Eotwickelang  des  Belsgerungs-Lazareth-Wosens.  1057

erforderliche  Brennhols  in  kleinen  Stücken  von  der  Oekonomie  nach  dem  Bedarf  zu
verabreichen  bleibt,  erstere  mithin  zar  Kleinmachbung  des  Holzes  keiner  besondern  Geräthe
  bedürfen.

.  (Erl.  d.  Chefs  d.  Milit.  Med.-Wesens  vom  11.  December  1847).  Von  dem  Egl.
Mil.-Oekonomie-Departement  bin  ich  bei  Gelegenheit  der  Anschaffung  der  eisernen
Windöfen  neuerer  Art  für  die  Feldiazarethe  aufgefordert  worden,  mich  darüber  zu
Mussern,  ob  die  für  die  Belagerungs-Lazareth-Depots  bisher  gebräuchlichen  eisernen
Windöfen  mit  Rosten  uud  Kapellen  dem  Zwecke  genügen  oder  ob  für  solche  gleichfalls
  Oefen  neuerer  Construktion  erforderlich  sind.  Da  nun  bereits  von  verschiedenen
Intendanturen  dio  in  den  Depots  vorhandenen  alten  Windöfen  als  sehr  schlecht,  verrostet
  und  unbrauchbar  geschildert  worden  sind  und  auf  deren  Ausrangirung  augetragen
worden  ist,  so  unterliegt  es  wobl  keinem  Bedenken,  dass  bei  den  sich  allgemein  sehr
gesteigerten  Anforderungen  iu  Anwendung  zweckmässigerer  Apotheken-Utensilien  diese
alteu  Windöfen  überhaupt  dem  Zwecke  nicht  mehr  entsprechen,  und  wo  es  nöthig,
durch  solche  Oefen  neuer  Art  zu  ergänzen  sein  würden.  Nach  meinem  Dafürbalten
würde  es  jedoch  genügen,  wenn  nur  die  grössereu  Festungen  mit  solchen  neuen  Oefeu
versehen  würden,  indem  bei  den  kleinen  Festungen,  insofern  die  Dispensir-Anstalten
während  der  Belagerung  mit  den  städtischen  Apotheken  in  näherer  Verbindung  bleiben,
solche  wohl  entbehrt  werden  können.  Dagegen  liegt  es  in  der  diesseitigen  Abeicht,
bei  dem  Kgl.  Mil.-Oekon.-Depart.  darauf  anzutragen,  zu  gestatten,  dass  der  für  das
Belagerungs-Lazareth-Depot  bestimmte  neuo  Windofen,  wenn  es  von  den  Vorstäuden

er  Dispensir-Anstalt  gewüuscht  wird  und  die  Lokalität  derselben  solches  zulässig
macht,  für  die  Dauer  des  Friedens  von  den  betreffenden  Dispensir-Anstalten  benutzt
werde,  und  dass,  wenn  es  belicbt  werden  sollte,  auch  für  die  grössern  Dispensir-Anstalten
  derjenigen  Orte,  die  nicht  zu  den  Festungen  gebören,  die  Anschaffung  eines
solchen  Windofens  für  Rechnung  des  Medikamentenfonds  zu  gestatten.  Bevor  ich  mich
in  diesem  Sinne  gegen  das  Kgl.  Mil.-Oekon.-Depurt.  näher  ausspreche,  ersuche  ich
Ew.  Hochwohlgeboren  jedoch  ergebenst,  mir  hierüber  gefälligst  Ihre  Meinung  zugeben
zu  lassen  und  sich  namentlich  darüber  aussprechen  zu  wollen,  in  welchen  Dipensir-Anstalten
  der  nicht  zu  den  Festungen  gehörigen  grösseren  Garnisonorte  Ihres  Korpsbezirks
  die  Benutzung  solcher  Oefen,  mit  Rücksicht  auf  die  in  der  zur  Dispensir-Anstalt
  gehörigen  Küche  gegebenen  Räumlichkeiten  wünschenewerth  und  angebracht  sein
möchte,  und  ob  sich  bierzu  dann  die  Oefen  nit  beweglichen  Füssen,  wie  selbige  an
die  Train-Depots  für  die  Feldlazarethe  abgeliefert  sind,  oder  aber  anstatt  mit  beweglicben
  mit  feststehenden  Füssen  besser  eignen  dürften.  (Die  Windöfen  sind  durch  Verfügung
  des  Mil.-Ockon.-Depart.  vom  27.  i  1348  vom  Etat  der  Belagerungslazarethe
abgesetzt;  die  grösseren  Dioneneir  Anstalten.  der  Friedenslazarethe  haben  Dampfapparato
erhalten.)

