Transportmittel.  941

muss,  weil  dieser  Zoll  Breite  den  Pfalz  machen  muss,  worauf  der  Medicinkasten  su
rahen  kommt,  und  auch  von  oben  so  ausgefalst  sein  muss,  dass  der  Medicinkasten
2°  tief  in  den  Rahmen  hineinstehen  muss;  diese  erst  uutergeleimten  Pfalzleisten  werden
des  Haltens  wegen  noch  mit  mehreren  Holzschrauben  versehen.  Unter  das  Hinterstück  A.
werden  2  Füsse  von  2“[]  Stärke  untergemacht,  welche  des  Haltens  wegen  mit  den
durchgeheuden  Leisten  verbunden  werden  müssen,  die  Höhe  der  Füsse  ist  der  des
Vorderstücks  gleich,  damit  der  Rahmen  horizontal  zu  liegen  kommt,  wie  in  Figur  II.
zu  ersehen  ist  (die  Fünne  sind  in  Figur  II.  mit  J  gezeichnet).  Fig.  Ill.  ist  siselbe
Zeichnung,  wie  Fig.  I.  und  Il.,  nur  mit  dem  Unterschiede,  dass  der  Rahmen  in  Fig.  Ill.
10'','  lichte  Breite  hat,  die  Länge  aber  3°  1“  wie  bei  Fig.  I.  feststeht,  und  das  Hinterrabmenstück,
  welches  in  Fig.  I.  1'/4“  breit  ist,  wird  in  Fig.  Ill.  nur  39/,“  breit.  —  Es
verateht  sich  von  selbst,  dass  sofern  ein  oder  der  andere  Medicin-Karren  oder  Wagen
nicht  die  vorschriftsmässige  Breite  bat,  die  beiden  Rahmenstücke  B.  C.  um  so  viel
schmäler  scin  müssen,  dass  der  Untersatz  seiner  Länge  nach  in  die  Breite  des  Karrenoder
  Wagenkastens  passt,  und  umgekehrt  bei  grösserer  Breite  des  letztern  die  Rahmenstlicke
  B.  C.  im  Verhältniss  breiter  werden  müssen.  Ueberhaupt  ist  die  Konstruktion
dieser  Untersätze  nur  als  Andeutung  gegeben,  vor.  der  abgegangen  werden  kann,  insoweit
  die  Länge  und  Breite  und  Höhe  der  Karren  nnd  Wagen  solches  nothwendig
macht,  Eines  Anstriches  dieser  Untersätze  mit  Oelfarbe  bedarf  es  nicht.  —  Die  Stellung
  der  Medicin-  und  Handagen-Kusten  in  den  Medicin-Wagen  der  Kavallerie  muss
übrigens  so  erfolgen,  dass  das  darauf  mit  zu  verladende  Handwerkszeug  der  Battler,
Büchsenmacher  und  Schäfter  dergestallt  placirt  wird,  dass  der  Arzt  bei  stattindendem
Dispensiren  der  Arzneien  etc.  nicht  erst  aörhig  nat,  "dasselbe  wegzuräumen,  um  su  den
vorerwähnten  Kasten  selbst  gelangen  zu  könn

Zusätze.  Die  Medicinkarren  haben  im  Laufe  der  Zeit  mehrfache
Veränderungen  und  Verbesserungen  erfahren,  welche  den  vorstehenden
Text  modificiren;  die  desfallsigen  Bestimmungen  lauten:

