Kones  Reglement  über  den  Dienst  der  Krankenpdege  im  Felde  von  1883.  1037

b)  in  den  leichten  Feldlazarethen.

$  58.  Insofern  die  leichten  Feldlazarethe  nicht  zur  dauernden  Behandlung
  von  Kranken  und  Verwundeten  etabtirt  sind,  modificirt  sich  das
im  $  57  bezeichnete  Verfahren  dahin,  dass  die  eintreffienden  Kranken
vom  Rendanten  in  eine  Haupt-Kranken-Nachweisung  nach  Schema  Nr.  51
zu  verzeichnen  sind,  deren  Rubriken,  soweit  es  die  Umstände  gestatten,
vollständig  ausgefüllt  werden  müssen.

Beilage  Nr.  51.  Haupt  -  Kranken  -  Nachweisung.  Schema:  1,  Lauf.  Nr.;
2.  Regiment.  Bataillon,  Abtbeilung;  3.  Nr.  der  Kompagnie,  Schwadron  oder  Batterie;
4.  Charge;  5.  Vor-  und  Zunamen;  6.  Alter  (Jahr,  Monat);  7.  Dienstzeit  (Jabr,  Monat);
8.  Geburtsort;  N.  Kreis;  10.  Regierungsbezirk;  11.  Krankheit;  12.  Tag  den  Zugangs;
13.  Tag  des  Abgangs;  14.  Mithiu  verpfegt  Tage;  15.  Art  des  Abgangs,  geheilt,  sum
Truppentheil  zurück,  in  das  schwere  Feldlazareth,  in  eine  immobile  Krankenanstalt,  gestorben;
  10.  Privat-Eigeuthum  (Geld,  Uhr);  17.  Bemerkungen.  —  Die  Richtigkeit  dieser
vom  Sekretär  geführten  Nachweisung  wird  vom  Chef-Arzt  bescheinigt.  —  Die  Aufeeichnung
  aller  Kranken,  welche  in  den  leichten  Feldiazarethen  behandelt  werden,  ist
von  grösster  Wichtigkeit  und  muss  dem  Rendanten,  wenn  er  bei  starkem  Andrange
dieses  Geschäft  nicht  bewältigen  kann,  ausreichende  Hülfe  dabei  gestellt  werden.

Mit  einem  Auszuge  aus  dieser  Nachweisung  und  einem  Verzeichniss
der  Effekten  der  Kranken  sind  letztere  dann  den  Lazarethen  zu  überweisen,
  welche  ihre  weitere  Behandlung  zu  übernehmen  haben.

XIL  Behandlung  der  Kranken  und  Verwundeten  im  den
Feldliazarethen.

1.  Wartung  und  Pflege.

$  59.  Nach  der  Ankunft  eines  Kranken  oder  Verwundeten  in  seiner
Station  ist  die  erste  Sorgfalt  auf  dessen  Reinigung,  Versorgung  mit  frischer
Wäsche  und  möglichst  baldige  Lagerung  zu  richten.  Sodann  erfolgt  die
Erquickung  desselben  durch  Speise  und  Trank  und  die  weitere  Behandlung
  durch  die  ordinirenden  Aerzte.  —  Bei  den  Krankenvisiten  wird  der
ordinirende  Arzt  der  Station  von  einem  Hülfsarzt  und  dem  Revier-Aufseher
  begleitet,  welche  mit  Schreibtafeln  verschen  sind,  um  auf  der  Stelle
zu  notiren,  was  für  jeden  Kranken  verordnet  worden.  Alles,  was  auf  den
ärztlichen  Dienst  und  die  Arzneiverordnung  Bezug  hat,  sowie  die  angeordnete
  Diät  notirt  der  Hülfsarzt,  wogegen  die  übrigen,  auf  die  Wartung,
  den  Wechsel  der  Leib-  und  Bettwäsche,  zu  gebende  Bäder  u.  s.  w.
Bezug  habenden  Anordnungen  von  dein  Revier-Aufseher  aufgezeichnet
werden.  —  Die  Diätform  der  Kranken  für  den  nächsten  Tag  wird  bei
der  Nachmittags-Visite  bestimmt  und  auf  der  Kopftafel  des  Kranken  angeschrieben.
  Nach  beendigter  Visite  stellt  der  Hülfsarzt  die  Special-Diätverordnung
  für  die  Station  zusammen  (in  derselben  ist  zugleich  die
Anzahl  der  Portionen  Wein,  welcher  den  Kranken  als  Getränk  verabreicht
werden  soll,  zu  bemerken,  indem  die  Beschaffung,  Verabreichung  und
Verrechnung  der  Lazareth-Oekonomie  anheimfällt,  während  der  zur  Arzneibereitung
  erforderliche  Wein  von  der  Feldapotheke  beschafft  und  verrechnet
  wird),  legt  selbige  dem  ordinirenden  Arzte  zur  Unterschrift  vor
und  besorgt  hiernächst  dieselbe  sofort  in  das  Receptions-Bureau,  wo  von
dem  damit  beauftragten  Beamten  aus  den  Special-Diätverordnungen  der
Stationen  die  Haupt-Diätverordnung  für  den  nächsten  Tag  zusammengestellt
  wird  —  Es  müssen  daher  bis  6  Ubr  Abends  sämmtliche  Special-Diätverordnungen
  im  Aufnahme-Bureau  abgegeben  sein;  für  Kranke,  weiche
nach  6  Uhr  Abends  in  das  Feldlazareth  kommen,  werden  Extra-Diätverordnungen
  angefertigt.  —  Die  Arznei-Verordnungen  dagegen  werden
bei  der  Morgen-Visite  für  den  laufenden  Tag  gemacht  und  in  der  Regel