Veränderungen  und  Ergänsungen  su  den  Vorschriften  etc.  973

3.  Ütensilien-Zu-  und  Abgangs-Nachweisung.  (Schema:  Beilage  Nr.  44.)
4.  Inventarien-Rechnung  über  die  Apotheken-Utensilien.  (Schema:
Beilage  Nr.  33.)
B.  Bei  den  leichten  Feldiazarethen.

Bei  diesen  findet  die  sub  A.  1  und  2  für  die  Haupt-Feldlazarethe
vorgeschriebene  Buchführung  und  Rechnungslegung  nur  in  den  Fällen
Anwendung,  wenn  die  leichten  Feldlazarethe  in  Zeiten  der  Waffenruhe
oder  unter  besonderen  Umständen  sich  förmlich  etabliren  und  die  Krankenpflege
  auf  längere  Zeit  übernehmen.  Unter  den  gewöhnlichen  Verhältnissen,
  wo  der  Verbrauch  an  Arzneien  von  keinem  grossen  Belange
ist,  genügt  dagegen  eine  einfache  Nachweisung  der  Einnahme,  Ausgabe
und  des  Bestandes  an  Arzneien  etc.  nach  dem  unter  Beilage  Nr.85  beigefügten
  Schema,  deren  Justifikation  hinsichts  der  von  anderen  Feldlazarethen,
  durch  Ankauf  oder  Requisition  beschaffen  Gegenstände  durch
Einnahme-Atteste  der  einliefernden  Lazarethe,  resp.  der  Lazareth-Kommission
  zu  erfolgen  hat,  während  der  Verbrauch  durch  die  Inventur  zu
ermitteln  und  nachzuweisen  ist.  In  Betreff  des  Utensilien-Verkehrs  gelten
die  Bestimmungen  ad  A.  3  und  4
xIX.  Erläuterungen,  die  Ausfertigung  und  den  Gebrauch
der  in  den  Beeeptions-  (Aufnahme-)  Büreaux  der  Feldilazareihe

  zu  führenden  Listen,  Rapporte  ete.  betreffend.

Für  gewöhnlich  wird  für  jedes  Feldlazareth,  auch  wenn  dessen
Kranke  etc.  in  mehreren  Gebäuden  untergebracht  werden  müssen,  nur  ein
Aufnahme-Büreau  errichtet,  was  auch  die  Buchführung  etc.  wesentlich
erleichtert.

1.  Formulare  zu  den  Krankenbüchern  und  Listen.  (Beilage  Nr.  45.)
Haupt-Krankenbuch;  Special-Krankenbücher  für  die  einzelnen  Truppentheile;
  Krankenlisten;  aussergewöhnliche  namentliche  Krankenlisten.

Aufnahme-  (Begleit-)  Schein.  (Beilage  Nr.  46.)
Depositen-Buch.  (Beilage  Nr.  47.
Entlassungs-Schein.  (Beilage  Nr.  48.)
Todtenschein.  (Beilage  Nr.  49.)
Täglicher  Kranken-Rapport.  (Beilage  Nr.  50.)
General-Kranken-Rapport.  (General-Nachweisung  der  Kranken).
(Beilage  Nr.  51.)

8.  Nachweisung  der  den  Kranken  und  Verwundeten  gezahlten  Krankenlöhnung.
  (Beilage  Nr.  40.)

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Wie  ich  es  unterlassen  habe,  die  Vorschriften  über  den  Dienst  der
Krankenpflege  im  Felde  ausführlich  mitzutheilen,  ebenso  werde  ich  aus
den  zahlreichen  Beilagen  zu  denselben  nur  die  allernothwendigsten  Bestimmungen
  anführen,  nachdem  ich  zunächst  hier  die  seither  erlassenen
abändernden  Verfügungen  in  möglichst  chronologischer  Ordnung  habe
folgen  lassen.

II.  Veränderungen  und  Ergänzungen  zu  den  morschriften  über  den
Dienst  der  Krankenpflege  im
ı.  (Erl.  d.  Mit.  -Oekon.-Depart.  v.  27.  November  MebR  Neue  Feldlazareth-Fahrzeuge.
  (cfr.  No.  28.)  Insoweit  die  Unbrauchbarkeit  einzelner  Feldlazareth-Fahrzenge
  und  der  durch  den  neuen  Mobilmachungsplan  festgestellte  Mehrbedarf  von  drei
vierspännigen  Oekonomie-Utensilien-Wagen  für  jedes  Hauptfeldlazareth  es  erfordern,  wird
jetzt  der  Ersatz  in  der  Weise  bewerkstelligt  werden,  dass  die  Train  Depots  zur  Deckang
des  1  ub  Bedarfs  eb  iel  4  spännige  Medicin-  und  Bandageu  -  Wagen  der