1.  (Erlass  des  Mil.-Oekon  -Departements  vom  10.  Soptember  1841  über  die  neuen
sweispäunigen  Medicinkarren.)  Die  Einrichtung  der  aus  älterer  Zeit  herstammenden
  Medicinkarren  ist  von  Mängeln  begleitet,  zu  deren  Beseitigung  man  in  neuester
Zeit,  wo  diese  Fahrzeuge  sich  mehr  und  mehr  vermindern,  auf  eine  verbesserte  Bauart
Bedacht  zu  nehmen,  Gelegenheit  genommen  hat.  —  Das  obere  Gestell  des  bisherigen
Medicinkarrens  nämlich  ist  so  eingerichtet,  dass  der  Arzt,  ohne  die  Arznei-  und  Bandagenkasten
  herunterheben  zu  müssen,  zwar  deren  Inhalt  herausnehmen  und  selbst
Arzneien  auf  dem  Karren  dispensiren  kann;  es  ist  jedoch  erforderlich,  dass  er  auf  oder
vielmehr  in  den  Karren  steigen  und  zwischen  den  Kasten  stehen  muss,  um  eie  öffnen,
bequem  zu  den  Arzueien  und  Bandagen  gelangen  und  sich  umdrehen  zu  können;  auch
muss  dan  Gepäck  des  obern  Militär-Arztes  untergebracht  werden,  ohne  diesen  Verrichtungen
  hinderlich  sein  zu  dürfen.  —  Alle  diese  Umstände  bedingen  jeno  Schwerfülligkeit
  und  Grösse  des  Obergestells  an  den  alton  Medicinkurren,  daher  es  bei  Erbauung
solcher  neuor  Fahrzeuge  fiir  zweckmässiger  erklärt  worden  ist,  sie  so  einzurichten,  dass
der  Arzt,  ohne  auf  den  Karren  steigen  zu  müssen,  zu  dem  Inhalte  der  Kasten  gelangen

ann,  Es  wurde  nämlich  das  ganse  Übergestelle  weggelassen  uud  atatt  dessen  ein
einfacher  Bacher  Rahmen  angebracht,  auf  welchem  die  beiden  Medicin-  uud  Bandagen-Kasten
  wio  auf  oiner  hohen  Tischplatte  vor  dem  Arzte  stehen,  der  ihre  Deckel  nach
den  Rädern  hin  aufschlagen  kann  und  ao  zu  allen  seinen  Verrichtungen  unbeschränkten
Raum  findet.  —  Die  beiden  Kasten  sind  mittelst  Schrauben  und  Stifte  befestigt,  können
jedoch  durch  Lösung  derselben  auch  sehr  leicht  abgenommen  werden  und  sind  durch
einen  Plan  von  wasserdicht  zubereitetem  Segeltuch  gegeu  den  Einfuss  der  Witterung
selbst  dann  geschützt,  wenn  sie  zum  Gebrauche  offen  stehen.  —  Bei  den  alten  Medicinkarren
  sind  die  Eflekten  des  Arztes  im  Raume  unter  dem  Medicin-  uud  Bandagenıbehältnisse
  untergebracht  und  man  kann  erst  nach  Abnahnıe  der  lotzteren  dazu  gelangen;
  bei  dem  neuen  Karren  dagegen  ist  der  Sitzkasten  des  fahrenden  Train-Soldaten
zur  Aufnahme  der  Effekten  verschliessbar  eingerichtet.  —  Auf  diese  Weise  ist  es
lungen,  den  Medicinkarren  neuer  Art,  obgleich  mit  eisernen  Achsen  und  übereinstimmend
  mit  dem  Truppenfuhrwerk  neuer  Art,  doch  nicht  schwerer  herzustellen,  als  der
alte  Mediciukarren  mit  hölzernen  Achsen  ist,  und  diese  Einrichtung  hat  sich  als  so
zweckmässig  ergeben,  dass  der  Medicinkarren  neuer  Art  im  Jahre  1833  als  Normalprobe
  für  alle  künftig  neu  anzufertigenden  Modicinkarren  bestätigt  worden  ist.  —  Um
nun  diejenigen  Truppentheile,  deren  unbrauchbare  Medicinkarren  durch  neue  ersetzt
werden,  über  die  Bestimmung  und  Einrichtnng  derselben  und  namentlich  über  die  Anbringung
  der  Medicin-  and  Bandagenkasten  zu  belehren,  beehrt  sich  das  Departement
Einem  etc.  General-Kommando  eine  Beschreibung  des  neucn  Medicinkarrens  (die  mir