974  &amp;  Die  Feld-Lasarethe,

bisher  gültigen  Konstruktion  als  Oekonomie  -  Utensilien  -  Wagen  einstellen,  während  die
hierdurch  ausfallenden  Medicin  -  Wagen  ebenso  wie  die  ganz  unbrauchbar  gewordenen
derartigen  Fahrzeuge  und  die  unbrauchbaren,  bisher  Öspännigen  Apothekenwagen  der
Haupt  -  Feldlazarethe  durch  Neubau  ersetzt  werden.  Für  diesen  Neubau  und  für  jeden
künftigen  Ersatz  it  den  Medicin-  und  Bandagen-  und  den  künftig  dspännigen  Apotheken-Wagen
  eine  zw  üssigere  Konstruktion  gegeben,  deren  Einselnheiten  sich  aus  den
(hier  beifolgenden)  1  Blatt  Zeichnungen  ersehen  Inssen  und  die  den  Fahrzeugen  eine
grössere  Lenkungsfähigkeit  und  Haltbarkeit  verleiht,  sowie  dem  ärztlichen  und  pharmacseutischen
  Personal  der  Feldlasarsihe  dessen  Verrichtungen  möglichst  erleichtert.  —
Die  Nothwendigkeit  dieser  den  Fahrzeugen  zu  gebenden  Eigenschaften  liegt  namentlich
in  Ansebung  der  Medicin-  und  Bandagen-Wagen  vor,  da  diese  die  Bestimmung  h
den  ‚Trappen  mit  den  leichten  Feldlazarethen  auf  das  Schlachtfeld  zu  folgen  und  zu
diesem  Zweck  zur  Bewegung  auf  jedem  fahrbaren  Terrain  geeignet  und  einer  leichten
und  schleunigen  Benutzung  ihres  Inhalts  entsprechend  eingerichtet  sein  müssen.  Es  ist
der  gedachte  Zweck  resp.  durch  die  den  Fahrzeugen  verliehene  erhöhte  Lenkungskeit,
  durch  Anbringung  von  Druckfedern  (zur  Bicherung  gegen  das  Zerbrechen  der
im  Wagen  befindlichen  Standgefässe  etc.)  und  durch  den  Verschluss  der  beiden  Beiten
und  des  hinteren  Theils  des  Wagens  mit  Klappen  erreicht  worden,  indem  die  letzteren
nach  ihrem  Herunterlassen  Tische  abgeben,  an  welchen  dispensirt  etc.  werden  kann,
wäbrend  sich  var  dem  Diepenairenden  etc.  in  Schiebekasten  und  gattungsweise  geordnet
die  Medikamente  und  Verbandmittel  beßnden.  —  Für  die  nenen  4spännigen  Apothekenwagen
  der  Haupt-Foldlazarethe  ist  fast  eine  gleiche  Konstruktion  gewählt,  so  dass  im
Felde  ein  unbrauchbar  gewordener  Medicin-  und  Bandagen-Wagen  durch  einen  solchen
Apothekenwagen  ersetzt  werden  kann,  da  die  Haupt  -  Feldlazarethe  mehr  Zeit  und  Ge
kegenheit  haben,  den  Inhalt  eines  Apotheken  -  Wagens  anderweit  in  geeigneter  Weise
fortzuschaffen.  —  Die  Apotheken  -  Wagen  Mlterer  Art  rt  werden,  so  lange  sie  überhaupt
noch  kriegsbrauchbar  sind,  nicht  durch  ne  neue  ersetzt.

la.  Mittelet  Er).  d.  Milit.-Oekon.-Depart.  v.  27.  November  1562  sind  einige,  durch
Zeichnungen  erläuterte  Veränderungen  an  dem  4spännigen  Reserve  -  Wagen  nach  der
Kone  ion  von  1358  resp.  1862  Behufs  Einstellung  als  Oekonomie-  Utensilien-  Wagen
für  leichte  Feldlararethe  angeordne  et.

9.  tCirkular  an  die  General-Aerzte  v.  5.  September  1855.)  Packung  der  Apotheken-Wagen.
  Es  werden  Anweisungen  zur  Packung  des  {spännigen  Feldapotbeken-Wagens
  alter  Bauart  und  des  Apotheken-Wagens  neuer  Bauart  und  des  dazu  gehöri  ige
zweispännigen  Beiwagens  mit  Arzneien  und  Apotheken-Utensilien  übersandt,  deren
theilung  os  hier  nicht  bedarf,  da  diese  Anweisungen  sich  unter  den  Beilsgen  zu  den
Vorschriften  etc.  befnden.  (efr.  No.  28.)

3.  (Erl.  d.  Milit.-Oekon.-Depart.  v.  22.  Febr,  1856,  Cirkular  an  die  Generalärste
vr.  38.  Febr.  1856.)  Zahl  der  Standgefüsne  auf  den  Apotheken-Wagen  eines
Haupt-Feldlazarothe  Wie  aus  der  Verfügung  vom  12.  December  1851  und  den
Vorschriften  üıber  den  Dienat  der  Krankenpflege  im  Felde  pag.  307  und  315  hervorgeht,
beträgt  die  Anzahl  der  auf  den  Apothokenwagen  eines  Haupt-Feldlasareths  fortzuschaffenden
  Btandgefässe  zu  Flüssigkeiten  und  zu  Pulveru  270  resp.  340  statt  der  früheren

resp.  360.  Biernach  ist  die  betreffende  Angabe  pag.  205  jener  Vorschriften  ;n  allen
Exemplaren  zu  berichtigen.

4.  (Erl.  d.  Milit  -Oekon.-Depart,  v.  29.  Febr.  1856,  Cirkular  an  die  Generalärzte
v  91.  April  1836.)  Druckfehler.  In  den  vorhandenen  Exemplaren  der  Vorschriften
über  den  Dienst  der  Krankenpflege  im  Felde  sind  nachstehende  Berichtigungen  von
Druckfeblern  etc.  vornehmen  zu  lassen:

1)  pag.  200.  pos.  73  ntatt  6  zu  setzen  9.

9  „  33.  „  171,  Ste  Kolumne  statt  15  zu  setzen  9  und  In  die  nächste  Kolumne
(„auf  den  Fahrzeugen  fortsuschaffen‘‘)  6.

3)  „  4.  „  11  atau  3693  zu  setzen:

4  „  21  u.  2302  die,  durch  Verfügung  vom  17.  "Februar  1853  vom  Etat  abgesetzten
Artikel  No.21,  24,  25,  20,  20,  37,  38,  55  und  50  zu  streichen,

5)  „262.  pos.  59  statt  9  zu  setzen  6.

6)  „  391  resp.  302  unter  No.  63a  und  97a  resp.  6  Buch  Filtrirpapier  und  6  Trichter

von  Glas  hinzuzufügen.  Das  Gewicht  dieser  Gegenstände  kommt

nicht  in  Betracht.

N)  „39%.  pos.  43  statt  2  zu  setzen:  4.

8)  „  305  „  18  statt  1  zu  setzen:  2,

d)  „  32.  „  m.  Auf  den  Fahrzeugen  nicht  9,  sondern  6  fortzuschaffen.

10  „  355.  »  fehlt  die  Zahl  2  in  der  letsten  Kolumne.

1)  „  3%  „  10  statt  41/,—”/4  Quart  zu  setzen:  !/,—/,  Quart

12)  „  305.  Ueberschrift.  Statt:  Oekonomie,  zu  setzen:  Apothe  ken.