098  A.  Die  Feld-Lasarethe.

B.  Begleitungs-Porsocal.

8  4.  Die  Bestimmung  der  Stärke  des  Begleitungs-Personals  muss  zwar  dem  Ermessen
  des  Lasaroth-Dirigenten,  welcher  dia  Ausführung  des  Transports  anordnet,  nach
Massgabe  des  dazu  disponiblen  Personals  überlassen  bleiben.  Im  Allgemeinen  wird
aber  bemerkt,  dass  in  der  Red  ij  wie  100  in  13  resp.  15  Güterwagen  gelagerte  Verwundete
  und  Kranke:  I  bis  2  A

Lazarethgehllfen,  für  joden  Wagen  mindestens  ein  Gebülfe
13  Krankenwärter,  |  oder  Wärter
erforderlich  und  dem  Personal  des  evakuirenden  Lazarethe  zu  entuehmen  sein  werden

Die  Verwendung  von  Mannschaften  der  Krankenträger-Kompagnie,  an  Stelle  der
Krankenwärter.  wird  nur  dann  in  Aussicht  zu  nehmen  sein,  wenn  mit  Sicherheit  zu
erwarten  ist,  dass  diese  Mannschaften  für  die  Zeit  des  Kranken-Transports  auf  der
Eisenbabn  und  der  Rückfahrt  des  Begleitungs-Personals  für  ihre  prinzipale  Bestimmung
—  die  Beförderung  der  Verwundeten  vom  Schlachtfelde  in  die  Feldlazarethe  —  nicht
in  Anspruch  genommen  werden.  In  den  Personen-Wagen  wird  beim  Mangel  an  be
gleitenden  Krankenwärtern  durch  zuverlässige  Leichtverwundete  die  Unterstützung  hülfsbedürfliger
  Kameraden  erfolgen  resp.  das  Signal  zum  Halten  des  Zuges  in  Nothfällen
gegeben  worden  können.  Dieses  Auskunftsmittel  wird  auch  als  Husserster  Notbbehelf  für
eiuzelne  Güterwagen,  in  welchen  minder  schwer  Verwundete  lagern,  zulässig  sein.  —
Obne  Arzt  und  Lazareth-Gehülfen  darf  aber  nie  ein  Transport  Verwundeter  resp
Kranker  auf  Eisenbahnen  stattfinden,

Zweckmässig  wird  es  sein,  das  Begleitungs-Personal,  welches  durch  Ausführung
solcher  auransporte  Erfahrung  und  Routine  darin  erlangt  hat,  immer  wieder  dezu  ra
verwen

Fr  Vorsichtsmassregeln  während  der  Fahrt.

$  5.  a)  Die  mit  Schwerverwundeten  belegten  Waggons  müssen  die  Mitte  des  Zuges
einnehmen,  weil  hier  die  Schwankungen  und  Stösse  geringer  sind,  als  in  den  übrigen
Tbeilen  des  Zuges.

b)  Es  ist  dahin  zu  wirken,  dass  die  Fahrt  in  möglichst  schnellem  Tempo  vor  sich
gebe  und  ein  Anhalten  auf  Zwischenstationen  wenn  möglich  nur  insoweit  stattfinde,
als  dies  Arztliche  Funktionen,  die  Befriedigung  natülrlicher  Bedürfnisse,  die  Einnahme
frischen  Trinkwassers  für  die  Patienten  und  die  Reinigung  der  benutzten  Goufüsse  ererden

  "Während  der  Fahrt  müssen  die  nicht  nach  der  Windseite  gelegenen  W.
fenster  resp.  Thüren  offen  gehalten  werden,  um  dem  innern  Wagenraume  frische  Lu
(resp.  bei  den  verdeckten  Güterwagen  auch  Licht)  zuzuführen.

dı  Die  den  Transport  begleitenden  Aerzte  haben  sich  mit  den  erforderlichen  Verbandmitteln,
  Apparaten  zur  Blutstillung  und  Arzneimitteln  zu  versehen,  und  mtissen  an
jedem  Haltepunkte  die  Wagenreihe  inspiciren,  um  sich  von  dem  Befinden  der  Patienten
su  überzeugen,  event.  das  Nöthige  anzuordnen.  Die  Lazareth-Gchülfen  und  Krankenwärter
  haben  die  ihrer  Aufsicht  übergebenen  Verwundeten  und  Kranken  durch  Darreichung
  von  Getränk  zu  erquicken  und  bei  Verrichtung  ihrer  natürlichen  Bedürfnisse
za  unterstützen.  Hierzu  müssen  die  erforderlichen  Geräthschuften  und  zwar  auf  je
100  Kranke  etwa

5  Stück  Steckbecken,  16  Uringläser,  15  Wasserkrüge,  15  Aeinkbecher  und
15  Esslöffel  (zum  Eingeben  von  Arzneien)  mitgenommen  wer:

e)  Das  Wärterpersonal  muss  über  Alles,  was  es  sonst  zu  beobachten  hat,  durch  die
Aerzte  näher  instruirt  und  insbesondere  angewiesen  werden,  bei  etwa  eintretenden
Blutungen  oder  andern,  schleunige  Yrztliche  Hülfe  erfordernden  Zufällen  durch  Schwenken
der  Signaldagge,  welche  in  jedem  mit  Kranken  besetzten  Wagen  vorhandeu  sein  muss,
das  sofortige  Halten  des  Zuges  herbeizuführen.

D.  Bekleidung  der  Patienten  während  der  Fahrt.

86.  Die  Bekleidung  der  zu  befördernden  Verwundeten  und  Kranken  muns  so  vollständig
  als  möglich  sein,  natürlich  mit  Weglassung  aller  unbequemen  Kleidungsstäcke;
vorzugnweise  wird  also  der  Mantel  und  die  Feldmütze  in  Anwendung  kommen.  Bei
rauher  Jahreszeit  müssen  für  die  Verwundeten  und  Kranken  wollene  Decken  mitge
nommen,  solche  aber  auch  in  guter  Jahreszeit  den  Wärmebedürftigen  verabreicht
werden.  Diejenigen  Ffiekten  der  Verwundeten  und  Kranken,  welche  letztere  nicht  in
Benutzung  haben  oder  während  der  Fahrt  selbst  verwahren  können,  muss  das  Begleitungrersonal

  tibernehmen  und  mittransportiren  lassen.

E.  Beschaffung  der  Lagergeräthe,
$  ;.  Beim  Ausrücken  der  Armee  in's  Feld  wird  Seitens  der  Kustenpunkien  1
dafür  Sorge  getragen  werden,  dass  an  geeigneten