1060  'B.  Die  Belsgerungs-Lazarethe.

16.  (Erlass  des  Militär-Oekonomis-Departements  vom  10.  Mai  1849.)  Auf  die  Anfrage
  vom  24.  Mir:  wird  der  Königl.  Intendantur  eröffnet,  dass  die  für  die  Feldiazarethe
nach  dem  neuen  Etat  mehr  erforderlichen  10%)  Pfund  Charpie  bereits  sicher  gestellt
und  bis  auf  Weiteres  im  Traindepot  des  Gardekorps  hierselbst  asservirt  werden.  Aus
diesem  Grunde  ist  bei  Mittheilung  der  neuen  Etats  denn  such  jene  Quantität  Charpie
von  der  Beschaffung  ausgeschlossen  worden.  Was  den  Mebrbedarf  an  diesem  Artikel
für  die  Belagerungs-Lazarethe  betrifft,  so  erscheint  für  jetzt  eine  Vermehrung  der  schon
vorhandenen  Bestände  nicht  erforderlich,  indem  solche  für  einen  4  monatlichen  Bedarf
ausreichen,  die  fehlenden  Quantititen  aber,  falls  die  dasu  erforderliche  alte  weisse
Leinwand  vorhanden  ist,  successive  während  der  Belagerung  zu  beschaffen  sein  wird.
Wenn  jedoch  nach  den  eingereichten  Kostenanschlägen  für  die  verschiedenen  Belagerungs-Lazareth-Depots
  es  an  diesem  Material  fast  gänzlich  mangelt,  so  wolle  die  Königliche
Intendantur  schon  jetzt  darauf  Bedacht  nebmen,  einen  Theil  desselben  sicher  zu  stellen.
Ob  solcbe  durch  Ausrangirung  der  alten  Wäsche  bei  den  Garnison-Anstalten  zu  erlangen,
oder  auf  anderem  Wege  die  Bicherstellung,  ohne  Aufsehen  zu  erregen,  zu  bewirken
sein  wird,  bleibt  dem  näheren  Ermessen  Derselben  überlassen.  Uebrigens  ist  mit  Nachdruck
  darauf  zu  halte  ten,  dass  die  aus  den  verschiedenen  Depots  der  Auffrischung  wegen
verabreichte  Charpie  und  alte  Leinwand,  den  bestehenden  Bestimmungen  gemäss,  sofort
  ersetzt  werde.

17.  (Erlass  des  Militir-Oekonomie-Departementa  vom  13.  November  1850.)  Da  in
Folge  der  Aufforderung  des  General-Stabsarztes  der  Armes  wegen  Einlieferung  freiwilliger
  Beiträge  an  Cbarpie  und  alter  Leinwand  bedeutende  Quantitäten  derarti
Verbandmittel  zu  erwarten  stehen,  die  vorzugsweise  zur  Deckung  des  Mangquements  in
den  Belagerungs-Lazareth-Depots  bestimmt  sind,  so  bleibt  diesseits  der  Ersatz  der  sus
dem  dortigen  Belagerungs-Lazareth-Depot  für  die  Feldiazarethe  entnommenen  Cherpie
und  alten  Leinwand  bis  dahin  vorbebalten,  dass  jene  Einlieferungen  den  Bedarf  nicht
sicher  stellen  sollten.  Jedenfalls  aber  wolle  die  Intendantur  mit  dem  Korps-Generalarst
resp.  dessen  Stellvertreter  wegen  Abgabe  der  eingehenden  gedachten  Verbandmittel  an
die  Belagerungs-Lazareth-Depots  Ihres  Bereichs  in  Verbindung  treten,  auch  demnächst
berichten,  ob  und  welche  Quantitäten  etwa  als  Nachschub  für  die  Feldlazarethe  zur
Disposition  stehen

