Neues  Reg  lement  über  den  Dienst  der  Krankenpflege  im  Felde  von  1863.  1033

mit  den  etatsmässigen  Arzneien  haben  die  Chef-Aerzte  nach  Massgabe
des  $  54  zu  sorgen.
d)  Mobilmachungs-  Nachweisungen.
$  148.  Den  Chef-Aerzten  liegt  es  ob,  von  der  erfolgten  Formation

dem  Korps-General-Arzt  unter  Ueberreichung  der  nach  den
Schemas  37  und  38  aufzustellenden  Stammlisten  des  ärztlichen
und  pharmaceutischen  Personals,
dem  Korps-Intendanten  unter  Ueberreichung  gleicher  Stammlisten
  vom  administrativen  Personal  und  der  Nationale  der

m  Train-Bataillons-K  unter  Ueberreichung  der  nach
den  Schemas  39  und  40  ahntellenden  Nationale  des  militärischen
  Personals  und  der  Pferde
Meldung  zu  machen.

Beilage  Nr.  37.  Schema  zur  Stammlinte.  8.  $  31  der  I.  Dienstanweisung
für  die  Kommission  des  Haupt-Feldlazareths  eines  Armee-Korpe  in  den  Vorschriften
über  den  Dienst  der  Krankenpflege  im  Felde  von  .

Beilage  Nr.  38.  Stammliste  für  die  Revier-Aufseher,  Apotheken-Handarbeiter,
  Koch-  und  Waschfranen.  1.  Laufende  Nr.;  2,  Charge;  3.  Vorund
  Zunamen;  4.  Vaterland,  Regierungnbezirk,  Kreis,  Geburtsort,  Tag,  Monat,  und
Jahr  der  Geburt;  5.  Religion;  0.  In  welchen  Verhältnissen  sie  vor  dem  Eintritt  in  den
Egl.  Preuss.  Dienst  gestanden?  7,  Verheirathet?  8.  Kinder  a)  überhaupt,  bı  davon  sind
noch  zu  ernähren;  9.  Wohuort  der  Frau  und  resp.  des  Mannes  ;  10  Wann  und  wo  sie
für  das  Feldlazareth  angenommen;  11.  Angabe  des  Gesundheits-Zustandos  und  der
Felddienstfähigkeit  ;  12.  Bemerkungen.

Beilage  Nr.  39.  Nationale  der  Lazareth-Gehülfen,  militärischen
Krankenwärter  und  Train-Mannschaften.  1.  Laufende  Nr.;  2.  Charge;  3.  Vorund
  Zunamen;  4.  Vaterland,  a)  Geburtsort,  b)  Kreis,  c)  Regierungsbezirk  ;  3.  Alter,
a)  Jahr,  b)  Monat;  6.  Religion;  7.  Ob  derselbe  verbeirathet  und  wo  dessen  Frau  sich
aufhält?  8,  Zu  welchem  Truppentheile  derselbe  früher  gehört,  und  ob  und  welche  Feldzüge
  er  mitgemacht  hat;  f.  Dienstzeit  (Jahr,  Monat);  10.  Ob  derselbe  bereits  pensionirt
gewesen  ist?  11.  Ob  derselbe  Militär-Ehrenzeichen  besitzt  und  welche?  12.  Ob  derselbe
in  die  2.  Klasse  des  Soldatenstandes  gehört?  13.  Bemerkungen.

vıset  Einrichtung  in  lokaler  Beziehung.

$  49.  Für  die  Etablirung  der  Feldlazarethe  ist  eine  gute,  dem
Heilzwecke  entsprechende  Unterkunft  ein  wesentliches  Erforderniss.  Die
Ermittelung  und  Erlangung  geeigneter  Gebäude  muss  demnach  Gegenstand
  besonderer  Sorgfalt  scin.  Für  das  Raumbedürfniss  ist  die  Beilage
Nr.  41  massgebend.

Beilage  Nr.  41.  Nachweis  derRaumerfordernisse  seines  Lasareths  auf
400  Kranke  und  Verwundete.  Der  Normalsatz  des  Luftraumes  für  jeden  Kranken
soll  UU0  bis  720  Kubikfuss  betragen,  nämlich:

zur  Lünge  der  Bettstelle  6°
zum  Gange  am  Fussende  |  10  Fusa,
3  bis  5  Fuss,  als  Mittelzabl  4‘
zur  Breite  der  Bettstelle  2'/,‘
an  Zwischenraum  zu  bei-  6  Fuss,
den  Seiten  .  .  -  .3y,'
Höhe  des  Zimmers  als  Maximum  12  Fuss.
1  x  0x  12  =  7%  Kubikfuss.

Die  Wärter  halten  sich  in  den  Krankenzimmern  mit  auf.  indese  darf,  wo  es  der
Raum  gestattet.  ein  besonderes  Zimmer  zum  Aufentbalt  der  augenblicklich  dienstfreien
  Wärter  bestimmt  werden.  (Das  Uebrige  siehe  in:  Beilage  Nr.  41  zu  den  Vorschriften
  ete.  von  193%

Bauliche  Einrichtungen  in  den  Gebäuden,  welche  zu  den  Etablissements
  der  Lazarethe  überwiesen  werden,  müssen  so  viel  als  möglich  vermieden
  werden,  da  die  Benutzung  derselben  nur  vorübergehend  ist.  Sind