Veränderungen  und  Ergänzungen  zu  den  Vorschriften  etc.  95

5.  (Erl.  d.  Chefs  d.  Milit  -  Med.  -  Wesens  v.  10.  Mai  1856  an  d,  Intendantur  dag
1.  Armee-Korpa.)  Chirurgische  Bestecke.  Das  Königl.  Milit.  -  Oekon.-Depart.
mich  mittelst  Verfügung  vom  8.  Mai  1856  angewiesen.  der  Königl.  Intundantur  18  cbi-'
rurgische  Bestecke  für  die  im  Fall  einer  Mobilmachung  der  Armee  sur  Wahrnehmung
oberärztlicher  Stellen  bei  den  Truppentheilen  des  I.  Armeekorps  zu  berufenden  Assisteng-Aerzte
  der  Linie  und  Landwehr  zu  übersenden.  Ein  jedes  dieser  Bestecke  enthält  in
einem  verschliessbaren  Etui:

1.  Ein  zweischneidiges  Amputationsmesser,
2.  Ein  einschneidiges  Amputationsmesser,
3.  Ein  Amputationsmesser  nach  Langenbeck,
4.  Ein  Zwischenknochenmesser,
%.  Eine  Amputationssäga  nach  Charriöre  mit  2  Blättern  —  eins  ale  Phalangensiüge,
6  Zwei  grössere  Skalpells,
7.  Eine  kleine  Säge  nach  Langenbeck,
8.  Eine  Unterbindungs-Pincette  von  Neunilber,
Eine  Hakenpincette,
10.  Eine  Knochenzange,
ll.  Eine  anstomische  Pincette,
12.  Eine  Unterbindungsnad»l,
13.  Ein  Tourniquet  nach  Petit-Morel,
14.  Eine  Kugelzange,
15.  Ein  silberner  Ränglicher  Katheter,
16.  Drei  elastische  Kathete
17.  Ein  Repoussoir,
Sechs  Heftnadeln.
Die  Königl.  Intendantur  ersuche  ich  ergebenst,  das  König].  Train-Depot,  welchem  diese
Bestecke,  zufolge  der  obenerwähnten  Verfügung  den  Königl.  Milit.-Oekon.-Departements
zur  Aufbewahrung  überwiesen  werden  sollen,  gefälligst  zu  veranlassen,  mir  über  den
richtigen  Empfang  derselben  Quittung  zu  ertheilen.

6.  (Cirkular  an  die  Generallirzte  vom  6.  Janusr  1857.)  Euer  Hochwohl  eboren
benachrichtige  ich  ergebenst,  dass  des  Königs  Majestät,  mittelst
2.  August  1855  die  nöthigen  Geldmittel  zur  Beschaffuug  von  chirurgischen  Instrumenten
für  die  im  Falle  einer  Mobilmachung  der  Armee  zur  Wahrnehmung  oberärztlicher  Btellen
bei  den  Truppen  zu  berufenden  Assistenzärzte  der  Linie  und  Landwehr  zu  bewilligen
gerulit  baben,  und  dass,  iu  Gemässheit  dessen  und  in  Folge  der  Verfügung  des  Königl.
Militiir-Oekonomie-Departements  v.  6.  August  1855,  160  chirurgische  Bestecke  beschafft
worden  sind.  wovon  jedes  in  eivem  verschliessbaren  Etui  folgende  Instrumente  enthält
(Inhalts-Verzeichniss  s.  ad  3.)  —  Von  diesen  Bestecken  sind  81  für  die  Stellvertreter
der  zu  den  Feldlasarethen  abkommandirten  Oberstabsärzte  und  Stabsärzte,  34  für  die
Stabsärzte  der  Laudwehr-Kavallerie-Regimenter,  9  für  die  Stebsürzte  bei  der  Artillerie-Reserve
  und  4  für  die  Oberärzte  bei  den  zweiten  Bataillonen  der  Linien  -  Infanterie-Regimenter
  bestimmt,  und  hat,  in  Folge  der  Verfügung  des  Königl.  Milit.-Oakon  -Depart.
v.  8.  Mai  1356,  die  Vertheilung  der  Bestecke  in  der  Art  stattgefunden,  dass  der  Intendantur
  des  Gardekorps  17  Stück,  der  Intendantur  des  8.  Armeskorps  20  Stück  und  jeder
der  übrigen  Intendantoren  18  Stück  derselben  zur  weiteren  Ueberweisung  an  die  betr.
Traindepots  übersandt  worden  sind.

7.  «wErl.  d.  Milit.-Ookon.-Depart.  v.  8,  April  1861.)  Nachdem  2  Landw.-Karallerie-Regimenter
  des  (l.  Armee-)  Korps  aufgelöst  und  für  die  zweiten  Bataillone  der  älteren
4  Linien-Iufanterie-Regimenter  Stabsärzte  zum  Etat  gebracht  sind,  ist  im  Einverständnisse
  mit  dom  General  -  Stabsarzte  der  Armes  eine  andere  Vertheilung  der  dem  Train-Bataillon
  des  Korps  nach  der  Verfügung  vom  3.  Mai  1956  überwiesenen  18  Btück
Amputations  -  Bestecke,  unter  Zuhülfenahme  eines  Bestecke  aus  dem  Traindepot  des
7.  Armeekorps,  beschlossen  worden  und  sind  hiernach  bei  eintretender  Mobilmachung
bestimmt:  a)  für  die  Stellvertreter  der  zu  den  Feldlazaretben  abkommandirten  Oberstabs-
  und  Stabsarzte  10  Stück;  b)  für  die  Stabsärzte  der  noch  bestehenden  beiden
Landwehr-Kavallerie-  -Regimenter  2  Stück;  c)  für  den  Stabsarzt  der  Reserve  -  Artillerie
1  Stück;  d)  für  die  3  leichten  Feldlazarethe  j  je  Fi  also  6  Stück  —  in  Summe  19  Stück,

i&amp;  (Erl.  d.  Milit-Oekon.-Depart.  v.  22.  August  1863.)  Der  Königl.  Intendautur
wird  hierdurch  eröffnet,  dass  im  nrerständnies  "air  den  Herrn,  Goneral-Btabsarzte  der
Armee  von  den  in  der  Verfügung  vom  8.  April  1861  gedachten  Amputations-Bestecken
nicht  10,  aondern  13  Stück  für  die  Stellvertreter  der  bei  einer  Mobilmachung  zu  den
Feldlazarethen  abkommandirten  Oberstabs-  und  Stabsärzte,  und  dagegen  nicht  6,  sondern
  nur  3  Stück  für  die  3  Divisions-  (leichten  Feld-)  Lazarethe  bestimmt  sind.  _
Letztere  sind  in  den  Etat  über  chirurgische  Instrumente  etc.  für  die  Divisionslazaretbe,
Beilage  No.  23,  pos.  31  des  neuen  Roglements  über  den  Dienst  der  Krankenpflege  im

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