1043  4.  Die  Feld-Lasarethe.

verpflichtet  sind,  werden  zwar  unter  der  Firma:  „Train-Kommando,  resp.
die  Oekonomie-  und  Kassen-Verwaltung  des  ...  .  .  Lazareths*.  .

gefertigt,  und  von  dem  Lazareth-  Train-Kommandeur,  resp.  dem  Inspektor
und  Rendanten  untersehrieben,  durch  den  Chef-Arzt  aber  unter  der  Firma
des  Lazareths  au  die  betreffenden  Instanzen  befördert.  Amtliche  Korrespondenzen
  des  Train-Kommandos  und  der  Oekonomie-  und  Kassen-Verwaltung
  mit  anderen  Behörden  finden  daher  nicht  Statt.  Ueber  alle  an
das  Lazareth  gelangende  und  von  demselben  ausgehende  Dienstschriften
wird  nur  ein  Korrespondenz-Journal  nach  dem  anliegenden  Schema  Nr.  8

geführt.

jr  Die  Kasse  jedes  Feldlazareths  wird  durch  den  Feldlazareth-Inspektor
  und  den  Rendanten  verwaltet.  Beide  sind  für  die  Sicherheit

Richtigkeit  der  Kasse  solidarisch  verantwortlich.

.  Der  Lazareth-Inspektor  ist  Vorstand  und  Leiter  der  Kassen-Verwaltung
  und  hat  als  solcher  die  Geschäftsführung  des  Rendanten  zu
kontroliren.

he  Anmerkung.  Wenn  eine  Sektion  des  Korpslazareths  zur
Krankenpflege  abgesondert  etablirt  ist,  so  sind  doch  alle  Ausgaben  dieser
detachirten  Sektion  und  alle  übrigen  Bedürfnisse  durch  das  Korpslazareth
zu  verrechnen.  —  Der  zur  Bestreitung  unvermeidlicher  baarer  Ausgaben
der  Sektion  zu  gewährende  Vorschuss  ist  dem  ärztlichen  Dirigenten  der
Sektion  zu  übergeben.

s  82.  Vorschüsse  aus  der  Kasse  dürfen  niemals  zu  Privatzwecken
bewilligt  werden.

8  83.  Der  Chef-Arzt  des  Feldlazareths  ist  so  befugt  als  verpflichtet,
Revisionen  der  Lazarethkasse  durch  Vergleichung  des  wirklichen  Bestandes
mit  dem  Betrage,  der  nach  den  Büchern  vorhanden  sein  soll,  monatlich
einmal  vorzunehmen.  Das  Resultat  dieser  Revisionen  hat  der  Chef-Arzt
jedesmal  der  Intendantur  anzuzeigen.

XV.  Buchführun
1.  Ueber  den   Geldverkehr.  $  84.
2.  Ueber  den  Materialien-  und  Viktunlien-  Verkehr
der  Oekonomie.

$  85.  Die  desfallsige  Buchführung  liegt  dem  Feld-Lazareth-Inspektor

  ob.
3.  Ueber  den  Utensilien-  Verkehr.

$  86.  Ueber  die  Utensilien  der  Feldlazaretbe  und  zwar:  a)  die
Oekonomie-Utensilien,  b)  die  chirurgischen  Instrumente  und  Utensilien,
c)  die  Apotheken-Utensilien  u.  s.  w.  sind  besondere  Inventarien  nach  dem
Schema  68  zu  führen,  welches  ad  a  dem  Lazareth-Inspektor,  ad  b  dem
Assistenz-Arzte  des  Chef-Arztes,  ad  c  den  Feldapothekern  u.  s.  w.  oblie

Ueber  den  Medikamenten-  und  Verbandmittel-  Verkehr.



$  87.  Ueber  die  Einnahmen  und  Ausgaben  an  Medikamenten  ist
nach  näherer  Anleitung  der  Beilagen  69  —  80,  ein  Manual  nach  Schema  70
(cfr.  $  24)  und  über  die  Verbandmittel  eine  Berechnun  Schema
Nr.  81  (S.  Schema  O  zur  Iustruktion  etc.  von  1837  auf  Seite  889)  vom
Feldapotheker  zu  führen.

XVIE  Rechnungslegung.

&amp;  88.  Am  Schlusse  eines  jeden  Monats  hat  der  Rendant  ausser  verschiedenen

  anderu  Liquidationen  auch  b  eine  Liquidation  (in  duplo)  über