944  A.  Die  Feld-Lazarethe,

General-Arztes  entweder  dorthin  transportiren,  oder  deren  Behandlung
und  Pflege  auf  kurze  Zeit  selbst  übernehmen,  bis  eine  Abtheilung  des
Haupt-Feldlazareths  herankommen  und  sich  etabliren  kann.

$.  3.  Bei  jedem  leichten  Feldinsareth  wird  eine  Kommission,  bestehend
  aus:  einem  Stabs-Arzte,  dem  Officier  und  dem  Lazareth-Inspektor
gebildet,  welche  die  Verwaltung  bei  demselben  zu  leiten,  resp.  zu  beaufsichtigen
  hat.  (cfr.  Dienst-  Anweisung  für  die  Kommission  eines  leichten
Feldlazareths.)  Einem  derartigen  Feldlazareth  sind  zugetheilt:

2  Stabs-Aerzte,  3  Ober-Aerzte,  6  Assistenz-Aerzte,  6  Lazareth-Gehülfen,
1  Unter-Apotheker;

1  Lazareth-Inspektor,  1  Sekretär,  4  Revier-Aufseber,  16  Krankenwärter,
1  Kochfrau,  1  Waschfrau;

1  Sekonde-Lieutenant,  1  berittener  Unteroffcier,  3  berittene  und  11  unberittene
  Trainsoldaten  für  die  Beamten,  17  Trainsoldaten  bei  den
Fahrzeugen  und  zur  Reserve;

2  vierspännige  Oekonomie-Utensilien-  Wagen,  2  vierspännige  Medicinund
  Bandagen-Wagen,  1  zweispänniger  Reserve-Wagen,  i  vierspänniger
  Kranken-Transportwagen,  4  zweispännige  Transport-  Wagen
für  Schwerverwundete.  (Die  Kranken  -  Transportwagen  werden  von
den  Abtheilungen  der  Krankenträger-Kompagnie  eines  jeden  Armee-Korps
  zum  Fortschaffen  der  Verwundeten  vom  Gefechtsplatze  bis
zum  Verbindezelte  benutzt  —  siehe  Theil  IL,  Kap.  X.  Krankenträger-Kompagnien.)


Welcher  der  beiden  Stabs-Aerzte  als  Mitglied  bei  der  Kommission
einzutreten  hat,  wird  durch  den  General-Stabsarzt  der  Armee  (jedoch  auf
den,  von  dem  Korps-General-  Arzte  in  seinem  Vertheilungs-Plan  gemachten
Vorschlag)  bestimmt  werden.

Das  leichte  Feldlazareth  zerfällt  wiederum  in  2  Unterabtheilungen
  unter  der  Benennung:  fahrendes  Detachement  des  leichten  Feldlazareths
  Nr...  und  Depot  des  leichten  Feldlazareths  Nr.  ..

8.5.  Das  fahrende  Detachement  besteht  aus:

1  Stabs-Arzt,  2  Ober-Aerzten,  4  Assistenz-Aerzten,  4  Lazareth-Gehülfen,
1  Revier-Aufseher,  10  Krankenwärtern  und  dem  berittenen  Train-Unteroffcier,


und  ist  bestimmt,  unmittelbar  auf  das  Schlachtfeld  zu  gehen,  um  den  Verwundeten
  die  erste  Hülfe  zu  leisten.

Es  sei  schon  hier  erwähnt,  dass  jeder  Soldat  im  Felde  in  seinem  Tornister  einige
Verbandstücke  bei  sich  trägt.  Bo  heisst  en  Beite  0  den  Leitfadens  bei  der  In«truktion
  der  Infanteristen  von  Graf  v.  Waldersee,  Neunzehnte  Aufage,  Berlin  147:  „Jeder
Soldat  hat  im  Kriege  im  Tornister  ein  Verbindezeug  mit  sich  zu  führen“;  ferner  8.  233
des  Dienstes  der  Preussischen  Infanterie-Unteroffciere  von  Graf  v.  Waldersee,  2.  Auflage,
Berlin  1345:  „Im  Kriege  muss  der  Soldat  auch  noch  .  ...  .  oin  Verbindezeug,  aus  einer
Binde,  aus  Schwamm  und  Charpie  bestehend,  bei  sich  haben‘.  —  In  einem  Erlasse  der
1.  Division  vom  ?.  Februar  19357  wird  befohlen:  „Im  Tornister:  k.  Verbindezeug,  bestehend
  in  1  Cirkelbinde  und  Charpie  (3'/z  Loth  schwer)“;  in  einem  Befehle  derselben
Division  vom  20.  Mai  1359:  „Im  Tornister:  etc.  Verbindezeug,  bestehend  in  1  Cirkelbinde,
  4  Ellen  lang,  °/4  Zoll  breit  und  Charpie  (mindestens  4  Loth)'‘.)

Damit  dieses  Personal,  wovon  ausser  dem  Train-Unterofficier  nur  die
Aerzte  beritten  sind,  auf  das  Schleunigste  nach  dem  Orte  seiner  Bestimmung
  dirigirt  werden  kann,  wird  selbiges  auf  den  $  3.  erwähnten  5  Krankentransportwagen
  fortgeschafft,  die  nach  Absetzung  des  Personals  zum
Transport  der  Verwundeten  benutzt  werden  und  dazu  besonders  eingerichtet
  sind.  Auch  wird  diesem  Personal  noch  einer  der  $  3.  erwähnten
4spännigen  Medicin-  und  Bandagen-Wagen  und  der  ?spännige  Reserve-