18.  (Erlass  des  Militär  -Oekonomie-  -Departements  vom  19.  Juli  1833.)  Auf  den
Antrag  des  Herrn  General-Stabsarztes  der  Armee  etc.  Dr.  Grimm  bestimmt  das  Departement
  im  Verfolg  der  Verfügung  vom  17.  Februar  d.  J.,  dass:  A.  bei  den  Feld-Lazarethen
  (fällt  hier  weg),  B.  bei  den  Belagerungs-  Lazarethen  (welche  von  den  Feldlazarethen
  durch  A.  überschiessende  Medicinkörbe,  sowie  Charpie  und  alte  Leinwand
erbielten)  ’.  die  Buchbinderspähne  und  6,  die  beweglichen  Ventilatoren  als  nicht  erforderlich
  vom  Etat  abgesetzt,  erstere  zum  Verkauf  gestellt,  letztere  aber,  da  aus  dem
Verkaufe  kein  Erlös  zu  erwarten  steht,  als  überzählig  beibehalten  werden  können,
C.  bei  den  Feld-  und  Belagerungs-Lazarethen  7.  nicht  nur  die  konischen  Trepankronen,
sondern  auch  diejenigen  cylindrischen  Kronen,  welche  an  der  Aussenseite  nicht  glatt,
sondern  gerifft  sind,  ausrangirt  und  durch  glatte  cylindrische  Kronen  ersetzt  werden,
wobei  darauf  Rücksicht  zu  nehmen  ist,  dass  jedes  Trepanations-Etui  immer  2  und  ?
gleiche  Kronen  von  jeder  Grösse  erhält;  8.  der  Fries,  das  Wachstuch  zur  Unterlage
unter  die  Verbände,  sowie  die  einfachen  und  doppelten  Bruchbänder,  um  sie  dem  Verderben
  ru  entziehen,  successive  an  die  Dispensir-Anstalten  und  Lazareth-Oekonomien
ohne  Natural-Ersatz,  also  gegen  Fonds-Ausgleichung  abgegeben  und  9.  die  in  den  Depots
  vorhandene  neue  Leinwaud  zu  Binden  etc.  bestimmt,  falls  sie  nicht  anderweit  zu
verwenden  ist,  sufgewaschen  werde,  um  die  Schlichte  daraus  zu  entfernen,  wo  t
solche,  nachdem  sie  gemangelt,  zur  Vermeidung  des  Brüchigwerdens  in  der  ganzen
Breite  wieder  aufzurollen  bleibt.  Hiernach  wolle  die  Königl.  Intendantur  das  Weitere
veranlassen  und  dafür  Sorge  tragen,  dass  die  erforderlichen  Berichtigungen  in  den
betreffenden  Utensilien-Etats  auf  Grund  der  in  ..  Exemplaren  auliegendon  Nachweisung,
wovon  jedem  Depot  ein  dergleichen  mitzutheilen  ist,  gleichmässig  erfolge.  —  Die  Ausgaben
  für  die  neuen  Kronen  in  den  Trepanations  -  Etuis  etc.  passiren  in  der  Unteraltungs-Kosten-Liquidation

  über  die  Feldlazareth-Utensilien.

19.  (Erlass  d.  Militär-  Oekonomie-  -Dopartements  vom  ?.  September  1853.)  Da  die
eu  den  Feldlazareth-Bestäinden  gehörigen  Etuis  mit  Troikare,  in  welchen  nach  der

Verfügung  vom  19.  Juli  1953  je  3  Cylinder  zur  Stillung  des  Nasenblutens  Aufnahme
finden  sollten,  in  ihrer  jetzigen  Conntruktion  hierzu  nicht  einzurichten  sind,  so  erklärt
sich  das  Departement  auf  Grund  eines  Gutachtens  des  Königl.  Medicinal  -Btabes  der
Armee  damit  einverstanden,  dass  jene  Cylinder,  wie  von  der  Königl.  Intendantur  in
dem  Bericht  vom  16.  August  1853  yorgoschlagen  ist,  in  die  Etuis  mit  Troikers  und
Kathetern  auf;  nommen  werden.  Ds  indess  in  diesen  letzteren  Etuis  die  mehrerwähnten
Cylioder  sowohl,  als  auch  die  Katheter  nicht  festliegen,  so  miissen  sie  sur  Verhütung