Vorschriften  über  den  Dienst  der  Krankenpflege  im  Felde.  949

.  18.  Dem  Haupt-Feldlazareth  sind  zugewiesen:

1  Ober-Stabs-Arzt,  6  Stabs-Aerzte,  9  Ober-Aerzte,  24  Assistenz-Aerzte,
30  Lazareth-Gehülfen,  1  chirurgischer  Instrumentenmacher,  1  Stabs-Apotheker,
  3  Ober-,  4Unter-Apotheker,  4  Apotheken-Handarbeiter;  —

1  Ober-Lazareth-Inspektor,  1  Rendant,  4  Lazareth-Inspektoren,  4  Sekretäre,
  18  Revier-Aufseher,  52  Krankenwärter,  3  Kochfrauen,
6  Waschfrauen;

1  Premier-Lieutenant,  2  Sekonde-  Lieutenants,  3  Train  -  Wachtmeister,
3  unberittene  Train-Unterofficiere,  12  berittene  und  45  unberittene
Trainsoldaten  für  die  Beamten,  68  Trainsoldaten  bei  den  Fahrzeugen
und  zur  Reserve;  —

3  vierspännige  Apotheken-Wagen,  3  vierspännige  Bandagen-Wagen,  18
vierspännige  Oekonomie-Utensilien-Wagen,  3  vierspännige  Kranken-Transport-Wagen;
  3  zweispännige  Apotheken-Wagen,  4  zweispännige
  Bandagen-Wagen  und  1  zweispänniger  Registratur-Wagen.

$.  19.  Gleich  bei  der  Mobilmachung  des  Haupt-Feldlazareths  bestimmt
  die  aus  dem  Ober-Stabsarzt,  dem  Premier-Lieutenant,  dem  Ober-Lazareth-Inspektor
  und  dem  Kassen-Rendanten  bestehende  Kommission
das  Personal  für  jede  der  3  Abtheilungen  des  Haupt-Feldlazareths.  Es
ist  hierbei  besonders  darauf  Rücksicht  zu  nehmen,  dass  die  thätigsten,
umsichtigsten  und  zuverlässigsten  Beamten  den  Abtheilungen  Nr.  1  und  2
überwiesen  werden,  da  diese  bei  eintretenden  Detachirungen  von  der  leitenden
  Ober-Behörde  entfernt  stehen.  Bei  jeder  dieser  3  Abtheilungen
wird  eine  Verwaltung,  bestehend  aus  einem  vorstehenden  Stabs-Arzte,
einem  Officier  und  einem  Lazareth-Inspektor,  gebildet,  welche  die  Dienstverrichtungen
  des  ihr  zugewiesenen  Personals  leitet  und  beaufsichtigt.  Es
sind  jedoch  diese  Verwaltungen  der  Kommission  des  Haupt-Feldlazareths
untergeordnet,  erhalten  von  letzterer  ihre  dienstlichen  Anweisungen,  und
werden  in  Rücksicht  auf  die  Wahrnehmung  des  Dienstes  von  derselben
ivspieirt  (cfr.  Dienst-Anweisung  für  die  Verwaltung  einer  Abtheilung  des
Haupt-Feldlazareths.)

$.  20.  Das  Personal  und  die  Fahrzeuge  eines  Haupt-Feldlazareths
werden  in  folgender  Art  vertheilt:

8)  für  die  Abtheilung  Nr.  I.  28tabs-,  3Ober-,  8  Assistenz-Aerzte,
9  Lazareth-Gehülfen,  1  Ober-,  1  Unter-Apotheker,  1  Apotheken-Handarbeiter;
  —  1  Lazareth-Inspektor,  1  Sekretär,  5  Revier-Aufseher,
  17  Krankenwärter,  I  Kochfrau,  2  Waschfrauen;  —  1  Sekonde-Lieutenant,
  1  Train-Wachtmeister,  1  unberittener  Train-Unterofficier,
3  berittene  und  14  unberittene  Trainsoldaten  für  die  Beamten,  22
Trainsoldaten  bei  den  Fahrzeugen  und  zur  Reserve;  —  1  vierspänniger
  Apotheken-,  1  vierspänniger  Bandagen-,  6  vierspännige  Oekonomie-Ütensilien-,
  1  vierspänniger  Kranken-Transport-Wagen,  1  zweispänniger
  Apotheken-  und  1  zweispänniger  Bandagen-Wagen;

b)  für  die  Abtheilung  Nr.  2  ebenso;

c)  für  die  Abtheilung  Nr.  3  ebenso;  statt  des  nicht  vorhandenen
Sekonde-Lieutenants  werden  jedoch  die  Funktionen  desselben  durch
den  bei  der  Kommission  stehenden  Premier-Lieutenant  mit  wahrgenommen;


d)  für  die  Kommission  und  zu  deren  Disposition:  der  Ober-Stabsarzt,
  3  Lazareth-Gehülfen,  der  chirurgische  Instrumentenmacher,
der  Stabs-  Apotheker,  1  Unter-Apotheker,  1  Apotheken  -  Handarbeiter;
  —  der  Ober-Lazareth-Inspektor,  der  Rendant,  1  Lazareth-