Veränderungen  und  Ergänzungen  zu  .den  Vorschriften  etc.  94

11)  Das  Etui  mit  Instrumenten  sur  Operation  der  Thränenfistel  fällt  in  dem  neuen

Etat  aus.
vr)  Die  Kugelzangen  sollen  nach  dem  neuen  Etat  die  Levkowitz'sche  Biegung
en,  un

13)  Die  Schraubentourniquets  sollen  mit  Seitenstäben  versehen  sein.

14)  Die  Zahl  der  Polypenzangen  ist  verdoppelt  worden,  indem  jede  Abtheilung  des
Haupt-Feldlazareths  deren  zwei,  eine  gerade  und  eine  gebogene  erhält.

15)  Ausserdem  sind  jetzt  noch  auf  Ein  Etat  gebracht  worden:

e.  b.  für  jede  Abtheilun;  ng  des  Haupt-Feldlazareths  und  für  das  Depot  eines  jeden

leichten  Feldlazere
a)  2  Schlundzangen,  davon  eine  von  vorn  nach  hinten  und  eine  seitwlirts  sich
ende,
#8)  2  Wondhaken.

Hiernach  sind  die  betreffenden  Beilagen  der  Vorschriften  etc.  zu  berichtigen.

16)  (Cirkular  an  die  Generalärzte  vom  21.  November  13538.)  Euer  Hochwohlgeboren
theile  ich,  im  Anschlusse  an  mein  Schreiben  vom  20,  April  1  1858,  ergebenat  mit,  dass
der  Instramenten-Ett  für  die  Feldlazarethe  neuerdings  einige  Abkn  erungen  erlitten
hat,  indem

a.  jedes  Trepanations  -  Etui  neben  dem  Heine’schen  Tirefond  auch  einen  gewöhnlichen

  Tirefond  enthalten  soll,  und

b.  die  Bronchotome  aus  dem  Etat  ganz  ausfallen.

Die  Wiederaufnahme  des  gewöhnlichen  Tirefonds  in  die  Trepanations  -  Etuis  ist
dadurch  nothwendig  geworden,  wie  sich  nachträglich  ergeben  hat,  der  Heine’sche
Tirefond  da  nicht  anwendbar  ist,  wo  solche  Trepankronen  mit  schiebbaren  Pyramiden
benutzt  werden,  bei  welchen  sich  die  Pyramide  nur  halb  und  nicht  genz  zurückziehen
lässt,  da  letztere  dann  auf  die  sitzenbleibende  Schraube  aufstösst  und  das  Eludringen
der  Krone  verhindert.  Was  die  Bronchotome  betrifft,  so  hatten  sich  achon  die  Mitglieder
der  zur  Featstellung  der  bei  der  Instandsetzung  der  Instrumente  zu  befolgenden  Urundsätze
  zusammengetretenen  Kommission  in  der  Mehrzahl  für  die  Entbehrlichkeit  dieser
Instrumente  ausgesprochen,  und  nur  von  einem  derselben  war  bemerklich  gemacht
worden,  dass  doch  vielleicht  cin  oder  der  andere  Arzt  vorkommenden  Falles  gern  davon
  Gebrauch  machen  möchte,  und  dass  sie  daher,  da  sie  einmal  vorhanden,  auch
wegen  ihrer  Kleinheit  und  Leichtigkeit  beim  Trausporte  nicht  beschwerlich  würden,
wohl  beizubehalten  sein  möchten,  welcher  Meinung  sich  dann  die  übrigen  Kommissions-Mitglieder
  enschlosseu.  Nun  hat  sich  aber  jetzt  herausgestellt,  dass  die  vorhandenen
Bronchotome,  wenigstens  grösstentheils,  eine  unzweckmissige  Konstruktion  haben  und
deshalb  für  unbrauchbar  erklärt  werden  müssen.  Es  würde  also,  weun  die  Bronchotome
beibehalten  werden  sollten,  eine  Neubeschaffung  derselben  eintreten  müssen,  was  sich
bei  der  anerkannten  Entbehrlichkeit  dieser  Instrumente  nicht  rechtfertigen  lassen  würde,
und  daher  hat  sich  die  betreffende  Kommission  dafür  eutschieden,  dieselben  aus  dem
Etat  ganz  ausfallen  zu  lassen.  —  Mit  diesen  Etats-Abünderungen  hat  sich  das  Königl.
Militär-Oekonomie-Departement  unterm  P.  November  13158  einverstanden  erklärt,  und
Euer  Hochwohlgeboren  stelle  ich  nun  ergebenst  anheim,  hiernach  die  nöthigen  Abänderungen
  der  betreffenden  Beilagen  des  Ihnen  überwiesenen  Exemplare  der  Dienstvorschriften
  für  die  Krankenpflege  im  Felde  vornehmen  zu  lass

15)  (Cirkular  an  die  Generalärzte  vom  9.  Juni  1859.)  Nachdem  ı  nunmehr  die  Instandsetzung
  der  chirurgischen  Instrumente  für  die  Feld-  und  Belagerungs-Lazarethe  beandet
ist  und  dieses  Retablissement  nicht  unbedeutende  Kosten  verursacht  hat,  bin  ich  von
Seiten  des  Königl.  Militär-Dekonomie-Departements  aufgefordert  worden,  sowohl  den
bei  den  Revisionen  der  Feld-  und  Belagerungs-Lazareth-Depots  betheiligten,  als  auch
den  zu  den  einzelnen  Verwaltungs-Kommissionen  gehörigen  Aerzten  dringend  zu  empfehlen,
  die  Erhaltung  des  guten  Zustandes  der  Instrument»  mit  Sorgfalt  zu  überwachen.
—  Dieser  Aufford  Folge  zu  geben,  finde  ich  mich  um  so  mehr  veranlasst,  als  aus
dem  Zustande,  in  welchem  insbesondere  von  einigen  der  Belagerungs-Lazareth-Depots
dio  Instrumente  hier  eingegangen  sind,  augenscheinlich  hervorging,  dass  der  Konservation
  diexer  Instrumente  nicht  die  gehörige  Aufmerksamkeit  zugewendet  worden  sei.
Euer  Hochwohlgeboren  ersuche  ich  Iaher  ergebenst,  den  Garnisonärzten,  zu  deren  Obliegenheiten
  die  Ueberwachung  Lasareth  te  gehört,  die  möglichste
  Sorgfalt  und  Kutmerkankoit  bierbei  anzuempfehlen,  sowie  ich  denn  auch  erwarte,

  dass  wenn  der  Fall  eintreten  sollte,  dass  von  den  chirurgischen  Instrumenten
für  die  Feld-  und  Belagerungs-Lezarethe  Gebrauch  gemacht  werden  müsste,  simmtliche
  Militär-Aerzte,  welche  davon  Gebrauch  machen,  für  die  gute  Konservation  der
Instrumeute  gebührend  Sorge  tragen  werden.  Euer  etc.  aber  wollen  bei  Ihren  jährlichen
  Inspektiousreisen  darauf  sehen  und  halten,  dass  in  Bezug  auf  die  sorgfältige
Aufbewahrung  und  Conservation  dieser  Instrumente  Nichts  verabsäumt  werde.