1002  A  Die  Feld-Lasarethe.

schwamm,  14  Loth  bintstillender  Schwamm,  2  Pfd.  Bindfsden,  8  Btück  Fussschlenbretter,
  I  Pfd.  Wachslichte.

Nr.  22.  Nachweisung  des  Bedarfs  an  chirurgischen  Instrumenten
und  Utensilien  für  ein  leichtes  Feldiarareth.  (Siohe  II.  ad  4—  7,  15—190,  25—  27,
31;  Theil  U.  Kap.  X.)

3  Amputations-Etuis,  2  Trepanstions-Etuin,  I  anatomisches  Etui  mit  Bäge,  I  Flasoheneng
  mit  Zubehör  zu  Verrenkungen,  |  Etui  mit  Katheter  und  Troikar,  2  Etuis  mit
Bistouries  und  Laneetten,  2  Etuis  mit  Nadeln,  I  Etui  mit  Zahninstrumenten,  I  Etui
mit  Schröpf-Instrumenten  (die  Angabe  der  Zahl  der  Eisen  des  Schneppers  ist  sus  dem
Etat  durch  den  Erlass  des  Militir-Oekonomie-Departements  vom  3.  November  1859
entfernt),  5  Bindezeuge  für  Aerzte,  ‘5  Aderlasszeuge,  4  Kugelzangen,  ?  Schrauben-,
32  lederne  Feldtourniquets,  2  Repoussoirs  von  Fischbein  mit  Schwamm,  2  Schlundzangen,
  2  Wundhaken,  2  Petitsche  Pantoffeln,  2  Cylinder  zur  Stillung  des  Nasenblutens,
6  Lazareth-Gehülfen-Verbandzeuge,  9  Injektionsspritzen  mit  langen,  4  solche  mit  kurzen
Kanülen,  3  Klystierspritzen,  verschiedene  andere  Verbandgeräthschaften.  (Die  Schnallentourniquets
  der  Foldlazarethe  werden,  sobald  sie  abglingig  werden,  durch  Knebel-Tournlquets
  ersetzt  —  Erl.  des  Mil.-Oekon.-Dep.  vom  1.  Juli  1802.

Nr.  25.  Nachweisung  des  Bedarfs  an  Arznei  für  ein  leichtes  Feldissareth.
  (cfr.  I.  ad  12  und  24.)

Nr.  28.  Anleitung  zur  Verpackung  der  Utensillen,  Verbandmittel,
Arsneien  etc.  eines  leichten  Feldlazareths  auf  die  demselben  zugetheilten
  Fahrzeuge.  (8.  II.  ad  1,  2,  1,  t.

Nr.  Verhaltungs-  -Befehle  für  sämmtliche  Kranken  und  Verwundeten
  in  den  Feldlazarethen.

Bie  sind  identisch  mit  den,  für  die  Kranken  in  den  Garniso  n-  (Friedons-)  Laszsrothen
  erlassenen,  welche  in  Theil  IH.  Kap.  VII.  A.  mitgetheilt  ein:

r.  41.  Nachweis  der  Raumerfordernisse  eines  Lerurothe  auf  100
Kranke  and  Vorwundete.

Der  Normalsatz  des  Luftraums  für  jeden  Kranken  soll  490-140  Kubikfuss  betragen;
  nämlich  zur  Länge  der  Bettstelle  U  Fuss,  zum  Glange  am  Fussende  ?2—4  Fuss,
als  Mittelzahl  3  Fuss  (Ö  Fuss  +3  Fuss  -)  Fuss),  zur  Breite  der  Bettstelle  und  an  Zwischenrsum
  zu  beiden  Seiten  je  2'/,  Fuss  -=  5  Fuss,  Höhe  des  Zimmers  als  Maximum
2  Fuss  9xs  x12=  Kubikfuss.)

Für  ein  Lazareth  auf  400  Kranke  und  Verwundeto  sind  ausser  den  Kraukenzimmern,
  deren  Raumverhältniss  sich  aus  dem  Vorhergehenden  ergiebt  (ca.  216,00  Kubikfuss),
  zum  Geschiftsbetriebe  erforderlich:  1.  ein  Receptionszimmer;  72.  2  Zimmer,
Büresu-Lokale,  Konferenezimmer,  Kasse  etc.;  3.  ein  Operationseimmer  nebst  Kammer
zur  Aufbewahrung  der  Bandagen  und  chirurgischen  Instrumente;  4.  Das  Apotheken-Lokal,
  aus  Stube,  Kammer,  üche  und  Keller  bestehend;  .  eine  grosse  Kochküche
nebst  Speisckammer  im  Erdgeschoss,  sowie  die  nöthigen  Räume  zur  Aufbewahrung  des
Brotes,  der  trockenen  Gemüse  und  Hülsenfrüchte;  ü.  die  nöthigen  Kellerräume  zur
Aufbewahrung  des  Fleisches,  der  Getränke,  der  grünen  Gemüse,  Erdfrächte  etc.;  7.  in
jeden  Stockwerk  eine  kleine  Küche  oder  Kamin  zum  Erwärmen  des  Thees,  der  Ptisane,

der  Kataplasmeu  und  Fomentationen;  8.  Waschanstalt  mit  Rolikammer;  f).  Stube  oder
Kammer  zur  unreinen  Wäsche;  10.  zwei  Stuben  und  Küche  im  Erdgeschoss,  als  Badeanstalt;
  11.  eine  heizbare  Todtenkammer;  12.  Ein  Raum  zur  Desinficirung  von  Klei
dungsstücken  etc.;  13.  ein  Lokal  zur  Aufbewahrung  reiner  Bett-  und  Leibwäsche;  1.
Raum  Aufbew  wahrung  der  Waffen,  Montirungsstücke,  und  des  Privateigenthums  der
Kranken  und  Verwundeten  und  des  Nachlasses  der  Verstorbenen;  1%.  Raum  zur  Aufbewahrung
  des  Oels,  der  Lichte,  Lampen,  Laternen,  Leuchter  etc.;  16.  EXume  zur  Aufbewahrung
  des  Brennmaterials;  17.  die  nöthigen  Bodenrkume  zum  Trocknen  der  Wäsche
mit  Verschlägen  zur  Aufbewahrung  von  Utensilien;  18.  zweckmässig  eingerichtete  Abtritte

  und  Urinir-  Anstalten,  sowohl  zum  Gebrauch  für  die  Kranken  und  Verwandeten,
als  such  für  die  im  Larareth  beschäftigten  Beamten;  19.  Raum  für  die  Wache;  M.
Wohnungsräume  für  die  wachthabenden  Hülfs-Aerzte,  Apotheker  und  Revier-Aufseber.
(NB.  Die  Würter  halten  sich  in  den  Krankensimmern  mit  auf.

Beilage  Nr.  42.  (Auszug  aus  der  Instruktion  für  die  Militär-Aerzte  zur  Untersuchung
  und  Beartheilung  der  Diensttauglichkeit  oder  Untauglichkeit  der  Militäirpfichtigen
  und  der  Invalidität  der  Boldaten  vom  14.  Juli  1831)  ist  durch  die  neue  Instruktion
  für  die  Militär-Aerste  vom  9.  December  1358  antiquirt.  Letztere  Instruktion  findet
sich  Theil  II.  Kapitel