Transportmittel.  939

dieses  Quartal  die  betreffende  Uebersicht  gar  nicht  gelegt  zu  werden,
indem  dann  statt  derselben  eine  blose,  auf  einem  besonderen  Blatte  geschriebene
  Anzeige  über  den  nicht  stattgehabten  Zugang  und  Abgang  zur
Revision  einzureichen  ist.

Titel  X
Transportmittel  zur  Fortschaffung  der  Arzneien  und  Bandagen  auf

Friedensmärschen  und  im  Kriege.

A  Auf  Friedensmärschen.  $  69.

Auf  Friedensmärschen  nimmt  in  der  Regel  jedes  Infanterie-Bataillon,
jedes  Jäger-  oder  Schützen-Bataillon,  und  jedes  Kavallerie-Regiment  (die
Artillerie-Brigaden  haben  keine  Medicin-Kasten  für  den  Stab  mehr)  den
Medicinkasten  mit  sich,  welcher  zugleich  ;die  nöthigsten  Bandagen  und
chirurgischen  Geräthe  enthält.  Es  wiegt  derselbe  mit  der  Füllung  circa
145  Pfund.  —  Die  Fortschaffung  dieses  Kastens  geschieht  (nach  Massgabe
der  Bestimmungen  des  Vorspann-Regulativs  vom  26.  September  1808
und  der  dazu  erlassenen  Erläuterungen  vom  15.  Oktober  1817  „über
den,  den  Truppen  zu  verabfolgenden  Vorspann,  wenn  sie,  ohne  mobil  zu
sein,  marschiren  müssen“)  auf  den  Vorspannwagen,  welche  zum  Transport
  der  Officier-Mantelsäcke,  Medicin  und  Löhnung  gegeben  werden.  —
Hinsichtlich  der  beiden  Musketier-  (Grenadier-)  Bataillone  eines  Regiments
  kann  bei  vorherzusehender  nur  kurzer  Abwesenheit  derselben  aus
der  Garnison  der  Fall  eintreten,  dass  für  beide  Bataillone  nur  die  Mitnahme
  eines  Medicinkastens  für  nöthig  erachtet  wird.  In  diesem  Falle,
dessen  Beurtheilung  auf  den  Vortrag  des  Regiments-Arztes  von  dem
Truppen-Kommandeur  abhängig  ist,  wird  der  letztere  bestimmen,  welches
der  beiden  Bataillone  für  den  Transport  dieses  einen  Kastens  zu  sorgen
hat,  wobei  jedoch  die,  weiter  unten  in  diesem  $  gegebene  Vorschrift,  dass
der  Medicinkasten  in  dem  Quartiere  des  vorgesetzten  Militär-Arztes  sich
befinden  muss,  nicht  unberücksichtigt  zu  lassen  ist,  (Da  seit  der  Reorganisation
  der  Armee  —  Juli  1860  —  jedes  Infanterie-Bataillon  seinen
eigenen  Ober-Militär-Arzt  hat,  so  wird,  wenn  die  Medicinkasten  überhaupt
mit  auf  den  Marsch  genommen  werden,  auch  wohl  jedes  Bataillon  seinen
eigenen  Kasten  mitnehmen  müssen,  falls  nicht  etwa  die  beiden  Ober-Militär-Aerzte
  (der  Regiments-Arzt  und  der  Stabs-Arzt)  sich  über  die  Nothwendigkeit
  nur  eines  Kastens  und  darüber  einigen,  in  wessen  Quartier
der  eine  Kasten  auf  dem  Marsche  stehen  soll.)  —  Der  kleine  Medicinund
  Bandagenkasten  der  Pionier-Kompagnien  wird  auf  dem  Vorspannwagen
  mit  fortgeschafft,  welchen,  nach  dem  vorallegirten  Vorspann-Regulativ,
  eine  jede  Kompagnie  bei  Märschen  erhält.  —  In  gleicher  Art  wird
auch  in  dem,  $  60  gedachten  Falle,  wo  einer  Artillerie-Abtheilung  oder
Kompagnie  ausnahmsweise  ein  Batterie-Mediein-  und  Bandagen-Kasten
mitgegeben  werden  muss,  für  die  Fortschaffung  desselben  gesorgt.  —
Während  der  Abwesenheit  des  Truppentheils  aus  der  Garnison  befmdet
sich  der  Medicinkasten  stets  in  dem  Quartiere  des  vorgesetzten  Militär-Arztes
  oder  desjenigen  Hülfs-Arztes,  der  die  Stelle  desselben  versieht.
Führt  eine  einzelne  Kompagnie  einen  solchen  Kasten  mit  sich,  so  befindet
  sich  derselbe  im  Quartiere  des  betreffenden  Hülfs-Arztes.  —
Die  Lazareth-Gehülfen  tragen  auf  Märschen  den  ihnen  zugetheilten
Vorreth  an  Arzneien  und  Verbandmitteln  in  ihren  Medicin-  und