B.  Die  Belagerungs-Lazarethe.

Auch  in  diesem  Abschnitte  muss  ich  mich  auf  die  allernothwendigsten
  Angaben  beschränken,  da  einmal  dieser  Gegenstand  für  eine  ausführliche
  Darstellung  viel  zu  weit  umfassend  ist  und  andererseits  das  mir
zu  Gebote  stehende  Material,  das  sich  selbstverständlich  meist  nur  auf
das  erste  Armee-Korps  bezieht,  trotz  seiner  Masse  nicht  unerhebliche
Lücken  hat,  welche  zu  ergänzen  ich  nicht  im  Stande  bin.  Ich  werde
jedoch  bemüht  sein,  die  wichtigsten  Gesichtspunkte  klar  darzustellen  und
verweise  auch  hier  in  historischer  Beziehung  auf  Richter.

Aerztliches  Personal  der  Festungen,  Normalkrankenzall.

An  der  Spitze  eines  Festungs-Belagerungs-Lazareths  steht  als  ärztlicher
  Vorstand  der  Garnison-Arzt  oder,  falls  dieser  im  Kriege  eine  andere
  Verwendung  gefunden  haben  sollte,  der  in  seine  Stelle  gesetzte  Ober-Militär-Arzt
  (s.  Theil  II.  Kap.  II.  Dienst-Instruktion  für  die  Garnison-Aerzte.)
  Wie  viele  andere  Aerzte,  namentlich  Hülfs-  Aerzte  ausserdem
erforderlich  sind,  lässt  sich  im  Allgemeinen  nicht  sagen;  es  richtet  sich
dies  nach  der  Zahl  der  bei  der  Besatzung  vorhandenen  und  der  disponiblen
  garnisondienstfähigen  Aerzte,  sowie  nach  dem  Vorhandensein  von
nicbt  dienstpflichtigen  Civil-Aerzten  in  der  Festung,  welche  im  Nothfalle
für  den  Krankendienst  mit  herangezogen  werden  können  und  sich  hierzu
auch  jedenfalls  gern  werden  bereit  finden  lassen.  —  Ob  nach  den  jetzt
gültigen  ärztlichen  Etats  eine  Aufstellung  für  das  in  den  Festungen  erforderliche
  ärztliche  Personal  erfolgt  ist,  weiss  ich  nicht;  die  früheren  Etats
können  für  die  heutigen  Verhältnisse  gar  keinen  Massstab  mehr  abgeben,
da  sie  noch  von  der  Voraussetzung  ausgehen,  dass  jede  Kompagnie  etc.
einen  Hülfs-Arzt  hat.  Derartige  Etats  sind  mehrfach  mitgetheilt;  so  der
folgende  vom  General-Stabs-Arzte  der  Armee  unterm  17.  December  1828:
Es  sollten  erforderlich  sein  für  ein  Belagerungs-Lazareth  bei
00  Krunken.  40  Kr.  600  Kr.  800  Kr.  1000  Kr.  Br  Er.

Btabs-Aerzte  ©  »  2  2  2  220.  ı  1  \  2

Ober-Aerzte  .  -  2  2020.  1  |  2  3  3  4
Larareth-Chiraurgen  .  .  .  .  .  .  6  13  138  2  %  3
Feld-Apotheker  .  .  .  .  2.2...  |  1  |  |  1  1
Unter-Apotheker.  .  .  .  2.2...  _  _  1  |  1  1
Apotheken-Handarbeiter  .  .  .  .  .  1  i  1  2  2  2
Lasareth-Inspektoren  .  .  .  .  .  .  |  1  2  2  2  3
Lazareth-Revier-Aufseher.  .  .  .  .  2  4  6  8  10  12
Krankenwärter,  Koch-  u.  Waschweiber  10  pi)  %  40  50  [1

Nach  dem  Erlasse  des  Königl.  Militär-Oekonomie-Departements  vom
11.  December  1830  sollten  nöthig  sein  für  ein  Lazareth  von