966  A.  Die  Feld-Lazarethe.

&amp;  44.  Bei  den  leichten  Feldlazarethen  tritt  eine  regelmässige  Aufnahme
  der  in  dieselben  gelangenden  Individuen  nur  dann  ein,  wenn  selbige
  unter  besondern  Verhältnissen  sich  förmlich  etabliren  und  die  Krankenpflege
  auf  längere  Zeit  übernehmen.

xV.  Dienst-Anweilsung  für  die  ordinirenden  Aerste,  resp.
den  zweiten  Stabs-Arzt  und  die  Ober-Aerzte  bei  den  Feld-Inzarethen.
  (8.  157-162.)  Biehe  Theil  II.  Kapitel  LII.  (Schlass.)

xVi.  Dienst-Anweilsung  für  die  Hülfs-Aerzte  (Assistenz-Aerzte)
  hei  den  Feldiazareihen.  (8.  162  —  165.)
Siehe  Theil  II.  Kapitel  III  (am  Schluss.)

XVII.  Dienst-Anwelsung  für  die  Lazareıh-Gehülfen.
(8.  166  und  167.)

XVII.  Dienst-Anwelsung  für  die  Unter-Feld-Apotheker.
(8.  168  und  109.)

XIX.  Dienst-Anweisung  für  die  Handarbelter  bei  den  Feld-Apotheken.
  (3.  170  und  171.)

xX.  Dienst-Anweisung  für  die  Schretäre  bei  den  Feldlazarethen.
  (8.  171-173.)

XI  Dienst-Anwelsung  für  die  Revier-Aufsceher  bei  den
Feldiazarethen  (8.  176-181.)  Siebe  Theil  II.  Kapitel  VI.

XXEL.  Dienst-Anwelsung  für  die  Krankenwärter  bel  den
Feldiazarethen.  (8.  131—193.)  Siohe  Theil  UI.  Kapitel  VII.

XXI  Dienst-Anwelsung  für  die  Kochfrauen  bei  den
Feldiazarethen.  (8.  193  —195.)

AXIV.  Dienst-Anwelsung  für  die  Wasehfrauen  bei  den
Feldiazarethen.  (3.  195  und  196.)

XxXXV.  Beköstigungs-Regulativ  für  die  Feldiazarethe  der
Königlich  Preussisehen  Armee.  (3.  197—201.)

Für  die  Feldlazarethe  ist  ganz  dasselbe  Beköstigungs-Regulativ  eingeführt,
  wie  es  für  die  Garnison-Lazarethe  gültig  ist.  Nach  Einführung
des  neuen  Landesgewichtes  im  Jahre  1858  wurden  die,  nach  dem  alten
Gewicht  ausgeworfenen  Gewichtssätze  auf  das  neuc  Gewicht  reducirt  und
besondere  Zusammenstellungen  hierüber  herausgegeben.  Es  kann  nicht
meine  Absicht  sein,  das  Beköstigungs-Regulativ  in  seinem  Umfange  hier
wiederzugeben,  vielmehr  verweise  ich  auf  das  hierüber  im  Kapitel  VII.
ad  A.  $  344  segqq.  Erwähnte.

Ad  XXV.  Erläuterungen  zu  dem  Behöstigungs-BR  Inu
für  die  Feldiazarethe.  (8.  205  —211.)

Auch  aus  diesen  Erläuterungen  sei  hier  nur  Einzelnes  angeführt:

2.  Der  tägliche  Wechsel  der  Speisen  wird  nach  Massgabe  der  Jahreszeit,  der
disponiblen  Verpfegungsbedürfnisse  und  der  verschiedenen  Diätformen  bestimmt  und
demgemäss  die  sogenannte  Diittafel  von  dem  Feldlasareth-Inspektor  angefertigt  und
dem  vorstehenden  Stabs-Arzte  des  Feldlazareths  zur  Genehmigung  und  Unterzeichnung
vorgelegt.  Das  Formular  zu  dieser  Diättafel  ist  zwar  für  den  ganzen  Monat  entworfen,
es  wird  jedoch  bei  den  Abtheilungen  des  Haupt-Feldlazareths  selbige  in  der  Regel  nur