1008  A,  Die  Fold-Lazarethe.

b)  Dienststellung  des  Feldiazareth-Direktors.

$.  15.  Zur  Unterstützung  des  Intendanten  und  des  Korps-Generalarztes
  in  der  administrativen  und  technischen  Leitung  des  Feldlazareth-Dienstes,
  insbesondere  bei  den  Korpslazarethen,  welche  in  der  Regel  nicht
in  der  unmittelbaren  Nähe  des  Armeekorps  wirksam  sein  können,  wird
bei  jedem  Armeekorps  noch  ein  Ober-Stabsarzt  als  Feldlazareth-Direktor
angestellt,  weichem  zur  Assistenz  in  administrativen  Angelegenheiten  ein
Ober-Lazareth-Inspektor,  in  Betreff  des  Traindienstes  ein  Premier-Lieutenant
  des  Trains  beigegeben  werden.  Zur  Verwendung  für  alle  Lazarethe
des  Korps  werden  dem  Feldlazareth-Direktor  ferner  ein  Rossarzt  und  ein
chirurgischer  Instrumentenmncher  zugeordnet.

Beilage  Nro.  3.

Ausser  den  eben  erwähnten  Personen  befinden  sich  bei  dem  Feldlazareth-Direktor,
welcher  1200  Thir.  Gebalt  hat,  davon  25  Thlr.  Pensionsbeitrag  zahlt,  also  monatlich
97  Tbir.  27  Sgr.  6  Pf.  Gehalt  und  25  Thir.  Feldzulage,  ferner  eine  Portion,  2  Rationen
bezieht,  I  unberittenen  Pferdewärter,  für  dessen  Einkleidung  31  Thir.  vergütet  werden,
und  ?  Reitpferde  hat,  auch  W)  Thir.  Mobilmachungegeld  smpfngt,  ‚noch  1  Lazareth-Gebülfe
  mit  monatlich  3  Thlr.  Gehalt,  ?  Thir.  Zulage,  3  Sgr.  6  Pf.  zu  allgemeinen
Unkosten  etc.  und  I  Portion,  3  berittene  Train-Gefreite  als  Ordonnanzen  und  4  Trainsoldaten
  (3  Pferdewärter,  1  Trainfahrer  vom  Bock  für  den  zweispännigen  Registraturwagen.)
  —  Falls  die  bei  der  jetzigen  Verbesserung  der  Kommunikationsmittel  im  Allgemeinen
  nicht  mehr  für  erforderlich  erachtete  Mitführnng  einer  besonderen  Arzneireserve
vom  Kriegsministerio  ausnahmsweise  besonders  angeordnet  werden  sollte,  wird  auch
diese  Reserve  mit  dem  zu  ihrer  Verwaltung  bestimmten  Feldapotheker  dem  Feldiazareth-Direktor
  beigegeben.  R

Aufgabe  dieses  bei  den  Korpslazarethen  zu  stationirenden  Direktors
ist  es,  nach  den  aus  dem  Hauptquartier  für  die  Feldlazarethe  ergehenden
Befehlen  an  Ort  und  Stelle  ohne  zeitraubende  Schreiberei  diejenigen  Anordnungen
  zu  treffen,  welche  die  3  Korpslazarethe  gemeinsam  betreffen,
Kollisionen  verhüten  und  eine  einheitliche,  sich  gegenseitig  unterstützende
Wirksamkeit  aller  Feldlazarethe  des  Korps  sichern,  endlich  im  Rücken
des  Armeekorps  überhaupt  den  Impuls  zur  energischen  Fürsorge  für  die
Kranken  und  Verwundeten  zu  geben  und  diesen  Dienst  nach  allen  Richtungen
  hin  zu  kontroliren.  —  Namentlich  liegt  aber  dem  Direktor  ob,  bei
der  Etablirung  der  Korpslazarethe  die  Ermittelung  und  Vertheilung  der
disponiblen  Lokale,  die  Heranziehung  der  Hülfsmittel,  welche  in  örtlichen
Krankenheilanstalten  etc.  vorhanden  sind,  ferner  die  Vermittelung  steter
Verbindung  mit  den  leichten  Feldlazarethen  einerseits  und  den  im  Rücken
der  Armee  befindlichen  Krankenheilanstalten  andererseits,  die  Sorge  für
schnelle  Evakuirung  der  Korpslazarethe  Behufs  Anschlusses  an  die  Bewegungen
  des  Armeekorps  und  Bestimmung,  welches  Lazareth,  resp.  welche
Sektion  beim  Aufbruch  die  Fürsorge  für  die  nicht  transportablen  Kranken
bis  zur  Sicherung  deren  anderweiten  Behandlung  und  Pflege  übernehmen
soll.  —  In  den  übrigen  Angelegenheiten  soll  aber  der  Feldlazareth-Direktor
eine  förmliche  Zwischen-Instanz  nicht  bilden.  Die  bezüglichen  Berichte
und  Eingaben  der  Korpslazarethe  an  die  Intendantur,  resp.  an  den  Generalarzt,
  sowie  die  Verfügungen  der  letzteren  an  die  Korpslazarethe  sind
zwar,  wenn  keine  Gefahr  im  Verzuge  ist,  durch  den  Feldlazareth-Direktor
weiter  zu  befördern,  von  diesem  aber  nur  mit  der  Notiz  der  Kenntnissnahme
  oder  seinen  etwaigen  Bemerkungen  zu  versehen.  Gebietet  die  Eile
der  Sache  aber  direkte  Beförderung,  dann  muss  dem  Feldlazareth-Direktor
gleichzeitig  Mittheilung  gemacht  werden,  damit  dieser  stets  über  alle
Angelegenheiten  der  Feldlazarethe  des  Korps  vollständig  unterrichtet  bleibt.
—  Direkte  Kommunikation  zwischen  dem  Intendanten,  resp.  Korps-General-