Versorgung  mit  Arzneien  und  Verbandm.  nuf  Märschen,  im  Kriege  etc.  937

Korps  nach  den  sub  DD.  und  EE.  anliegenden  Schematen  zwei  Uebereichten
  in  duplo  einzureichen,  aus  denen  der  Zu-  und  Abgang  an  Arzneien
  und  Verbandmitteln  nnd  der  verbliebene  Bestand  ersichtlich  ist.

Anlage  DD.  Uebersicht  der  während  der  Monate  N.N.  18..
rer  verbrauchten  Arzneien.

1.  Nummer;  2,  Benennung  der  Gegenstände  (hier  folgen  die  zur  Verrechnung  kommenden
  Arzneien  in  alphabetischer  Ordnung);  3.  Bestaud  war  am...

Unz.,  Dr.);  4.  Zugang  während  der  Monate  ...  je  .  Samme  des  Bestandes  and  Zugungen;
  6.  Verbrauch  wihrend  der  Monate  .  .  .  .;  7.  Bleibt  Bentand  am.  .  ten  .
Bemerkungen.  —  Am  Schlusse  Ort  "nd  Datum,  sowie  Namensunterschrift  EI
Recbnungsicgers.
Anlage  EE.  Uebersicht  der  während  der  3Monate  N.N.18..
eim.......  verbrauchten  Verbandmittel  und  Nebenbedürfnisse
  hat  dasselbe  Schema,  wie  DD.  —  Die  Verrechnung
geschieht  resp.  nach  Stück,  Ellen,  Pfd.  u.  s.  w.

Da  indessen  die  Beurtheilung  des  in  diesen  Uebersichten  angegebenen
  Verbrauches  ohne  Krankenlisten  gar  keinen  Anhalt  haben  würde,
so  muss  den  ersteren,  bei  ihrer  Einsendung  an  den  Korps-General-Arzt,
immer  ein  summarisches,  nach  dem  sub  FF,  anliegenden  Schema  angefertigtes
  Krankenverzeichniss  beigefügt  werden,  aus  welchem  die  tägliche
Zahl  der,  wäbrend  der  betreffenden  3  Monate  behandelten  und  aus  dem
Medicin-  und  Bandagen-Kasten  des  Truppentheils  mit  Arzneien  und  Verbandmitteln
  versorgten  Kranken  hervorgehen  muss.  (Bei  Kantonnenmtents
im  Frieden  wird  statt  des  summarischen  Kranken-Verzeichnisses  eine  gewöhnliche
  namentliche  Krankenliste  nach  Schema  Q  den  nach  DD.  und
EE.  angefertigten  Uebersichten  beigefügt  und  dieselben  meist  auch  durch
ein  Ordinations-Buch  belegt.  Bei  Anfertigung  der  qu.  Uebersichten  ist
nur  der  instruktionsmässige  Inhalt  der  Kasten  zur  Verrechnung  zu
bringen;  sind  dispensirte  Arzneien  aus  der  Stadtapotheke  ausserdem  verschrieben,
  so  wird  den  Uecbersichten  die  Liquidation  des  Apothekers  mit
den  Recepten  beigelegt;  die  einzelnen  Bestandtheile  der  Recepte  können
und  dürfen  nicht  Gegenstand  der  Verrechnung  in  den  qu.  Uebersichten
sein,  wie  dies  zuweilen  irrthümlich  geschieht.)

Anlage  FF.  Summarisches  Verzeichniss  der  wähend  der
Monate  N,  N.  und  N.  18..beim........  täglich  behandelten
  und  aus  den  Vorräthen  des  Medicin-  und
Bandagen-Kastens  arzneilich  verpflegten  Kranken  hat
folgende  Rubriken:

1.  Datum  (die  einzelnen  Monatstage);  ?.  Zahl  der  Kranken:  a)  im  Monat  N.,  b)  im
Monat  N.,  c)  im  Monat  N.  die  Behandlungstage  in  den  einzelnen  Monaten  werden
summirt  und  dann  die  Totalsumme  aller  Bebandlungstags  gezogen};  3.  Bemerkungen.
(z.  B.  über  längern  Aufentbalt  des  Truppentheils  an  einem  Garnisonorte,  an  dem  die
Arzneiverpflegung  der  Kranken  aus  der  Dispensir-Anstalt  (des  Orts  erfolgte  u.  s.  w.).

Dem  Krankenverzeichnisse  wird  folgendes  Attest  untergefügt:  „Dass
sämmtliche,  während  der  3  Monate  N.,  N.  und  N.  18..  aus  dem  Medicin-
  und  Bandagen-Kasten  des...  .....  mit  Arzneien  und  Verbandgegenständen
  veıschene  Individuen  zum  kostenfreien  Arzneiempfange  berechtigt
  waren,  wird  hierdurch  pflichtmässig  attestirt‘“.

Mit  dem  eben  erwähnten  summarischen  Krankenverzeichnisse  und
mit  den,  von  dem  betreffenden  Truppentheile  an  ihn  eingegangenen
monatlichen  Kranken-Rapporten  (aus  welchen  letzteren  im  Allgemeinen
die  Arten  der  vorgekommenen  Krankheiten  ersichtlich  werden)  vergleicht