Neues  Reglement  über  den  Dienst  der  Krankenpflege  im  Felde  von  1963.  1045

Arzt,  6  Feldapotheker  bei  den  3  Divisions-  und  9  derselben  bei  den
3  Korps-Lazarethen.  —  Die  Feldapotheker  tragen  die  Uniform  der  frühern
Ober-Apotheker.  —  Die  Kompetenzen  der  Feldapotheker  sind:  240  Thir.
jährlich  Gehalt,  wovon  2  Thlr.  Pensionsbeitrag  entrichtet  werden;  monatlich
  8  Thlr.  Feldzulage,  1  Portion,  20  Tblr.  Mobilmachungsgeld.

Kapltel  VE  Lazareth-Gehülfen.

S.  664  und  665.  Die  Zahl  der  bei  den  Feldlazarethen  erforderlichen
  Lazareth-Gehülfen  ist  von  48  auf  70  (24  beiden  3  Divisions-,
45  bei  den  3  Korpslazarethen,  1  bei  dem  Feldlazareth-Direktor)  gestiegen.
  —  Die  Einkleidungskosten  eines  Gehülfen  betragen,  je  nachdem
er  Unterofficier  ist  oder  nicht,  resp.  28  Thaler  3  Sgr.  6  Pf.  und
26  Thaler  18  Sgr.  4  Pf.  —  Der  Lazareth-Gehülfe  des  Feldlazareth-Direktors
  erhält  nicht  7'/,  Thaler,  sondern  nur  3  Thaler  monatlicher  Löbnung
  und  2  Thaler  monatlicher  Zulage.

S.  664  und  666.  Da  die  Zahl  der  für  die  Feldlazarethe  erforderlicben
  Revier-Aufseher  von  30  auf  d2  (15  für  die  3  Divisions-  und
27  für  die  3  Korpslazarethe)  gestiegen  ist,  so  bedarf  fernerhin  das
1.  Armee-Korps  bei  einer  Mobilmachung  350  Lazareth-Gehülfen  und  Revier-Aufseher.
  —  Das  monatliche  Gehalt  der  Revier-Aufseher  ist  von  15  Thir.
auf  20  Thir,  erhöht  worden;  wenn  ein  Revier-Aufseher  vorübergehend  den
Dienst  eines  Inspektors  versieht,  erhält  er  täglich  10  Sgr.  Zulage.

Kapitel  VIE,  Militärische  Hrankenwärter.
S.  673  und  674.  Die  Zahl  der  für  die  Feldlazarethe  künftig  er-_forderlichen
  Krankenwärter  ist  von  100  auf  144  (48  für  die  3  Divisions-,
96  für  die  3  Korpslazarethe)  erhöht  worden.  Die  Ausrüstung  eines
jeden  Wärters  kostet  24  Thlr.  21  Sgr.

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