.  (Erl.  d.  Mil.-Oekon.-Depart.  vom  17.  Februar  1953.)  In  Folge  einer  diesseits
veranlassteu  Revision  der  Utensilien-Etats  der  Feld-  und  Belagerungslazarethe  hat  sich
ergeben,  dass  verschiedene  Geräthe  theils  als  entbehrlich  abgesetzt,  theils  der  Stück-  etc.
Zahl  nach  vermindert  werden  können,  während  namentlich  für  wundärztliche  Zwecke
mehrere  Gegenstände  als  ein  unabweisliches  Bedürfniss  zum  Etat  anzusetzen  bleiben.
Das  Departement  hat  zu  dem  Ende  eine  Nachweisung  der  desfallsigen  Etats-Verlnderungen
  aufstellen  lassen,  wovon  die  Kgl.  Intendautur  anliegend  ...  Exemplare  mit
dem  Auftrage  erhält:

1.  jedem  Train-  resp.  Belagerungs-Lazareth  Depot  Behufs  der  Berichtigung  der  betreffenden
  Etats  ein  Exemplar  zuzufertigen  und  zu  veranlassen,  dass  2.  die  bei  den
Feldlazarethen  überzählig  gewordenen,  bisher  als  zur  Mitnahme  auf  den  Fahrzeugen
bezeichneten,  künftig  jedoch  erst  am  Orte  des  Etablissements  zu  beschaffenden  Dreifüsne,
  Feuerschippen,  Feuerzangen,  Handlampen,  Handlaternen,  Holzbeile,  Laternen  mit
Lampen  und  Abzugsröhren,  Leuchter,  Lichtscheeren  und  der  weisse  Zwirn  an  die  Belagerungs-Lazareth-Depots
  zur  Kompletirung  der  Bestände  derselben  ohne  Fondsausgleichung
  abgegeben,  die  Krankenwärterhosen  dagegen  als  Krankenhosen  für  dio
Garnisonlazarethe  gegen  Fondsausgleichung  vermendet  werden;  3.  die  vorhandenen
englischen  Schienen  nach  der  in  der  Anlage  enthaltenen  Andeutung  gebörig  sortirt,  der
vorhandene  Mehrbestand  aber  an  das  „Train-  Depot  3.  Armeekorps  abgeliefert  werde,
um  darüber  weiter  disponiren  zu  können;  4.  sämmtliche  Spahnschienen,  Nabelbruchbänder,
  die  Etuis  mit  Instramenten  zur  “aterbindung  der  Mastdarmästel,  die  Comprossoria
  ad  urinae  incontinentiam,  Tabacksklystiermaschinen,  Theden’sche  Schienen  zur
fractur.  femor.  eterar.  und  zur  fract.  brach.  et  antibrach.,  Goulard’sche  Sonden,  Mudge's-Maschinen
  zur  Bühung  des  Schlundes,  sowie  die  Augenbecken  von  Zinn  und  Fayence
zur  Veräusserung  gelangen,  während  5.  die  bei  den  Feldlazaretben  nicht  mehr  anwendbaren
  Destillirblasen  mit  Zubehör  vorläufig  noch  zu  asserriren  und  6.  die  kleinen  Me-Prager,

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