Entwickelung  des  Belagerungs-Lazareth-  Wesens.  1061

von  Beschädigungen  auf  dam  Transport  durch  eingelegte  Watte,  weiches  Papier  oder
dergleichen  in  ihrer  Lage  im  Etui  festgehalten  und  gesichert  werden.

,  (Erlass  den  Chefs  des  Milit.-Medicinal-Wesens  vom  25.  April  1855,  Erlass  des
Militäir-  Oekonomie  -  Departements  vom  30.  April  1855.)  Das  Departement  empfieblt
folgendes  Schreiben,  die  Anfertigung  der  Charpie  für  die  Feld-  und  Belagerungs-  Lazarethe
  betreffend,  zur  Beachtung:  „Dem  Königl.  Departement  erwidere  ich  auf  das
geehrte  Schreiben  vom  3.  April  genz  ergebenst,  dass  zwar  die  für  die  Feld-  und  Belagerungs-Lazarethe
  zu  deponirende  Charpie  zum  Theil,  etwa  zur  Hälfte,  aus  langer,
geordneter  Charpie  bestehen  muss,  dass  es  aber  keineswegs  erforderlich  ist,  dass  diese
lange  Charpie  sämmtlich  eine  Länge  von  mindestens  ®;,  Ellen  besitze,  indem  i  in  vielen
Fällen  auch  eine  Charpie  genügt,  deren  Fäden  nur  halb  so  lang  sind.  Da  nun  das
Charpiezupfen  um  so  schwieriger  und  mühsamer  wird,  je  länger  die  Füden  sind,  die
ausgezogen  werden  sollen,  so  ist  es  „jedenfalls  für  angemessener  zu  erachten,  den  Fiden
nur  eine  solche  Länge  zu  geben,  wie  sie  für  die  verschiedenen  Zwecke  eben  erforderlich
  ist,  als  dieselben  länger  zu  machen,  und  dann  in  solchen  Fällen,  wo  kürzere  Fäden
gebraucht  werden,  durchzuschneiden.  Am  besten  ist  es,  wenn  beim  Zuschneiden  der
zum  Charpiezupfen  bestimmten  Leinwandlappen  das  zu  Gebote  stehende  Material  in  der
Art  berücksichtigt  wird,  dass  hiernach  die  Dimensionen  der  Lappen  bestimmt  werden,
indem  es  gar  nicht  erforderlich  ist,  dass  jeder  Lappen  ein  Quadrat  bilde  und  Länge
und  Breite  desselben  gleich  sei;  es  kann  vielmehr  der  Lappen  bei  einer  Breite  von  nur
3  Zoll  eine  Länge  von  12  Zoll  "haben,  wodurch  das  Charpiezupfen  ungemein  erleichtert
wird,  indem  dann  immer  nur  die  kurzen  Füden  ausgezogen  werden  und  krause  Charpie
  liefern,  während  die  langen  Fäden  als  lange,  geordnete  Charpie  übrig  bleiben.
Ausser  der  langen  geordneten  Charpie  ist  nämlich  besonders  im  Kriege,  bei  den
häufiger  vorkommenden  bedeutenden  Verwundungen  auch  krause  Charpie  nothwendi
und  ich  schlage  daher  ganz  ergebenst  vor,  dass  bei  der  Anfertigung  der  für  die  ad
und  Belagerungs-Lazarethe  des  ...  Armeekorps  erforderlichen  Charpie  dahin  gestrebt
werde,  dass  circa  die  Hälfte  dieser  Charpie  lange  geordnete  Charpie  und  die  andere
Hülfte  krause  Charpie  sei.  Als  Maximum  der  Fadenlänge  der  langen  Charpie  sind
12  Zoll,  als  Minimum  derselben  4  Zoll  anzunehmen,  und  ist  dabei  möglichst  dahin  zu
wirken,  dass  ungefähr  der  3.  Theil  der  langen  geordneten  Charpie  eine  Länge  von
12  Zoll,  der  4.  Theil  eine  Länge  von  8—9  Zoll,  die  Hälfte  eine  Länge  von  circa  Ü  Zoll
und  der  Rest  eine  Länge  von  ungefähr  4  Zoll  erhalte.  Was  die  kranse  Charpie  betrifft,
  so  wird  diese  zum  Theil  schon  als  Abfall  beim  Anfertigen  der  langen  geordneten
Charpie  erlangt‘.

