948  A.  Die  Feld-Lasarethe.

dasselbe  mit  seinen  Fahrzeugen  den  Truppen.  Das  Depot  aber  giebt  der
ihm  zunächst  stehenden  Abtheilung  des  Hau  pt-Feldlazareths  unverzüglich
von  dem  Orte  seines  Etablissements  Kenntniss,  damit  diese  Abtheilung,
den  von  der  Korps-Intendantur  und  dem  General-Arzt  erhaltenen  Weisungen
  gemäss,  entweder  theilweise  oder  ganz  herankommt,  um  die
dauernde  Behandlung  und  Verpflegung  der  Verwundeten  und  Kranken  zu
übernehmen,  oder  sich  zur  Aufnahme  der  ihr  zuzusendenden  Verwundeten
und  Kranken  einrichtet.

12.  Müssen,  den  ertheilten  Befehlen  gemäss,  die  Kranken  und
Verwundeten  weiter  zurückgeschafft  werden,  ‘so  lässt  der  Stabs-Arzt  des
Depots  selbige  nach  Befinden  der  Umstände  unter  Obhut  eines  oder  einiger
Assistenz-Aerzte,  sowie  des  erforderlichen  Oekonomie-Personals  nach  dem
Orte  befördern,  wo  die  Abtheilung  des  Haupt-Lazareths  aufgestellt  ist.

8.  13.  Das  übrige  zum  Depot  des  leichten  Lazareths  gehörige  Personal
  folgt  nun  mit  sämmtlichen  Fahrzeugen  so  schnell  als  möglich  dem
vorausgeeilten  fahrenden  Detachement,  und  die  zur  Begleitung  des  Kranken-Transports
  mitgegebenen  Beamten  sind  bemüht,  nachdem  sie  die  Kranken
an  die  Abtheilung  des  Haupt-Lazareths  abgeliefert  haben,  wiederum  das
Depot  des  leichten  Lazareths,  dem  sie  angehören,  zu  erreichen.  Sie
bringen  zugleich  die  dem  Transporte  mitgegebenen  Decken  oder  sonstigen
Lagerungs-Utensilien,  sowie  die  als  Ersatz  von  der  Abtheilung  des  Haupt-Lazareths
  etwa  geforderten  Verbandmittel  dem  Depot  wieder  zu.

8.  14.  Damit  die  leichten  Feldlazarethe  stets  da  zur  Hand  sein
können,  wo  ihre  Hülfe  nöthig  ist,  und  um  von  den  Dispositionen,  welche
der  kommandirende  General  hinsichtlich  ihrer  für  nothwendig  erachtet,
auf  das  Schleunigste  Kenntniss  zu  erhalten,  müssen  dieselben  jederzeit
dem  Armee-Korps  so  nahe  als  möglich  sein.  Am  zweckmässigsten  werden
sie  vorläufig  und  bis  zum  Eingang  weiterer  Bestimmung  bei  der  Reserve-Artillerie
  resp.  der  zu  dieser  gehörigen  Kolonnen-  Abtheilung  aufgestellt
werden  können.

$.  15.  Bei  periodisch  eintretender  Waffenruhe  und  wenn  die  Armee
Kantonnirungen  bezieht,  wird  nach  dem  Ermessen  der  Korps-Intendantur
und  des  General-Arztes  das  Personal  der  leichten  Feldlazarethe  entweder
theils  zur  Begleitung  der  in  das  Haupt-Lazareth  zu  schaffenden  Kranken,
theils  zur  Dienstleistung  bei  letzterem  selbst  herangezogen,  oder  es  werden
die  leichten  Lazarethe  durch  Ueberweisung  der  nöthigen  Utensilien,  Arzneivorräthe
  ctc.  in  den  Stand  gesetzt,  ausnahmsweise  die  dauernde  Krankenbehandlung
  selbst  zu  übernehmen.  Sobald  aber  die  Kriegsoperationen
wieder  ihren  Anfang  nehmen  und  die  leichten  Feldlazarethe  die  Ordre  erhalten,
  sich  frei  zu  machen,  so  geben  sie  mit  den  Kranken  alle  über  ihren
Etat  vorhandenen  Utensilien  wieder  an  das  Haupt-Feldlazareth  ab.

$.  16.  Aus  allem  Vorhergehenden  ergiebt  sich,  dass  dem  Haupt-Feldlazareth
  die  dauernde  Behandlung  und  Pflege  der  Kranken  und  Verwundeten
  anheimfällt.

17.  Das  Haupt-Feldlazareth  ist  zur  Aufnahme  von  1200  Kranken
und  Verwundeten  eingerichtet  und  so  organisirt,  dass  es  erforderlichen
Falls  1800  derselben  ärztlich  behandeln  und  verpflegen  kann,  wenn  die
zur  Lagerung  nöthigen  Geräthe  am  Aufstellungsorte  disponibel  gemacht
werden  können.  Je  nachdem  die  Umstände  es  nöthig  machen,  kann  es
sich  als  ein  Ganzes  oder  in  3  Abtheilungen  aufstellen.  Letztere  führen
die  Benennung  „erste  —  zweite  —  dritte  Abtheilung  des  Hauptfeldlazareths
  Nr.  .  .  resp.  des  Garde-Korps“.