Nenes  Reglement  über  den  Dienst  der  Krankenpflege  im  Felde  von  1863.  1025

Anmerkungen.

a.  Die  in  dieser  Nachweisung  aufgeführten  Gegenstände  sind  bei  der  Etablirung
des  Korps-Feldiszareths  zur  Deckung  des  sogleich  erforderlichen  Bedarfs  bestimmt,
werden  bei  eintretender  Mobilmachung  auf  dem  billigsten  Wege  zu  phermaceutischen
Fabrik-  resp.  Droguen-Preisen  beschafft  (cfr.  die  Bestimmungen  über  die  Beschaffung
der  Arzneien  für  die  Feldiszarethe  aus  Berlin  in  den:  II.  Veränderungen  und  Er,
zungen  zu  den  Vorschriften  über  den  Dienst  der  Krankenpflege  im  Felde  von  1853)
und  müssen  immer  ergänzt  werden,  um  bei  einem  schleunigen  Aufbruch  des  Feldiazareths
nicht  in  Verlegenheit  zu  kommen.

.  Die  mit  einem  „M.“  verschenen  Gegenstände  gehören  zu  denjenigen,  welche
anderweit  vom  Materialisten,  Fabrikanten,  Händlern  etc.  anzukaufen  sind.  Es  können
die  ausgeworfenen  Quantitäten  bei  der  ersten  Ausrüstung  aber  auch  gleich  den  Droguen,
vom  pharmaceutischen  Fabrikanten  geliefert  werden,  wenn  derselbe  solche  zu  den  üblichen
  Handelspreisen  abzulassen  gewilligt  ist.

c.  Der  Ersatz  der  abgängig  gewordenen  Arzneien  erfolgt  entweder  aus  der  Arznei-Reserve
  —  insofern  eine  solche  mitgeführt  wird  —  oder  nach  den  näheren  Anordnungen
des  Korpa-Generalarztes  auf  anderem  kontraktlich  gesicherten  Wege,  oder  aber  durch
Requisition.

Der  Stabsapotheker  des  Korps  ist  für  die  Güte  und  vorschriftsmässige  Beschaffenheit
  der  Arzueien  im  Allgemeinen  verantwortlich  und  hat  sich  durch  gewissenhafte
Prüfung  von  der  Güte  und  Preiswürdigkeit  des  Gelieforten  Ueberzeugung  zu  verschaffen,
zu  welchem  Behufe  jedes  Korpslazareth  mit  einem  Reagentien-Kasten  veraehen  worden
ist.  Gleichwohl  sind  aber  auch  die  Feldapotheker  verpflichtet,  auf  die  Güte  der  Arzneien
  ihr  Augenmerk  zu  richten,  und  dem  Chef-Arzt  über  mangelhaft  befandene  Arzneien
  Anzeige  zu  machen.

e.  Bei  Etablirung  der  Feld-Apotheke  ist  zunächst  dafür  zu  sorgen,  dass  die  bei
der  ersten  Ausstattung  nicht  gleich  mitzunehmenden  Gegenstände  nach  dem  erforderlichen
  Bedarf  angeschafft,  und  die  zu  den  Selbstbereitungen  gehörigen  Composita  etc.,
zu  deren  Bereitung  die  Ingredienzen  vorhanden  sind,  angefortigt  resp.  ergänzt  werden.

Die  erste  Füllung  der  Medicinkasten  bei  den  Truppen  erfolgt  in  den  Dispensir-Anstalten;
  der  nöthige  Ersatz  wird  dagegen  von  den  Feldapotheken  geleistet,  insofern
derselbo  nicht  mehr  aus  Dispensir-Anstalten  erfolgen  kann.

Wenn  die  Sektionen  des  Lazareths  sich  einzeln  und  getrennt  von  einander
etabliren,  so  geschiebt  dies  zwar  in  verschiedenen  Häusern,  jedoch  in  der  Regel  an  ein
und  demselben  Orte,  wobei  eine  ununterbrochene  Kommnnikation  unter  den  einzelnen
Sektionen  stattfndet,  und  dann  werden  auch  die  für  die  Kranken  bei  der  ?ten  und
3.  Sektion  erforderlich  werdenden  Arzneien  aus  der  bei  der  1.  Sektion  befindlichen

emeinschafllichen  Feld-Apotbeke  verschrieben  und  entnommen.  Für  den  Fall  aber,
eine  der  Sektivnen  entfernt  von  den  beiden  übrigen,  an  einem  anderen  Orte  sich
etabliren,  oder,  während  die  beiden  andern  Sektionen  abmarschiren,  am  Aufstellungsorte
  zurückbleiben  müsste,  ist  der  auf  dem  Oekonomie-Utensilien-Wagen  der  3.  Sektion
mitzuführende  Medicinkasten  bestimmt,  welcher  mit  folgenden  Arzneimittelr  versehen  ist:

Accotum  concentratum  .  .  .  .  15  Loth.  Emplastrum  Cantharidum  ordin.  +  Loth.
Acidum  eitricam  pulvoratum  :  1»  -  Ceruss  ..  „

-  phosphoricum  .  In  -  glutinosum’  .  ..  1  Ele

-  tannicum  .  .  Dr  -  Plumbi  compositum  .  ..  74  Loth.
Alumen  pulversatum.  .  .  4  „   Extr  y  ..  1
Ammoniacum  bydrochloratum  Flores  Arnicae  .  4  u
depuratum  .  .120  „  -  Chamomillae  valgeris  :  0
Argentum  nitricnm  fusum  1}  „  -  Sambuci  .  .  DO
Balsamum  Copaivae  .  9  u.  .  Folia  Digitalis  eoncisa.  24  »
Calcaria  sulphurica  usta  pulver.  DD  -  Menthae  piperitse  .  .  .  13  „
amphora  du  -  Sennae  concia.  .  -  »  2)  „
Cantharides  pulveratae  2  „  -  -  pulverata  .  .  dm
Carbo  purus  pulveratus  .  .  .  6  „  Gummi  arabicum  pulveratum  .23  „
Cassia  Cinnamomes  pulveraia  .  3   „   Hydrargyrum  bichlorat,  corrosiv.   n»
Cers  alba  .  .  .  2,  -  chloratum  mite  .  .  2  u
Chiniam  sulphurienm  Fr  BE  -  oxydatum  rubrum  .  .  .  d  „
Cbloroformi  0  0.5  „u  Kali  carbonicam  depuratum  .  3  „
Collodium  .  .  .  4»  -  chloricum  .  .  ..10  „
Coprum  sulphuricum  "  purum  -  sulphuricum  pulverat  ..10  „
(lange  Krystalle)  .  .  -  3  „  Kalium  jodatum  .  .  +:  Ho
ixir  amarım  concentratum  .  13  Liquor  Ammonisci  caustil  .  .  12  »

Emplastrom  adhaesivum  .  .  .  10  „  -  ferri  sesquichlorati  .  .  i
Prager,  MU.-Med,-Wesen,  65