Vorschriften  über  den  Dienst  der  Krankenpflege  im  Felde.  945

Wagen  mitgegeben,  auf  denen  sich  ausser  den  erforderlichen  Arzneien
und  Verbandmitteln  auch  die  nöthigen  chirurgischen  Instrumente  und  Geräthe
  zu  den  vorkommenden  chirurgischen  Operationen,  nebst  Essig,  Brod,
Wein  und  Branntwein  zur  Erquickung  der  Verwundeten  befinden.  Ausserdem
  sind  die  Lazareth-Gehülfen  mit  Verbandtaschen  und  mit  ledernen
Kartuschen,  in  denen  sie  resp.  ibre  Taschen-Instrumente,  die  nöthigen
Verbandmittel  und  einige  Arzneien  mit  sich  führen,  sowie  die  Wärter  mit
blechernen,  möglichst  frisches  Wasser  enthaltenden  Feldflaschen  versehen,
um  daraus  die  Verwundeten  mit  einem  Trunke  laben  zu  können,  falls  es
in  der  Nähe  des  Schlachtfeldes  an  Trinkwasser  mangeln  sollte.  Zwei  von
den  Lazareth-Gehülfen  oder  Wärtern  sind  ausserdem  mit  ledernen  Taschen
versehen,  worin  sie  die  Amputations-  und  Trepanations-Bestecke,  sowie
Verbandmittel  tragen.

r  Stabs-Arzt  dieses  Detachements,  welchem  in  der  Regel
durch  "den  General-  Arzt  des  Korps  der  von  dem  kommandirenden  General
des  Korps  bestimmte  Verbindeplatz  bezeichnet  ist,  wird  ermessen,  ob  es
nothwendig  ist,  das  Verbindezelt  aufzuschlagen,  oder  ob  ein  in  der  Nähe
dieses  Platzes  befindliches  Gebäude  den  nöthigen  Raum  zum  Verbinden
und  zu  den  chirurgischen  Operationen  darbietet.  Ist  Letzteres  nicht  der
Fall,  so  wird  es  immer  angemessen  sein,  das  Zelt  aufzuschlagen,  da  es
schon  des  moralischen  Eindruckes  wegen  wünschenswerth  ist,  dass  die
Operationen  den  Blicken  der  übrigen  in  der  Nähe  befindlichen  Verwundeten
  entzogen  werden.  Hierher  bleiben  daher  sämmtliche  Verwundete
zu  dirigiren.  Der  Verbindeplatz  wird  bei  Tage  durch  eine  (kleine,  schwarzweisse)
  Fahne  und  während  der  Dunkelheit  durch  eine  Laterne  mit  rothen
Gläsern  bemerkbar  gemacht.

Zusätze.  I.  (Erlass  des  Militär-Oekonomie-Departements  vom  298.  Februar  1955.)
Zur  Bezeichnung  der  Orte,  an  welchen  sich  während  des  Gefechtes  die  Verbindeplätze
der  leichten  Feldiazarethe  befinden,  sollen  fortan  während  des  Tages  Bignalflaggen
und  mit  dem  Eintritt  der  Dunkelheit  Signal-Laternen  dienen.  —  Die  Signalflagge  bestebt
  aus  einer  12  Fuss  hohen,  neben  dem  Verbinde-Zelt  in  den  Erdboden  einzulassenden
  Stange  mit  schwarz  und  weisser  Flagge  von  baumwollenem  Zeuge.  Diese
Stange  ist  in  der  Mitte  mit  einem  Charnier  versehen,  so  dass  sie  Behufs  des  leichtern
Transporte  zusammengelegt  werden  kann.  Das  untere  Ende  derselben  wird  rund  zugespitzt
  und  reicht  noch  3'/,  Zoll  tief  in  einen  ;  Zoll  langen,  bis  zur  Hälfte  vollen  und
am  obern  Ende  0,10  Zoll  atarken  eirerneu  Schuh.  1'/.  Zoll  von  letzterem  entfernt
wird  die  Stange  mit  einer  eisernen  Hülse  umgeben  und  durch  beide  werden  zwei  Löcher
von  I  Zoll  Weite,  2  Zoll  vun  einander  entfernt,  über  Kreuz  gebohrt,  welche  zur  Aufnahme
  der  genau  hineinpassenden  eichenen  Stäbe  von  2  Fuss  3  Zoll  dienen,  um  das
Schwanken  der  13  bis  20  Zoll  in  die  Erde  eingelassenen  Stange  zu  verhindern.  Am
obern  Ende  der  letzteren  befindet  sich  die  zur  Aufuahme  der  Laternentülle  eingerichtete,
  mit  Stellschraube  versehene  eiserae  Hülse.  Die  an  der  Stange  befestigten  beiden
Bänder  von  2  Fuss  Länge  dienen  zum  Zusammenbinden  der  aufgerollten,  1'/,  Elle
breiten,  2  Ellen  langen  Flagge.  Das  in  der  Latorne  zu  verwendende  Wachslicht  wird
nach  Massgabe  seiner  Abnahme  durch  den  Wachs-Verbrauch  der  Flamme  durch  die  im
untern  Theil  der  Laternenhülse  befindliche  Feder  stets  soweit  als  es  zum  Brennen  erforderlich
  ist,  hervorgeschoben.  Die  Flamme  dieses  Wachslichtes  erhält  ihre  Verstärkung
  durch  die  den  4  Seiten  der  Laterne  ontaprecbenden  1  Reverbere  von  5  Zoll
Durchmesser  und  leuchtet  durch  rothe  Glasscheiben.  Es  lässt  sich  diese  Laterne  an
dem  obern  Theile  und  an  einer  Seite  öffnen.  —  Deu  Gesammtbedarf  der  leichten  Feldlazarethe
  an  derartigen  Bignal-Apparaten  hat  das  Departement  zur  Herbeiführung  einer
völligen  Uebereinstimmung  und  Probemässigkeit,  sowie  zur  möglichsten  Beschränkuug
der  Ansgabe  hier  anfertigen  lassen  etc.  Der  Signal-Apparat  ist  mit  dem  Verbindezelt
auf  dem  den  Truppen  in's  Gefecht  nachfolgenden  jetzt  Jspännigen  Kranken-Transport-Wagen
  der  leichten  Feldlazarethe  fortzuschaffen,  zu  welchem  Zwecke  alsbald  folgende
Vorrichtungen  an  diesen  Fahrzeugen  anzubringen  sind:  Auf  jeder  Seite  des  Kranken-Transport-Wagens
  werden,  wie  die  (bier  nicht  beigefiigte)  Zeichnung  näber  ergiebt,
2  eiserne  Gabeln  sur  Aufnahme  des  Zeltbalkens,  der  Betzstangen  und  der  Signalstange,

Prager,  Mil  -Med  -Wesen.  60