Veränderungen  und  Ergänzungen  zu  den  Vorschriften  etc.  989

-   Zusats.  (Schreiben  des  General-Stabsarztes  der  Armee  an  die  Train-Bataillone
und  die  Korps-Generalärzte  vom  25.  Juli  1903.)  In  Folge  des  neuen  Arznei-Etats
die  Feldlazarethe  ist  flir  die  neu  aufgenommenen  oder  in  andere  Gefässgrössen  untergebrachten
  Arzneien  die  Ergänzung  von  gedruckten  Etiquettes  zum  Aufkleben  auf  die
Arzneistandgefässe  der  Apotheken  -  Wagen  für  die  Korps-  -  Lazarethe  nötbig  geworden,
und  mittelst  Verfügung  des  Königl.  Militär-O  vom  je  Msi  1N:3
angeordnet  worden,  die  erforderlichen  Etiquettes  zu  beschaffen  und  dem  Königl.  Bataillon
  davon  9)  Garnituren  zur  Asservirung  zugeben  zu  lassen.  Demgemäss  übersonde
ich  dem  Königlich.  Bataillon  laut  anliegendem  Einnahme-Attest  hiermit  ergebenst  die
vorbezeichnete  Anzahl  solcher  Garnituren,  deren  jede  in  15  Blättern  mit  97  bedruckten
und  4  unbedruckten  Signaturen  besteht,  und  deren  Konrolut  mit  der  Bezeichnung
„Nachlieforung  vom  Jahre  1863‘  versehen  ist,  unter  dem  ergebensten  Ersuchen,  mir
baldgefällig  eine  Empfangsbescheinigung  darüber  zugehen  zu  lassen.  Hierboi  bemerke
ich  ebenmissig,  dass  bei  stattfindender  Mobilmachung  der  Korps-Feldiazarethe  für  jeden
Apotheken  -Wagen  je  eine  dreifache  Garnitur  der  hiermit  erfolgenden  Etiquetten,  nebst
einer  aolchen  der  vorhandenen  im  Jahre  1442  gelieferten  zu  verabreichen  sein  wird,
und  es  dann  Sache  der  betreffenden  Feld-Apotheker  bleibt,  die  bei  der  Lieferung  vom
Jahre  1832  befndlichen  Etiquettes  für  solche  Arzneigegenstände,  welche  nach  der
neuen  Etatisirang  in  Wegfall  gekommen  sind,  daraus  zu  entfernen.  —  Abschrift  dieses
Schreibens  den  Goneraiköuten  zur  Kenntnissnahme  o  mitgetheilt.

