Veränderungen  und  Ergänzungen  su  den  Vorschriften  etc.  993

(233.  Anmerkung,  betreffend  Chloroform,  Collodium,  Gyps,  Flanell  und
Watte  für  die  Belagerungs-Lazarethe.  (Erlass  d.  Militlr-Oekonomie-Departem.
vom  14.  Juni  1359,  Cirknlar  an  die  Generalirzte  vom  2%.  Juni  1859.)  Der  Königl.
Intendantur  wird  auf  den  Bericht  vom  21.  Mai  1859  eröffnet,  dass  es  im  Einverständniss
mit  dem  Herrn  Chef  des  Militär-Medicinal-Wesens  nicht  für  angemessen  erachtet  worden
ist,  für  die  Belagerungs-Lararetbe  Chloroform,  Collodium,  Gyps,  Flanell,und  Watte
auf  Vorrath  zu  beschaffen.  Chloroform  und  Collodiam  sind  sebr  Aüchtiger  Natur,  so
dass  er,  auch  bei  dem  sorgfältigsten  Verschluss,  schwer  fällt,  das  Verdunsten  derselben
zu  verhüten.  Es  ist  daher  besser,  diese  Arzneikörper,  wenn  nie  gebraucht  werden,
nach  Bedarf  aus  einer  städtischen  Apotheke  am  Orte  zu  entnehmen.  Auch  Gyps,  Flanell
  und  Watte  sind  bei  längerer  Aufbewahrung  mehr  oder  woniger  dem  Verderben
ausgesetzt,  und  erscheint  es  gleichfalls  gerathen,  auch  diese  Gegenstände,  welche  jederzeit
  und  überall  käuflich  zu  erlangen  sein  werden,  erat  bei  wirklich  eintretendem  Bedarfe
  nur  nach  Massgabe  des  Bedürfnisses  anzuschaffen.

Chloroform.  “14.  (Erlass  d.  Militär-Oekonomie-Departement  vom  23.  Juni  1359,
Auszug.)  Der  Etat  an  Chloroform  wird  für  jedes  Haupt-Feldlazareth  von  1!,,  auf
10',,  Pfund  (3';.  Pfd.  für  jede  Abtheilung),  und  für  jedos  leichte  Feldlazareth  von  I  auf
5  Pfund  (je  2'/»  Pfd.  für  die  fahrende  Abtheilung  und  das  Depot)  erhöht.  Hiernach
ist  Beilage  8  (C.  9)  und  Beilage  25  (C.  4)  der  Vorschriften  etc.  zu  berichtigen.

ermehrung  der  chirurgischen  Geräthschaften  und  Verbandgegenstände.
  25.  (Erlass  d.  Militär-ekonomie-Departements  v.  9.  Juli  139,  Cirkular  an
die  Generalärzte  vom  14.  Juli  1350.)  Der  General-Stabsarzt  der  Armee  theilt  nachstehenden
  Erlass  mit  dem  Bemerken  mit,  dass  die  zur  Anschaffung  genehmigten  Gerkthschaften
  dem  Train-Bataillon  von  Berlin  aus  werden  zugeseudet  werden:

„Wenn  Euer  Hochwoblgeboren  nach  dem  gefälligen  Schreiben  vom  30.  Juni  1359
verschiedene,  bisher  in  den  Etats  der  Feldlazarethe  nicht  enthalten  gewesene  chirurische

