  meinem  Dafürhalten
nach,  ein  Manquement  nicht  wohl  eintreten,  wenigstens  würde  dasselbe  sogleich  zu
ermitteln  sein.  Die  von  Euer  etc.  vorgeschlagene  Aufbewahrung  der  zur  Ausstattung
der  Chirurgen-Tornister  und  Satteltaschen  gehörigen  Tonrniquets  auf  den  Montirungskammern
  der  Truppentheile  ist  aus  dem  Grunde  nicht  wohl  ausführbar,  weil  die  Tournignets
  nicht  den  Truppentheilen,  sondern  den  Dispensir-Anstalten  angehören  und  von
letzteren  in  ibren  Utensilien-Inventarien  nachgewiesen  werden  müssen.  —  Was  nun
endlich  Euer  etc.  gefällige  Frage,  ob  von  Ihnen  auf  die  Anschaffung  eines  vierten
Chirurgentornisters  für  diejenigen  Füsilier-Bataillone,  welche  deren  nur  drei  besitzen,
gedrungen  werden  darf,  betrifft,  so  scheint  mir  dies  keinem  Bedenken  zu  unterliegen;
enn  wiewohl  über  die  Zahl  der  für  die  Linientruppen  anzuschaffenden  Chirurgen-Tornister
  keine  besondere  Bestimmung  vorbanden  ist,  so  ergiebt  sich  diese  schon  von
selbst,  da  jeder  Chirurgus  mit  einem  Tormister  versehen  sein  muns  und,  im  Fall  einer
Mobilmacbung,  nach  dem  Kriegs-Verpflegungs-Etat,  auch  jedes  Füsilier-Bataillon  vier
Kompagnie-Chirnrgen  baben  soll.  Wenn  nun  gleich  es  nicht  möglich  werden  wird,
bei  eintretender  Mobilmachnng  bei  jeder  Kompagnie  einen  wirklichen  Chirurgus  anzustellen
  und  daher  Nichts  übrig  bleiben  wird,  als  in  Stelle  der  manquirenden  und  nicht
zu  beschaffenden  Chirurgen  Chirurgengehülfen  bei  den  betreflienden  Kompagnien  zu
placiren  oder  sie  den  verbleibenden  Chirurgen  beizugeben,  so  müssen  doch  diese  Chirurgengehülfen
  jedenfalls  auch  mit  Tornistern  zur  Fortschaffung  einiger  Arzneien  und
Verbandmittel  versehen  sein.  Ebenso  wie,  nach  der  Verfügung  des  Königl.  Allgem.
Kriegs-Dopartements  vom  M.  November  31939,  die  Chirurgen-Tornister  und  Satteltaschen
für  die  Landwehr  auf  die  etatamässige  Zahl  der  Chirurgen  bei  derselben  beschafft  werden
  sollen,  werden  daher  auch  bei  den  Füsilier-Bataillonen  die  Chirurgen-Tornister  auf
die  etatsmässige  Anzahl  der  Chirurgen  bei  denselben  im  Falle  einer  Mobilmachung
anzuschaffen  sein.

10.  (Erlass  d.  Militäir-Oekonomie-Departem.  vom  11.  Mai  1853.)  Auf  den  von  der
Königl.  Intendantur  (des  8.  Armeekorps)  in  dem  Berichte  vom  17.  März  1353  gemachten
Vorschlag,  die  bei  mehreren  Truppenthoilen  angeblich  mehr  vorhandenen  Feld-Tourniquets
  zur  Dockung  des  Manquements  bei  mehreren  anderen  Truppentheilen  zu  verwenden,
  kann  diesseits  nicht  eingegangen  werden,  weil  nach  einer  inzwischen  ergannen

  Allerhöchsten  Kabinets-Ordre  vom  21.  April  die  bei  den  Trappen  vorbandenen
eth-Gehülfen,  und  zwar  ein  jeder  derselben,  mit  2  Arznei-  und  Bandagentaschen,
worüber  die  weiteren  Mittheilungen  besonders  erfolgen,  versehen  werden  sollen.  Da
nun  zur  Ausstattung  dieser  Taschen  auch  ein  Feldtourniquet  gehört,  so  ergiebt  sich,
dass  bei  jedem  Truppentheile  eben  so  viele  Feld-Tourniquets  vorhanden  sein  müssen,
als  der  Truppentheil  Kompagnien  oder  resp.  Schwadronen  zXblt.  Nur  bei  den  Artillerie-BRegimentern
  (jetzt  Brigaden)  und  Pionier-Abtheilungen  (jetzt  Bataillonen)  erleidet  dies
eine  Ausnahme,  weil  jede  Batterie  und  Kolonne,  sowie  jede  Pionier-Kompagnie  mit
einem  (kleinen)  Medicin-  und  Bandagenkasten,  in  welchem  sich  ein  Feldtourniquet  befindet,
  vorsehen  ist,  welches  letztere,  wenn  bei  einem  Frieden«marsche  der  Medieinund
  Bandagenkasten  nicht  mitgenommen  wird,  aus  dem  Kasten  herausgenommen  und
zur  Ausstattung  der  Medicin-  und  Bandagentaschen  benutzt  werden  kann.  Hiernach
sind  bei  den,  in  der  anliegend  zurückerfolgenden  Nachweisung  aufgeführten  Truppentheilen
  des  Korps  nicht  41  Feldtourniquets  zu  viel,  sondern,  incl.  der  in  dem  Medicinkasten
  des  1.  Bataillons  25.  Landwehr-Regiments  fehlenden,  31  dergleichen  zu  wenig
vorhanden,  deren  Ueberweisung  bei  dem  Herrn  General  -Stabsarzte  der  Armee,  dem
eine  angemessene  Anzahl  englischer  Feldtourniqueta  zur  Disposition  gestellt  worden  ist,