Entwickelung  des  Belagerangs-Lasaretb-Wesens,  41055

In  dem  Vorstehenden  habe  ich  die  Ausstattung  der  Belagerungs-Lazarethe,
  auf  deren  Verwaltung  ich  später  zu  sprechen  komme,  angegeben,
  wie  sie  heute  ist.  Der  jetzige  Standpunkt  ist  aber  erst  erreicht
worden  durch  eine,  diesem  Gegenstande  bereits  länger  als  40  Jahre  unausgesetzt
  gewidmete  Sorgfalt,  nach  ınanchen  Erfahrungen  und  nach
Ueberwindung  vielfacher  Schwierigkeiten.  Es  wird  daher  für  Denjenigen,
welcher  näher  in  die  Sache  eindringen  will,  wohl  von  Interesse  sein,
wenn  ich  im  Folgenden  eine  Reihe  von  Bestimmungen  in  extenso  mittheile
  oder  wenigstens  anführe,  welche  geeignet  sind,  zu  zeigen:

Die  Entwickelung  des  Belagerungs-Lazareth-  Wesens.

ad  I.  und  II.  Utensilien.

1.  (Erl.  des  Milit.-Oekon.-Depart.  vom  1.  Juni  1837.)  Durch  die  erfolgte  Aufstellung
  eines  neuen  Utensilien-Etate  für  die  Gernison-Lararethe  wird  zugleich  eine  Berichtigung
  der  Belagerungs-Lazareth-Utensilien-Etats  bedingt,  um  eine  möglichst  gleichartige
  Ausstattung  herbeizuführen,  und  dadurch  die  so  nothwendige  Auffrischuug  der
Depotbestände  zu  erleichtern.  Hierbei  ist  denn  auch  der  Grundsatz  angenommen,  die
Blechgeräthe,  als  Esslöffel,  Essnäpfe,  Trinkbecher  und  die  Gemlisse  verschiedenen  Inhalts
  (mit  Ausnahme  der  Oelgemässe),  sowie  die  blechernen  Mensuren  ausfallen  und  an
deren  Stelle’  dergleichen  Stücke  von  Zinn  beschaffen  zu  lassen,  da  die  höheren  Anschaffungskosten
  durch  die  längere  Dauer  und  den  verbleibenden  Materialwerth  vollständig
  aufgewogen  werden.  Mit  Bezug  anf  den  deshalb  unterm  2%.  April  1837  erstatteten
  Bericht  genehmigt  daher  das  Departement,  dass  die  aus  den  Belagerungs-Laxareth-Depots
  an  die  Garnison-Lazarethe  abgegebenen  derartigen  Stücke  schon  von
jetet  ab  durch  dergleichen  von  Zinn  ersetzt  werden  köunen.  Die  Ausgaben  dafür  passiren
  in  den  Unterhaltungskosten-Lig  der  Depots,  wogegen  der  Geldbetrag
für  die  verabreichten  blechernen  Geräthe  auf  Grund  der  den  Depot-Jahresrechnungen
beisufügenden  Wertbberechnungen  diesseits  dem  Abschnitt  I.  des  Krankenpflegefonds
angerechnet  werden  wird.  (Bei  den  Feldlazarethen  ist  jedoch  die  Beibehaltang  der
blechernen  Geräthe  des  leichteren  Transports  wegen  unerlässlich,  gleichwohl  muss  auch
auf  die  allmälige  Auffrischung  Bedacht  genommen  werden.  Was  demnächst  die  Benutzung
  der  in  den  Feld-  und  Belagerungs-Lazareth-Depots  vorhandenen,  aus  den
letzten  Kriegsjahren  berstammenden  Cirkelbinden  von  Flauell  und  Callico  betrifft,  so
hat  das  Departement  zuvörderst  das  Gutachten  des  etc.  Dr.  von  Wiebel  erfordert,  und
nach  dessen  Aeusserung  unterliegt  es  keinem  Bedenken,  die  davon  vorhandenen  Vorrüthe
  den  Dispensir-Austalten  zum  Verbrauch  zu  überweisen,  um  sie  dem  gänezlichen
Verderben  zu  entziehen.  Es  ist  dabei  zugleich  bemerkt  worden,  dass  die  baumwollenen
Binden  unbedenklich  statt  der  leinenen  in  Gebrauch  gezogen,  auch  die  wollenen  Binden
in  vielen  Fällen  mit  Nutzen  angewendet  werden  können.  Die  Abgabe  der  englischen
Charpie  an  die  Dispensir-Anstalten  ist  dagegen  nicht  für  zweckmässig  erachtet  worden,
weil  sie  in  den  gedachten  Anstalten  nicht  benutzt  werden  kann  und  durch  sorgfältige
Aufbewahrung  an  einem  küblen  nnd  luftigen  Orte  vor  dem  Verderben  geschützt  ist.)

2.  (Erl.  des  Milit.-Oekon.-Depart.  vom  5.  Juli  1837.)  Bei  Rückgabe  der  Br.  man.-Anfrage
  vom  27.  Juni  1837  wird  der  etc.  Intendantur  erwidert,  dass  die  aus  den  Belagerungs-Lazareth-Depots
  an  die  Garnison-Lazarethe  abzugebenden  Essnäpfe,  Esslöffel
und  Trinkbecher  von  Blech  durch  dergleichen  von  Zinn,  der  Verfügung  vom  1.Juni1837
gemäss,  zu  eraetzen  bleiben.  Hinsichts  der  Blechgemäisse  und  Blechmensuren  aber  kann
der  Ersats  bis  dahin,  dass  der  künftige  Etatsbedarf  feststebt,  noch  ausgesetzt  werden.

(Erl.  des  Milit-Oekon.-Depart.  vom  15.  Juni  1830.)  Nach  der  Cirkular-Verfügung
  des  Departements  vom  3.  März  1338  sollen  die  im  Garnison-Verwaltungs-  und
Lazaretb-Haushalt  erforderlichen  wollenen  und  leinenen  Sachen  aus  den  Bestlinden  der
Feld-  und  Belagerungs-Lazareth-Depots  entnommen  und  letztere  durch  die  an  dieselben
erfolgenden  Einlieferangen  aus  den  alljährlichen  Beschaffungen  wiederum  kompletirt
werden.  Da  jedoch  die  feine  Wäsche  nicht  zu  den  etatsmässigen  Vorräthen  dieser  Depots
  gehört,  auch  auf  Grund  der  bei  den  jährlichen  Lokal-Revisionen  stattfindenden
approximativen  Ermittelungen  des  Wäsche-Ersatzes  zuweilen  mehr  beschafft  wird,  als
später  der  wirkliche  Bedarf  ausmacht,  gleichwohl  aber  es  wünschenswerth  bleibt,  von
den  vorhandenen  etatsmässigen  Beständen  der  Depots  stets  einen  richtigen  Ueberblick
zu  haben,  so  wird  auf  den  Bericht  der  Kgl.  Intendantur  vom  11.  April  hiermit  bestimnt,
  dass  die  für  die  Garninon-  und  Lazareth-Anstalten  bei  den  mehrgedachten  Depots
  zur  Einlieferuang  kommenden  wollenen  und  leinenen  Sachen  in  einem  besonderen
Abschnitt  des  Nachtrages  der  Depotrechnungen  geführt  und  dort  je  nach  den  atattfin-