Veränderungen  und  Ergänzungen  zu  den  Vorschriften  etc.  997

überfüllten  grossen,  die  Erzeugung  gefährlicher  Epidemien  begfinstigenden  Hospitälern,
werden  Veranlassung  geben,  stets  auf  möglichste  Evakuirung  der  Lazarethe  in  der
Nähe  der  Armee  Bedacht  zu  nehmen.  —  Hierfür  sind  —  sofern  nicht  der  für  die  Verwundeten
  und  Kranken  bequemere  Wassertransport  anglngig  ist  —  vorzugsweise  die
Eisenbahnen  in  Anssicht  zu  nehmen,  weil  diese  bei  schnellster  und  nicht  sehr  angreifender
  Beförderung  es  möglich  machen,  eine  Vertheilung  der  Patienten  über  weite
Landesstriche  zu  bewirken.  —  Auf  Grund  stattgefundener  Versuche  über  die  zweckınlssigste
  Ausführung  der  Beförderung  verwundeter  und  kranker  Militärs  auf  Eisenbabnen
  wird  darüber  folgende  Anleitung  gegeben:

A.  Verwendung  der  Eisenbahn-  Waggons  für
I.  Leicht-Verwundete  resp.  Kranke.

$&amp;  1.  Die  Personenwagen  1.,  2.  und  3.  Klasse  der  Eisenbahnen  sind  zur  Fort
schaffung  der  an  den  oberen  Extremitäten  und  sonst  leicht  Verwundeten  und  Kranken
zu  benutzen,  welche  sich,  wenn  auch  mit  einiger  Unterstätzung,  selbst  in  die  W
begeben  und  in  sitzeader  Stellung  befördert  werden  können.  —  Besondere  Vorrichtungen
sind  in  diesen  Wagen  zu  dem  qu.  Zwecke  nicht  erforderlich”  nur  ist  bei  Verwundeten
darauf  zu  achten,  dass  die  verletzte  Extremität  niemals  an  der  Seite  der  Thür,  sondern
nach  dem  Innern  des  Wagens  zu  befindlich  ist,  damit  sich  der  Patient  mit  seiner  gesunden
  Seite  bequem  in  die  Wagenecke  lehnen  kann.  —  Die  Waggons  1.  und  2.  Klasse
sind  für  Officiere  und  solche  Patienten  zu  bestimmen,  welche  grösserer  Schonung  beärfen,

  die  Wagen  3.  Klasse  für  die  weniger  Leidenden,

I.  Schwer-Verwundete  und  Kranke.

$  2.  Zur  Beförderung  der  an  den  unteren  Extremitliten  und  der  Sahwer-Vermwundeten
  resp.  Kranken  sind  verdeckte  Güterwagen  zu  benutzen,  im  Nothfalle  bei  gutem
Wetter  auch  offene,  jedoch  mit  hohen  dichten  Seitenwänden  versehene  Güterwagen.  —
Zur  Lagerung  dieser  Patienten  sind  gefüllte  Strohsäcke  mit  daran  befestigten  Strohkopfpolstern
  erforderlich.  Die  zu  dem  Zwecke  zu  verwendenden  Strohsäcke  müssen  an
jeder  Seite  mit  drei  starken  Gurtschlaufen  versehen  sein,  durch  welche  zwei  circa  8  Fuss
lange  Stangen  zu  stecken  sind,  damit  zur  Vermeidung  des  schmerzbaften  Anfassens  und
Aufhebens  der  Verwundeten  dieselben  bahrensrtig  in  die  Eisenbahnwagen  hinein-  und
beransgotragen  werden  können.  (Beim  Mangel  an  Strolsäcken  genügt  zur  Lagerung
im  Nothfalle  auch  eine  starke  Lage  losen  Strohes  oder  Heues,  doch  muss  dann  auf
die  Feuersicherheit  besondere  Aufmerksamkeit  verwendet  werden.)

$  3.  In  jedem  Güterwagen  gewöhnlicher  Grösse  (circa  %  Fuss  lang,  7'/,  Fuss
breit)  können  für  sebr  Schwer-Verwundete  sieben,  für  minder  Schwer-Vermundete  acht
Lager  bereitet  werden.  und  zwar,  wie  nachstehend  skizzirt  worden.

Bei  Güterwagen  anderer
Grösse  muss  für  die  Zabl  der  H
Lagerstellen  der  innere  Raum  i
bei  analogerPlacirung  der  Pe-  |  |

'

tienten  massgebend  sein.  Zu
beachten  ist  dabei,  dass  die
Patienten  mit  dem  Fussende  _  ”  .
nach  der  Mitte  des  Wagens
zu  legen  sind.  Der  in  der
Mitte  freibleibende  Raum  ist
für  das  Begleitungs-Personal
und  dazu  bestimmt,  für  etwa  )
erforderlich  werdende  bedeu-  |
tendere  Hülfsleistungen  bei  Oo
einem  Verwundeten,  neben  \
dem  Lager  desselben  dadurch  |
Raum  zu  schaffen,  dass  der  |
gernden  Patienten  nach  der  |  |  |

Strohsack  des  daneben  ls-Mitte
  des  Wagens  vorgezogen  |-  ---  -  ——   —  ——
wird.