Beilsgen  zu  den  Vorschriften  etc,  999.

Rücken  der  Armee  Depots  der  sum  Transport  der  Verwundeten  erforderlichen  Lageretc.
  Geräthschaften  etablirt  werden.  —  Auch  erhalten  die  sämmtlichen  Btrobslicke  der
Feldlazarethe  Gurtschlaufen,  um  im  Nothfalle  mit  zur  Verwendung  bei  Beförderung  der
Verwundeten  herangezogen  werden  zu  können.  —  Die  Antrlige  auf  Ueberweisung  der
qu.  Geräthschaften  aus  den  Depots  haben  evakuirende  Lazarethe  rechtseitig  an  die  Feld-Intendantnren
  zu  richten.

F.  Schluss  -  Bemerkungen.

$  8.  Vor  der  Absendung  eines  Transports  Verwundeter  resp.  Kranker  mit  der
Eisenbabn  muss  Fürsorge  getroffen  sein,  dass  auf  der  Ankunfts  Station  die  nöthigen
Vorbereita  gen  zur  Empfangnahme  der  Patienten  bewerkstelligt  worden  sind,  damit  die
Entleerung  der  Eisenbahnwagen  keine  Verzögerung  erleidet  und  das  Begleitungs-Personal
  mittelst  des  nächsten  Zuges  nach  dem  Absendungsorts  zurückkehren  und  die  in
Benutzung  gewesenen  Transport-Utensilien  wieder  mitnehmen  kann.

89.  In  Betreff  der  Kommunikation  mit  den  Eisenbahnverwaltungen  über  die  Gestellung
  der  erforderlichen  Wagen,  des  Verhaltens  der  Mannschaften  während  der  Beförderung
  etc.  wird  auf  die  bezüglichen  allgemeinen  Bestimmungen  a)  des  Reglements
für  die  Beförderung  von  Truppen,  Militär-Effektea  und  sonstigen  Armee-Bedürfnissen
auf  den  Staats-Eisenbahnen  vom  31.  December  1856  und  b)  der  Instruktion  für  den
Transport  der  Truppen  und  des  Armee-Matorials  auf  Eisenbahnen  vom  1.  Mai  1861
(88  12,  21,  22)  verwiesen,

III.  Beilagen  zu  den  Vorschriften  über  den  Dienst  der  Krankenpflege
im  Felde.

j  I  2.  Kriegs-Verpflegungs-Etst  für  ein  Haupt-Feldlazareth  auf
onat.

Aus  diesem  Etat  sc  noch  Folgendes,  bisher  nicht  Erwähnte  beigebracht:  der  chirurgische
  Instr  cher  erhält  jährlich  180  Thir.,  also  monatlich  13  Thlr.  _
Gehalt;  I  Portion  und  15  Thir.  „robilmachungsgeld;  der  Apotheken-Handarbeiter
jährlich  120  Thir.,  monatlich  10  Lohn,  1  Portion;  der  Ober-Lazareth-Inektor

  als  administrativer  Vorstand  jäbrlich  ?00  Thir.,  resp.  nach  Abzug  von
10,  Thir.  Pensions-Beitrag:  689  Thir.  15  Sgr.  oder  monatlich  57  Thir.  13  Sgr.  9  Pf.
Gehalt  and  25  Thir.  monatliche  Feldzulage,  I  Portion,  2  Rationen,  2  Reitpferde,  1  berittenen
  Pferdewärter,  60  Tbir  Mobilmachungsgeld;  der  Lazareth  -Inspektor  jährlich
  500  Thir.,  oder  nach  Abzug  von  7'!,  Thir.  Pensionsbeitrag  492/,  Thir..  also
monatlich  41  Thir.  1  Sgr.  3  Pf  Gebalt  und  8  Thir.  monatliche  Feldzulage,  1  Portion,
1  Ration,  1  Reitpferd,  I  unberittenen  Pferdewärter,  25  Thir.  Mobilmachungsgeld,  10  Thir.
zur  Pferdvausrustung;  der  Rondant  hat  mit  dem  Inspektor  gleiche  Kompetenzen;  die
Koch-  nnd  Waschfrau  hat  monatlich  8  Thir.  Lohn  und  I  Portion,  der  Sekretär
300  Tblr.,  oder  nach  Abzug  von  3  Thir.  Pensionsbeitrag,  297  Thlr.  jährliches,  also
24  Thlr.  22  Sgr.  6  Pf.  monatliches  Gehalt,  8  Thir.  monatliche  Feldzulage,  1  Portion,
1  Ration,  1  Reitpferd,  1  unberittenen  Pferdewärter,  20  Thlr.  Mobilmachungsgeld,
10  Tbir.  zur  Pferdeausrüstung.

Nr,  3.  Nachweisung  des  Bedarfs  an  Oekonomie-Utensilien  für  ein
Hanpt-  Feldlazareth.

Folgender  Auszug  möge  genügen:  12  Badewannen;  2250  Bettdecken  von  Fries
davon  werden  100  auf  den  Fahrzeugen  mitgeführt  (000  für  jede  Abtheilung);
3600  Bettlaken,  700  für  jede  Abtheilung  mitzuführen;  181%  blecherne  Esslöffel,
405  für  jede  Abtheilung  mitzuführen;  1800  blecherne  Essuäpfe  von  1,  Quart
Inhalt,  400  für  jede  Abtheilung  mitzuführen;  2100  Handtücher,  108  für  jede  Abtheilung
mitzufühbren;  2100  Hemden;  3  weite,  135  enge  Kämme;  21  leinene  Kopfpolstersäcke;
1800  Kopftafeln  von  Holz,  1200  Paar  Krankenhosen  von  Zwillich;  000  Stüc
röcke  von  geatreiftem  Zwillich;  M%0  Krankentische  ohne  Schrank;  24  Paar  Krücken;

Nachteimer  von  Zinn  mit  Deckel  und  Gestellen  dazu;  60°  irdene  Nachttöpfe;
300  Paar  Pantoffeln;  3%  Stück  Drillichröcke  für  Lazarethgehülfen;  12  kleine  Salzgefiase;
  N  Schemel  mit  Lehnen,  103  Schemel  ohne  Lehnen;  151;  Schürzen  von  weisser
Leinwand  für  die  Krankenwärter;  1200  Paar  baumwollene  und  600  Paar  wollene  Socken;
120  Speibüchsen  von  Blech;  MN  Spuckuäpfe;  60  Steckbecken  von  Zinn  mit  Deckel;
13  Steckbecken  von  starkem  Eisenblech  mit  Deckel;  2100  leinene  Strohslicke  (nenerdings
  mit  Gurtschlaufen  —  cfr.  IL  Nr.  32);  60  Stück  Theekannen  zu  3  Tassen  Inhalt
von  Fayence  oder  Sanitätsmasse;  60  Paar  Theetasseu;  1800  Trinkbecher  von  Blech;
210  Ueberrüge  (blaubunte  —  Erl.  v.  31.  Januar  1857)  zu  Betidecken;  36  Uriofässer;