1012  A.  Die  Feldiasarethe.

U.  Tabellarische  Berechnung  von  dem  Bestande,  Zugange  und  Abgange  der  Medikaments,
  Schema  Nr.  ?1;  eine  Reinschrift  derselben  w  wird  monatlich  mit  ihren
und  Belägen  der  Lazareih-  -Verwaltung  übergeben.  Es  gehören  dazu:  1.  Nachweisung
der  Einnahme  aus  der  Arznei-Reserve,  Schema  Nr.  72;  2.  Einnahme  von  anderen  Feldlazarethen,
  Schema  Nr.  73,  3.  Einnahme  durch  Ankauf  'oder  Requisition,  Schema  Nr.  74;
4.  Einnshme  und  Ausgabe  durch  Selbstbereitung  (Laborstions-Manual),  Schema  Nr.  73;
#%.  Ausgabe  durch  Receptur  (als  Beläge  hiorzu:  Ordinstionsbücher,  Recepte),  Schems
Nr.  :6;  6.  Ausgabe  an  andere  Feldlazarethe,  Schema  Nr.  ;7;  7.  Ausgabe  an  die  verschiedenen
  Truppentheile,  Schema  Nr.  73;  8.  Ausgabe  an  Arzueien,  welche  verdorben
oder  durch  Unglücksfälle  abglingig  geworden  sind,  Schema  Nr.  70;  III.  Utensilien-Zuund
  Abgangs-Nachweisung  wird  nach  Schema  Nr.  89  monatlich  in  duplo  aufgestellt;
IV.  Inventarien-Rechnung  über  die  Apotheken-Utensilien  nach  Schema  Nr.  (8,  am
Jahresschlusse  zu  legen.  —  Bei  den  Divisions-Lazarethen  werden  die  Rechnungen
ad  1.  und  II.  nur  geführt,  wenn  diese  Lazarethe  sich  förmlich  etabliren  und  die  Krankenpflege
  auf  lüngere  Zeit  übernehmen.  Unter  gewöhnlichen  Verhältnissen  genügt  eine
einfache  Nachweisung  der  Einnahme,  Ausgabe  und  des  Bestandes  an  Arzneien  etc.  nach
Schema  9  80.  In  Betreff  des  Utensilien-Verkehrs  wird  wie  bei  den  Korps  -  Lazarethen
vo

Der  zweite  Feldapotheker  des  Lazareths  ist  ımit  der  Verwaltung  der
Verbandmittel  und  mit  der  Rechnungslegung  darüber  zu  beauftragen.  —
Dem  dritten  Feldapotheker  des  Korps-Lazareths  liegt  das  Dispensiren  der
Arzneien  in  der  Feld-Apotheke  und  deren  specielle  Verwaltung  ob,  doch
ist  er  hierin  von  den  beiden  andern  Feldapothekern  zu  unterstützen  und
muss  insbesondere  der  nächtliche  Dienst  unter  den  3  Feldapothekern
wechseln.  —  Bei  den  leichten  Feld-Lazarethen  ist  der  Dienst  der  beiden
Feldapotleker  analog  zu  regeln.

5.  Die  Lazareth-Gchülfen.

$.  25.  Die  Lazareth-Gehülfen  sind  zur  Unterstützung  des  ärztlichen
Personals  bei  Ausübung  des  Krankendienstes  bestimmt  und  haben  ausser
der  Krankenpflege  hauptsächlich  Verrichtungen  der  niederen  Chirurgie
nach  den  Anordnungen  der  vorgesetzten  Aerzte  auszuführen.

6.  Die  Apotheken-Handarbeiter.  (Dienst-Anweisung  für  dieselben,
Beilage  Nr.  16.)

$.  26.  Die  Apotheken-Hundarbeiter  sind  für  die  gröberen  mechanischen
  Verrichtungen  in  den  Feldlazareth-Apotheken,  zur  Reinigung  der
Gefässe  und  Utensilien,  zur  Verpackung  der  zu  versendenden  Arzneien  etc.
bestimmt  und  haben  ihren  Dienst  nach  den  Anordnungen  der  vorgesetzten
Feld-Apotheker  auszuführen.

b)  Das  administrative  Personal.

1.  Der  Feld-Lazareth-Inspektor.

.  27.  Der  Feld-Lazareth-Inspektor  hat  als  Vorstand  der  Oekonomieund
  Kassen-Verwaltung  den  gesammten  diesfälligen  Dienstbetrieb,  sowie
das  damit  in  Verbindung  stehende  Buch-  und  Rechnungswesen  zu  leiten
und  zu  kontroliren.  Alle  Administrations-Beamte  (Rendant,  Sekretär  und
Revier-Aufscher),  die  Krankenwärter,  die  Koch-  und  Waschfrauen  sind
ibm  untergeben.  —  Zu  den  Obliegenheiten  des  Feld-Lazareth-Inspektors
gehört  insbesondere:

a)  die  Sorge  für  die  Ausstattung  des  Lazareths  mit  den  etatsmässigen
Oekonomie-Utensilien  und  Drucksachen  etc.;

b)  die  Sicherstellung  der  zur  Unterbringung  der  Kranken  und  zum
Geschäftsbetriebe  des  Lazareths  erforderlichen  Räumlichkeiten;

c)  die  Sicherstellung  der  konsumtiblen  Bedürfnisse  des  Lazareths,  die
Beköstigung,  Wartung  und  Pflege  der  Kranken,  die  Erheizung,
Beleuchtung  und  Reinigung  aller  Lazareth-  Lokale: