Ausstattung  der  Belagerungs-Lazarethe.  1053

n.  Oleum  Olivarım  ordio.  .  320  Unzen  4a.  Chloroformium  .  .  .  »  ?  Unzen

-  -  provinciale  .  .  32  -  %.  Emplastrum  adhaesirum  .  160

35.  Ova  gallinscee.  .  .—  -  (in  der  Dispensir-Austalt  &amp;  depenirt)
26.  Placenta  Seminis  Lini  .  .  440  -  6.  Extractum  Absinthii  64  -
27.  Pulpa  prunorum  .16  -  -  Aconiti  .  ...2  -
28.  ix  Zingiberis  .  .  .  .  4  -  8.  -  Cardui  benedicti.  8  -
29.  Saccharum  album.  .  .  .  40  -  9.  -  Hyoscyami.  3  -
3,  Bapo  domestim  .  .  ..—  -  10.  -  Nucis  vomicse  aquorum  4,  -
3.  virids  .  2220200  -  11.  -  Teraxaci  33  -
32.  Semen  Lini.  .  .  .160  -  12.  -  Trifolü  .  .  .64  -
33.  Sebum  Ovillum  recens  .  .  —  -  13.  Galbanum  depuratum  4  -
34.  Bpirit.  vini  cradus;  83°),  Tr.  10  Quart  14.  Morphium  aceticam  .  .  .  !|  -
3%.  -  -  rectißcatiss.;  91%  Tr.  40  -  13.  Natrum  carb.  depur.  sicc.  .  8  -
36.  Vinum  gallicum  'album  .  _  -  16.  Opium  pulveratum  ...%  -
37.  madeirense.  .  .  .  .  I  -  17.  Radix  Jalapas  pulr.  .  4  -
C.  An  phar  tischen  Fabrika-  10  -  Ipecacnanhae  pulv..  .  8
ten,  welche  nach  Preis-Kouranten  on  _  Ehni  indi  N  Di  al.  16  -
von  pharmaceutischen  Fabriken  9,  _  ep  pulv.  optim.  po  4.
berechnet  werden.  2.  .  Scillae  pulv  j  1  -

1.  Ammoniscum  depuratum  .  6  Unzen  23.  Spiritus  nitrico-sether.  .  4  -
2.  Aqua  amygdalar.  amar.  .  32  -  24.  Stibium  sulph.  nigr.  lsevig.  8  -
9.  Asa  foetida  depurata  .  2  -  2%.  Sulphur  stibiatum  aurant..  4  -
4.  Cortex  Chinse  regius  pulv.  16  -  26.  Tartarus  depurstus  pulv.  .  04  -

Von  den  vorangeführten  Arzneien  sind:  A.  12,  15,  17,  18,  25—31,  24a,  ar
38—45,  48,  49,  57,  62—61,  66,  74—82,  8698,  100-100,  in,  114;  B;  C.2,4a,  6-9,
n,  12,  2,  nicht  _Sonserrationsfähig,  während  die  übrigen  zu  den  conservationsfühigen
Arzneien  gehören.  —  Der  Mittheilung  der  Verpackungs-Vorschriften  bedarf  es  jetzt  um
so  weniger,  als  in  der  neueren  Zeit  Arzneien  in  den  Depots  gar  nicht  mehr  vorräthig

gehalten  werden.  —  Von  den  ad  B.  aufgeführten  Gegenständen  werden  die  Nr.:  1,  4,
1-  16,  19,  21,  25,  20,  33,  3  vom  Proviant-Amt  der  Festung,  die  Seife  von  der  Garnison-
  Verwaltung  entnommen;  die  erforderlichen  Schweinsblasen  liefert  das  Schlachtvieh.
  —  Die  in  die  Pharmacopoes  militaris  aufgenommenen  Präparate  und  Composite,
welche  in  diesem  Etat  nicht  aufgeführt  sind,  namentlich  Salben,  Pflaster,  Tinkturen,
Species,  einfache  und  zusammengesetzte  Pulver  u.  2.  w.,  werden  in  der  Festungs-Apotheke
  selbst  bereitet  und  ist  darauf  bei  der  Gewichts-  „Bestimmung  der  hierzu  erforderlichen
  rohen  Gegenstände,  sowie  auf  die  nöthigen  Utensilien  Rücksicht  genommen.
Bei  Etsblirung  der  Festungs-Apotheke  ist  es  die  Öbliegenheit  des  angestellten  Festungs-Apothekers,
  zunächst  für  die  Anfertigung  der  hierher  gehörigen  Gegenstände  Sorge  zu
tragen.  —  Bis  dahin,  dass  die  vorgedachten  Zubereitungen  stattgefunden  haben,  und
die  Festungs-  Apotheke  in  volle  Thätigkeit  treten  kann,  decken  die  Vorräthe  der  Dispensir-Anstalt
  den  Bedarf.

Beschaffung  der  Arzneien.  Während  man  es  sich  früher  angelegen
  sein  liess,  wie  die  Utensilien,  Instrumente  und  Verbandmittel,  so
auch  die  für  die  Belagerungs-Lazarethe  erforderlichen  Arzneien  stets  vorräthig
  zu  halten,  soweit  dieselben  überhaupt  einer  Aufbewahrung  fähig
waren,  und  diesem  Punkte  eine  grosse  und  unausgesetzte  Sorgfalt  widmete,
  so  dass  häufige  Revisionen  vorgenommen,  dem  Verderben  leichter
ausgesetzte  Arzneien  aus  den  Depots  an  die  Dispensir-Anstalten  abgegeben
  und  neubeschafft  wurden,  ist  man  in  neuerer  Zeit  zu  dem  Entschlusse
  gekommen,  Arzneien  in  den  Depots  gar  nicht  mehr  vorräthig  zu
halten,  sondern  dieselben  erst  im  Bedarfsfalle  zu  beschaffen,  was  für  die
Qualität  der  Arzneien  (mit  Ausnahme  des  stets  vorräthig  gehaltenen  Heftpflasters)
  von  grosser  Wichtigkeit  ist.  Es  sind  deshalb  zur  Aufräumung
der  grossen  Arzneivorräthe  aus  den  Depots  und  der  im  Jahre  1859  für
die  Feldlazarethe  der  6  mobil  gewesenen  Armee-Korps  Arznei-Reserven
errichtet,  aus  denen  sich  die  verschiedenen  Dispensir-Anstalten  mit  entsprechenden
  Vorräthben  zu  versehen  haben  (siehe:  Theil  II.  Kap.  VIII.  B.
Zusätze  zu  $.  12).  Die  betreffende  wichtige  Verfügung  des  Königlichen