  Geräthschaften  und  Verbandgegeustände  zu  einer  erfolgreicheren  Behandlung
er  Verwandeten  für  unentbehrlich  halten,  so  stellt  das  Departement  ergebenst  anheim,
die  nachgenannten  Gegenstände  gefälligst  beschaffen  und  den  Feldlazareth  -  Beständen
überweisen  zu  lassen:  1.  Gerade  Schienen  von  Holz,  1'/,  bis  2  Zoll  breit  und  so  lang,
dass  sie  von  der  Hüfte  bis  zum  Fuss  hinausreichen  nebst  eben  so  vielen,  etwa«  breiteren,
aber  eben  so  langen,  mit  weichem  Leder  überzogenen  Polsteru  zur  Conservativkur  der
Schussfrakturen  des  Oberschenkels  etc.,  für  jede  Abtheilung  des  Hauptfeldlazareths
und  jedes  leichte  Feldlazareth  ein  Paar  solche  Schienen,  als  Probe  zur  weiteren  Beschaffung
  im  Bedarfsfall;  2.  atumpfwinklige  Schienen  von  Holz,  4  bis  5  Zoll  breit  und
von  der  Länge  des  ganzen  Arms,  zur  Anwendung  nach  einer  Resection  des  Ellenbogengeleoka,
  für  jede  Abtheilung  eines  Haupt-Feldlazareths  eine  als  Muster;  3.  Gestelle
von  Holz  zu  einem  beweglichen  Planum  inclinatum  duplex  bei  Schussverletzungen  des
Hüftgelenks  und  bei  Oberschonkelbrüchen,  vorläufig  für  jede  Abtheilung  eines  Haupt-Feldlazareths
  ein  solches  Gestell  als  Muster;  4.  blecherne  Apparate  (Wannen)  zur  Anwendung
  permanenter  warmer  Wasserbäder  bei  Schusswunden  am  Unterschenkel,  für
jede  Abtheilung  eines  Haupt-Feldiazaretbs  ein  Apparat;  ‘5.  Netze  aus  Filet  von  grobem
Baumwollengarn,  zum  Vorbande  bei  Kopfverletzungen,  für  jedes  leichte  Feldiazareth
2  Stück,  für  jede  Abtheilung  eines  Hanpt-Feldlazareths  10  Stück;  U.  als  inperspirable
Decken  über  Wundverbänden,  jeder  Abtbeilung  eines  Hauptfeldlazareths  und  jedem
leichten  Foldlazareth  für  jetzt  einige  Ellen  Wachstaffet  oder  Oeltuch,  mit  welchem  letzteren
  in  Folge  Ew.  etc.  gefälligen  Aeusserung  vom  11).  Juni  1339  im  hiesigen  (Berliuer)
Garnison-Lazareth  zur  Erprobung  der  Undurchdringlichkeit  und  sonstigen  Anwendbarkeit
  dieses  Stoffes  als  Unterlagen  für  Kranko  Versucho  gemacht  werden.  Die  Feld-Intendanturen
  der  mobilen  Armeekorps  und  ebenso  die  Intendanturen  des  Isten,  ?ten
und  0.  Armeekorps  sind  heute  hiervon  zur  Beachtung  in  Kenntniss  gesetzt  worden".
Erlass  des  Milit.-Oskonomie-Departements  vom  13.  Oktober  1830.)  Vom  Medieinalstabe
  der  Armee  sind  beschafft  zur  Üeberweisung  an  die  Feldlazarethe:  27  Btück
Armschienen,  51  Paar  Beinschienen,  310  Stück  Kopfnetze,  wofür  dem  Instrumentenmacher
  Lutter  incl.  Emballage  42)  Thir.  10  Sgr.  zu  zahlen  sind.  Ausserdem  sind  laut
Erlasses  vom  14.  September  1359  zu  gleichem  Zweck  für  den  Preis  vun  188  Thlr.
5  Sgr.  angekanft:  27  Btück  blecherne  Fusswannen  und  27  Stück  doppelt  geneigte  Ebenen
für  Frakturen.  Die  Feldiazarethe  eines  jeden  Armeekorps  haben  erhalten:
3  Stück  Armschienen  (für  das  Haupt-Feldlazareth),
6  Paar  Beinschienen  (3  für  das  Haupt-Feldlazareth,  3  für  die  3  leichten  Feldlazarethe),


AM  Stück  Kopfnetze  (%  für  das  Haupt-Feldlazareth,  00  für  die  3  leichten  Feldlazarethe


3  Stück  blecherne  Fusswannen
3  Stick  doppelt  geneigte  Ebenen  |  für  das  Haupt-Feldlazareth.
Prager,  Mil.-Med.-Wesen.  63