996  A.  Die  Feld-Lasarethe.

folgend  ergebenst  48  Exemplare  mit  dem  ebenmlssigen  Ersuchen,  dieselben  dem  Kgl
rain-Bataillon  zur  Aufbewahrung  zu  übermachen  und  der  Kgl.  Korpe-Intendantar  hiorvon
  12  geflliget  Kenntniss  zu  .

Abänderungen  amUtensilien  -  Etat  zufolge  dor  veränderten  Form  etc.
der  Krankentragen.  30.  (Erl.  d.  Mil.-Oekon.-Departements  vom  20,  Juli  1860,
Cirkular  an  die  General-Aerste  vom  29.  Juli  1860.  Der  General-Stabsarst  macht  nachstehenden
  Erlass  mit  dem  Ersuchen  bekannt,  hiernach  die  nötbigen  Abänderungen  in
den  Beilagen  zu  den  Vorschriften  über  die  Krankenpflege  im  Felde  bewirken  zu  pen
wobei  den  General-Aerzten  anheimgestellt  wird,  den  in  der  urfünee  in  Bezug
nommenen  Erlass  des  Kgl.  Mil.-Oekon.  „Departements  vom  3.  (derselbe,  &amp;
halt  Abänderungen  am  Utensil  der  Krankenträger-Kumpagnien:  an  den  Wagen  fär
Leicht-  und  Schwerverwundete,  an  den  Krankeutragen  und  Krücken  und  ist  in  Theil  IL
Kapitel  X  angeführt)  bei  der  Intendantur  zur  Einsicht  sich  zu  erbitten

„Bezüglich  der  gestellten  Anfragen  bemerkt  das  Departement  noch  Folgendes:

ad  I.  Die  seither  eu  den  Krankeutragen  gehörenden  Matratzen,  welche  nach  der
unterm  ®.  März  1800  mitgotleilten  Zusammenstellung  und  Beschreibung  pass  IIL  5.
ausser  Anwendung  kommen,  sind  einstweilen  im  Depot  bei  den  Feldiazareth-Gegenständen
  zu  asservire

ad  2.  Die  Veborsüge  zu  diesen  Matratzen  von  braunrotbher  Wachsleinwand  sind
von  gen  Bändern  zu  befreien  und  mit  Zwischenlagen  von  Papier  aufgerollt  aufzube-Pr

  3.  Diese  Ueberzüge  sind  bei  den  Oekonomie-Utensilien  der  leichten  Feldlazsrethe
  als  Unterlagen  zu  rereinnahmen.
.  In  den  Beilagen  zu  den  Vorschriften  fiber  die  Krankenpflege  im  Felde  sind
folgende  Abkaderungen  zu  treffen
L  te  3353  in  dor  Anmerkung  zu  pos.  84  sind  die  Worte  „und  Matratsen‘  su
smeichen
IL  Seite  356  binter  pos.  124  als  124a  sind  ?  Schemel  ohne  Lehne  mit  herauszunehmenden
  Füssen  zum  Operationstisch  aufzuführen  und  zwar  als  auf  den
Fahrzeugen  mitzuführen,  für  die  fahrende  Abtbeilung  bestimmt

JIL  ibidem  hinter  144  als  144a  sind  8  Unterlagen  ron  roth  brauner  Wachsleinwand,

  als  auf  den  Fahrzeugen  mitzuführen,  einzuschalte
IV.  Seite  375  sind  pos.  4  die  Worte  „nnd  2  Matratzen  mit  Ueberzug  von  breunrother
  Wachsleinwand‘'  zu  streichen.

V.  Seite  36  sind  hinter  pos.  86  als  86a  die  ad  JI.  gedachten  Schemel  und
hinter  pos.  100  ale  100  a  die  ad  III.  gedachten  Ueberzüge,  als  auf  dem  4spännigen
  Medicin-  und  Bandagen-Wagen  Nr.  I  zu  verladen,  aufenfübren

VL  S8eite  306  unter  Abtheilung  D  |  D  eind  ve  ad  Ill.  gedachten  Unterlagen  und

Seite  309  unter  Magaziu  I.  erwähnten  Schemel  zu  notiren.

VII.  Seite  512  hinter  pos.  122  A  De  sind  die  ad  lI.  gedachten  Schemel  und
Beite  514  hinter  pos.  142  als  1422  die  ad  III.  gedachten  Unterlagen,  als  für
den  Verbindeplatz  bestimmt,  aufzuführen.

Journalbretter  und  Pressen  mit  Blechen.  31.  (Erl.  d.  Mil.-Oekon  -De

vom  6.  Juli  1861,  Cirkular  an  die  General-Aerzte  vom  19.  Juli  1861.)  Im  Eioversikal.
niese  mit  dem  Herrn  General-Stabs-Arzte  der  Armee  ist  beschlossen.  worden,  von  dem
Etat  der  Feldiszaretho:  a)  die  bei  den  chirurgischen  Utensilien  geführten  Journalbretier
—  Vorschriften  über  die  Krankenpflege  im  Felde,  Beite  202,  208,  364,  390  und  403  —
und  b)  die  bei  den  Apotheken-Utensilien  geführten  Pressen  mit  Blechen  —  Vorschriften
über  die  Krankenpflege  im  Felde,  Seite  204  und  301  —  abzusetzen.  Hiernach  sind  die
erforderlichen  Berichtigungen  zu  veranlassen.  Die  vorhandenen  Journalbretter  sind  im

-Haushalt  angemessen  zu  verwenden,  die  Pressen,  falls  sie  neuerer  Konstruktion
sind,  den  grössern  Dispensir-Anstalten,  in  denen  Pharmaceuten  fungiren,  su  überweisen,
andernfalls  zu  verkaufen.

s  cine  sehr  wichtige  Erweiterung  und  Ergänzung  zu  den  Vorschriften  über
den  Dienst  der  Krankenpflege  im  Felde,  weiche  namentlich  die  Kommission  des  Hau
Feldlazareths  tangirt,  ist  der,  eineu  Anhang  zn  der  Instruktion  für  den  Transport
Truppen  und  des  Armoe-Materials  auf  Eisenbahnen  bildende  kriegsministerielle
Erlass  vom  1.  Juli  1861  zu  betrachten,  welcher  giebt:

Anleltung  zur  Ausführung  der  Beförderung  verwundeter
nd  Lranher  Willtärs  auf  Eisenbahnen.

Die  Nachsbie,  welche  im  Kriege  die  Anhäufung  einer  grossen  Zahl  Verwundeter
und  Kranker  in  der  Nähe  der  operirenden  Armoe  hat,  und  in  Rücksicht  darauf,  dass
die  medicinische  und  dißtetische  Pfege  der  Patienten  bei  Vertheilung  der  letzteren  in
kleinere,  vom  Kriegsschauplatze  cntferntere  Lazarethe  besser  auszuführen  ist,  als  in

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