Vielköpfige  Dinden,  Flanell,  11,  Gypn.  13.  (Erlass  des  Militür-Oekonomie-Departements
  v.  1.  Mai  1855.)  Auf  Vorsch  lag  des  Geueral-Stabsarztes  der  Armee  wird
in  Rücksicht  darauf,  Anss  bei  der  Anwendung  des  Gypsverbandes  und  nach  Einführung
desselben  auch  bei  den  Feldlazarethen  viel  weniger  vielköpfige  Binden  gebraucht
werden,  als  früher,  hierdurch  bestimmt,  dass  die  etatsmässige  Zahl  dieser  Binden,  sowohl
  bei  deu  Feldlazarethen,  als  auch  bei  den  Belagerungs-Lazarethen  auf  die  Hälfte
der  jetzigen  Anzahl  herabgesetzt  werde,  dagegen  aber  in  der  Nachweisung  der  mitzuführenden
  Reserve  an  Verbandmitteln  für  die  Truppen  und  Feldlazarethe  eines
Armeekorps,  in  Stelle  der  ausfallenden  Hälfte  von  den  bei  dem  Haupt-Feldlazarethe
als  Reserve  mitzunehmeunden  1500  Stück  vielköpfigen  Binden,  2%  Ellen  Flanell  und
20)  Metzen  Gyps  als  mitzuführende  Reserve  angesetzt  werden.  Die  Königl.  Intendantur
wird  demnach  veranlasst,  dafür  Sorge  zu  tragen,  dasn  das  Etats-Soll  der  vielköpfgen
Binden  resp.  der  in  Stelle  derselben  vorrätbig  zu  haltenden  neuen  Leinwand  a)  in  den
Beilagen  No.  4,  14  und  21  zu  den  Vorschriften  über  den  Dienst  der  Krankenpflege  im
Felde  und  in  der  Derselben  unterm  13.  Oktober  15537  zugefertigten  Etats-  Zusammenstellung,
  b)  in  den  bezüglichen  Etats  der  Belagerungs-  Lazarethe  Ihres  Korpsbezirks
überall  auf  die  Hälfıe  der  bisherigen  Anzahl  ermässigt,  dagegen  aber  in  der  vorstehend
ad  a.  beregten  Beilage  No.  14  unter  den  laufenden  Nummern  26a.  und  26b.  WM  Ellen
Flanell  und  20  Metzen  Gyps  in  einem  Fasse  als  mitzuführende  Reserve  beim  Haupt-Feldlazaretb
  zugesetzt  werden.  Die  hiernach  bei  den  Feld-  und  Belagerungs-Lazarethen
üb  ig  werdenden  vielköpfigen  Binden  sind  zur  Verwendung  an  die  Friedens-Lazarethe
  unter  Berücksichtigung  der  vorgeschriebenen  Fondsausgleichung  zu  überweisen.

14.  (Cirkular  an  die  Generalärzte  vom  3.  Mai  1838.)  Den  Generalärzten  wird
vorstehender  Erlass  mit  dem  Ersuchen  mitgetheilt,  bei  den  Intendanturen  dahin  wirken
zu  wollen,  dass  die  bei  den  Feld-  und  Belagerungs-  -Lararethen  überschiessenden  vielköpfigen
  Binden  den  Dispensir-Anstalten  nicht  auf  ein  Mal,  sondern  nur  nach  Massgabe
des  Bedarfs  in  den  letzteren  (cfr.  das  Cirkular-Schreiben  des  Chefs  d.  Milit.-Medicinal-Wesens
  an  die  Korps-Generalärete  vom  31.  August  1340  —  Theil  I.,  Kap.  VIII.  B
8.17  Zusats  3)  überwiesen  werden,  weil  sonst  die  Disponsir-Anstalten  mit  diesen  Binden
offenbar  überladen  werden  würden.  Da  übrigens  in  den  Friedenslazarethen  gegenwärtig
  auch  nur  sehr  selten  vielköpfige  Binden  in  Anwendung  kommen,  und  daher  der
Zeitpunkt  gar  nicht  abzusehen  ist,  bis  zu  welchem  der  endliche  Verbrauch  der  Menge
bei  den  Feld-  und  Belagerungs-Lazarethen  überschiessender  vielköpfiger  Binden  in  den
Friedens-Lazarethen  erfolgen  könnte:  so  wird  den  Generalärzten  anheimgestellt,  diese
überschiessenden  vielköpfgen  Binden  nicht  als  solche,  sondern  zu  anderen  Zwecken,
wie  z.B.  zu  Cbarpie,  falls  sie  sich  dazu  eignen,  verwenden  oder  Umschlags-Befestigungsbinden
  daraus  anfertigen  zu  lassen.

Chirurgische  Instrumente.  15.  (Cirkular  an  die  Generalärzte  vom  20.  April
193%.)  Behufs  der  set  im  Werke  begriffenen  Instandsetzung  der  ehirurgischen  Instramente
  für  die  Feldiazaretbe  war,  auf  Veranlassung  des  Königl.  MilitKr-Öekonomie-Departements,
  eine  militärärztliche  Kommission  zusammengetreten,  um  zuvörderst  die
bei  jener  Instandsetzung  zu  beobachtenden  Grundsätze  festzustellen.  Die  von  dieser
Kommission  aufgestellten  und  von  mir  genehmigten  Grundsätze  haben  nachstehende