Neues  Reglement  über  den  Dienst  der  Krankenpflege  im  Felde  von  1863.  1005

die  Benennung:  iste,  ?te,  3.  Sektion  des  isten,  2ten,  3.  schweren  Feldlazareths
  des  ..  ten  Armeekorps.

Beilage  1.  Bei  jedem  Divisions-Lazareth  befinden  sich:
1  Ober-Stabsarzt  mit  1000  Thir.  Gehalt  jäbrlich,  wovon  25  Thir.  Pensions-Abzug  zu
entrichten  sind,  also  monatlich  81  Thir.  7  Sgr.  6  Pf.  Gehalt  und  monatlich
25  Thlr.  Feldzulage,  1  Portion,  2  Rationers  1  unberittenen  Pferdewärter,
2  Reitpferden,  60  Thlr.  Mobilmachungsgeld.

4  Stabsärzte:  jeder  hat  600  Thir.  Gebalt  (davon  6  Thir.  jährlich  Pensionsabzug),  also
monatlich  an  Gehalt  49  Thir.  15  Sgr.,  8  Thir.  monatliche  Feldzul  e  I  Portion,
  1  Ration,  1  unberittenen  Pferdewärter,  1  Reitpferd,  PO  Thir.  Mobilmachungsgeld,
  10  Thlr.  zur  Ausrüstung  des  Mobilmschungspferdes.

8  Assistenzärzte;  jeder  hat  240  Tbhir.  Gehalt,  zahlt  3  Thlr.  Pensionsbeitrag,  erhält  also
monatlich  19  Thir.  22  Sgr.  6  Pf.  und  8  Thir.  Feldzulage;  I  Portion,  1  Ration,
  I  unberittenen  Pferdewärter,  1  Reitpferd,  2%  Thlr.  Mobilmachungsgeld,
10  Thlr.  zur  Ausrüstung  des  Mobilmachung»pferdes.  4

8  Lazareth-Gehülfen;  jeder  bat  7'/,  Thir.  monatliches  Gehalt,  3  Sgr.  6  Pf.  zu  allgemeinen
  Unkosten  und  zur  Waffen-  Instandhaltung,  1  Portion.

2  Feldapotheker;  jeder  hat  240  Thir.  Gebalt  jährlich,  wovon  2  Thlr.  Pensionsbeitrag

abgehen;  also  monatlich  19  Thir.  3  ser  "Gehalt  und  8  Thir.  Feldzulage,
1  Portion,  20  Thir.  Mobilmachungsgel

3  Bevieraufseher;  jeder  hat  monatlich  20  Tin.  Gehalt,  1  Portion  und  erbält  15  Thilr.
Mobilmachungsgeld.

16  militärische  Krankenwärter  &amp;  3  Thlr.  Gehalt,  ferner  3  Sgr.  6  Pf.  und  1  Portion;
weiter:  1  Lazareth-Inspektor,  I  Rendant  und  Sekretär,  2  Koch-  und  Waschfrauen;
  1  Sekonde-Lieutenant,  ]  berittener  Train-Wachtmeister,  3  berittene
Train-Unteroffciere,  2  berittene  Train-Gefreite,  33  Trainsoldaten  (16  dieser
Traiosoldaten  dienen  als  Pferdewärter  der  Aerzte,  des  Rendanten,  Inspektors
und  Officiera;  zur  Einkleidung  eines  jeden  werden  dem  Beamten  ete.  31  Thlr.
vergütet);  38  Dienstpferde  und  10  Fahrzeuge  (2  vierspännige  Medicin-  und
Bandagenwagen,  2  vierspännige  Oekonsmie-Utensilienwagen,  1  vierspänniger
Krankentransportwagen,  4  zweispkunige  Transportwagen  für  Schwerverwundete,
  1  zweispänniger  Reservewagen).

Beilage  Nro.  2.  Bei  jedem  Korps-Lazareth  befinden  sich:
1  Ober-Stabsarzt
3  Stabsäirzte
10  Assistenzärzte
15  Lazareth-Gehülfen  Kompetenzen,  wie  ad  1.
e

32  militärische  Krankenwärter;
ferner:  1  Apotheken-Handarbeiter,  1  Lazareth-  -Inspektor,  1  Rendant,  1  Sekretär,  3  Kochund
  Waschfrauen;  1  Bekonde-Lieutenant,  1  Train-Wachtmeister,  #%  berittene  Train-Unteroffciere,
  2  Train-Gefreite,  40  Trainsoldaten,  50  Dienstpferde,  Il  Fahrzeuge
(1  vierspänniger  Apothekenwagen,  1  viersp.  Bandagenwagen,  Ü  viersp.  Oekonomie-Utensilienwagen,
  1  viersp.  Kranken-Transportwagen,  1  zweisplinniger  Apotheken-  und
1  zweinp.  Bandagenwagen).
2118.  Zweck.
a)  Divisions-Lazarethe.

8.  3.  Die  Divisions-Lazarethe  sind  bestimmt,  den  Verwundeten  auf
dem  Schlachtfelde  die  erste  Hülfe  zu  leisten  und  deren  Behandlung  und
Pflege  so  lange  zu  übernehmen,  bis  die  Patienten  einem  Korps-Lazareth
übergeben  oder  in  andere  Heilanstalten  geschafft  werden  können.

$.  4.  Zu  dem  Zweck  wird  jedes  Divisions-Lazareth  in  2  Abtheilungen:
ein  fahrendes  Detachement  und  ein  Depot  getheilt.

Das  fahrende  Detachement  soll  in  der  Regel  bestehen  aus  dem  Chef-Arzt  oder
einem  Stabsarzt  als  Dirigenten,  feruer  aus  noch  I  Stabsarzt,  4  Ansistenzärzten,  1  Lazareth-Gehülfen,
  welche  mit  Verbandtaschen  versehen  sind,  in  denen  ausser  ihren
Taschen-Instrumenten  noch  Verbandmittel  und  einige  Araneien,  resp.  in  2  seren
Taschen  die  Amputations-  und  Trepanationsbestecke  mitgeführt  werden,  I  Feldapotheker
zur  Verwaltung  und  Herausgabe  der  Verbandmittel,  2  Revier-Aufsehern,  8  Krankenwärtern
  (mit  Feidflaschen  versehen,  welche  möglichst  frisches  Wasser  enthalten  müssen),