Eben  war  der  vorstehende  Theil  meiner  Arbeit:  „Kapitel  IX.  A.  Die
Feldlazarethe‘  im  Druck  vollendet,  als  das  mittelst  folgender  Allerhöchster
Kabinets-Ordre  vom  17.  April  1863:

„Ich  genehmige  das  Mir  vorgelegte  anbei  zurückerfolgende  Reglement
über  den  Dienst  der  Krankenpflege  im  Felde  nebst  den  dazu  gehörigen
Beilagen  unter  Aufhebung  der  unter  dem  31.  Mai  1855  über  denselben
Gegenstand  ertheilten  Vorschriften.  Das  Kriegsministerium  wird  ermächtigt,
  dieses  Reglement  beim  Eintritt  einer  Mobilmachung  zur  Ausführung
zu  bringen,  erforderlich  werdende  Erklärungen  zu  ertheilen  und  die  auf
die  Ausstattung  der  Feldlazarethe  mit  Utensilien  und  Materialien  bezüglichen
  Beilagen  bei  hervortretendem  Bedürfniss  zu  modificiren“.
genehmigte  und  mittelst  kriegsministeriellen  Erlasses  vom  18.  August  1863,
(in  welchem  angeordnet  wird,  dass  die  über  denselben  Gegenstand  1855
erlassenen  Vorschriften  im  Allgemeinen  vernichtet  werden  sollen,  in  Betreff
der  dem  Reglement  als  Anlagen  beigefügten  neuen  Etats  der  Feldlazarethe
noch  besondere  Verfügungen,  deren  einige  bereits  erschienen  sind,  verheissen
  werden  und  in  welchem  noch  bemerkt  wird,  dass  in  Stelle  der
Beilagen  49  und  50  des  Mobilmachungsplanes  die  Beilagen  1,  2  und  3
des  Reglements  in  Kraft  treten)  emanirte
Neue  Reglement  über  den  Dienst  der  Krankenpflege  im  Felde  von  1863
erschien,  wodurch  mir  nun  noch  die  Gelegenheit  geboten  wird,  die,  die
Feldlazarethe  betreffenden  Punkte  nach  den  neuesten  Bestimmungen  zu
besprechen.  Ich  lasse  das  betreffende  neue  Reglement  so  weit  im  Auszuge,
  nebst  den  Beilagen,  folgen,  als  es  für  den  Zweck  meiner  Arbeit
erforderlich  erscheint  und  werde  am  Schlusse  noch  diejenigen  Modifikationen
angeben,  welche  durch  dieses  Reglement  in  den  früheren  Kapiteln  bedingt
werden.

Reglement  über  den  Dienst  der  Krankenpflege  im  Felde.
I.  Zahl  und  Benennung  der  Feldiazarethe.

$.  1.  Jedes  mobile  Armeekorps  erhält:  3  leichte  (Divisions-)  und
3  schwere  (Korps-)  Lazarethe.  Die  leichten  Feldlazarethe  werden  nach
den  Divisionen  benannt,  denen  sie  zugetheilt  sind,  also:  Leichtes  Feldlazareth
  der  ..ten  Division.  Die  schweren  Feldlazarethe  erhalten  die  Bezeichnung:
  1stes,  2tes,  3tes  schweres  Feldlazareth  des  ..ten  (Garde-)
Armeekorps.

II.  Etat.

8.  2.  Jedes  Divisions-Lazareth  ist  zur  Aufnabme  von  200  Kranken
und  Verwundeten  eingerichtet,  jedes  Korpslazareth  ist  für  400  Patienten
ausgestattet  und  so  organisirt,  dass  es  600  derselben  ärztlich  behandeln
und  verpflegen  kann,  wenn  die  zur  Lagerung  nöthigen  Geräthe  am  Aufstellungsorte
  disponibel  gemacht  werden  können.  Je  nachdem  die  Umstände
  es  nöthig  machen,  kann  sich  jedes  Korpslazareth  als  ein  Ganzes
oder  in  3  selbstständig  wirksamen  Sektionen‘  aufstellen.  Letztere  führen