21.  he  ausserdem  vorstehend  ad  I.  und  HI.  sub  1,  9,  10;  ferner  dieses  Kapitel
A.  11.  13,  er  15-19,  23;  endlich  Theil  II.  Kapitel  VIH.  B.  Zuslizo  zu  $.  16.
N.  Erlı  Chefs  d.  Militkr-Medicinal-Wesens  vom  16.  März  1860.)  In  einer

die  Einrichtung  und  Ausstattung  der  Feldlazarethe  betreffenden  Angelegenheit  kommt
es  mir  darauf  an,  von  der  Beschaffenheit  der  für  dieselben  deponirten  alten  Leinwand
und  Charpie  möglichst  vollständige  Kenntniss  zu  erlangen,  wesbalb  ich  Euer  Hochwohlgeboren
  ergebenst  ersuche,  mir,  bei  Berichterstattung  hierüber,  zugleich  einige
Proben  von  beiden  zur  Ansicht  gefälligst  zukommen  zu  lassen.  In  Ihrem  vorgedachten
Berichte  wollen  Euer  etc.  auch  mit  bemerken,  inwieweit  die  von  dem  Königl.  Militär-Oekonomie-Departement
  unterm  5.  Februar  1837  —  cfr.  das  Cirkular-Schreiben  an  die
Herren  Korps-Generalärzte  vom  10.  Februar  1837  —  angeordnete  Auffrischung  der  für
die  Feldiazaretbe  etc.  deponirten  Verbandmittel,  namentlich  auch  hinsichtlich  der  alten
Leinwand  und  Charpie,  zur  Ausführung  gekommen  ist.

ad  VI.  Arzneien.

23.  (Erlass  des  Militär-Oel  ie-Depart  ts  vom  20.  Mai  1820.)  Es  ist  mit
dem  Königl.  General-Stabsarzte  der  Armee  darüber  kommunicirt  worden,  dass  es  vor
dem  Eintritt  der  neuen  Arznei-Verfassung  bei  der  Armee  im  Interesse  des  Staats  lag,
für  den  Fall  eines  ausbrechenden  Krieges  den  Bedarf  an  Medikamenten  für  die  Festungs-Belagerungs-Lararethe
  durch  Verträge  mit  Privat-Unternebmern  etc.  sicher  zu  stellen,
und  dabei  die  Frage  gestellt  worden:  „ob,  da  die  Friedens-Garnison-Lazareth-Kommissionen
  gegenwärtig  den  Medikamenten-Bedarf  selbst  beschaffen,  und  durch  diese  Ankkufe
Vortheile  herbeigeführt  werden,  es  rathsam  sei,  dergleichen  vorerwähnte  Contrakte
such  für  die  Zukunft  fortzusetzen;  oder  ob  angenommen  werden  könne,  dass,  wenn  den
Lazareth-  Kommissionen  eintretenden  Falls  die  für  den  etatsmässigen  wen,  Se
Lazareth-Bedarf  ermittelten  Geldbeträge  rechtzeitig  zur  Disposition  gestent  wurden,  ©
gedachten  Kommissionen  die  Medikamente  etc.  dergestalt  mit  Vo  fi
kasse  bei  Zeiten  beschaffen  können,  dass  für  die  Belagerungs-  „Lasarethe  Kain]  Nachtheil
zu  befürchten  steht,  mithin  von  den  hinsichts  einzelner  Festungen  bisher  für  nothwendig
erschteten  Sicherungsmassnahmen,  mit  Rücksicht  auf  Lokalität  und  sonstige  Umstiinde