Entwickelung  des  Belagerungs-Lazareth-  Wesens.  1063

es  sich  hierbei  dooh  zunächst  nur  um  die  Herbeischaffung  der  Rohstoffe,  sowohl  derjenigen,
  die  als  eolche  verlan  werden,  als  derer,  die  zur  Bereitung  gewisser  Prüparate
  erforderlich  sind,  handelt,  die  sie  in  eben  der  vorbenannten  Zeit  sich  von  bier
(Berlin)  aus  zu  beziehen  im  Stande  sein  werden,  und  ihnen  demnächst  Zeit  übrig  bleibt,
daraus  die  erforderlichen  Präparate  zu  bereiten  und  einzuliefern,  indem  die  bezeichneten
  Qnantitäten  doch  nicht  auf  ein  Mal,  sondern  nur  nach  und  nach  gebraucht  und
erforderlich  werden.  Ausserdem  würden  sie  aber  auch  nur  nöthig  haben,  sich  hier  an
Lampe  &amp;  Kaufmann,  Riedel  oder  Voigt  zu  wenden,  von  welchen  Häusern  die  sämmtlichen.
  im  Arsnei-Etat  namhaft  gemachten  Quantitäiten  in  einem  Tage  abgesandt  werden
können.  Wiewohl  nun  hiernachb,  wenn  es  sein  müsste,  die  Arzneicn  mittelst  Eisenbahn
und  besondorer  Schnellfuhre  auch  nach  allen  qu.  Festungen  in  3  Tagen  von  Berlin
aus  geschafft  werden  könnten,  so  würde  es  jedoch  billig  erscheinen,  wenn  den  betreffenden
  Apothekern  die  Lieferung  überlassen  bliebe,  indem  die  von  ihnen  kontraktlich
gestellten  Bedingungen  im  Allgemeinen  angemessen  erscheinen,  und  sie  mit  Rücksicht
darauf,  dasa  apäter  ein  grosser  Theil  von  don  übrig  gebliebenen  Arzneien  an  die  gewöhnlichen
  Lazareth-Dispensir-Anstalten  übergehen  müsste,  einen  grossen  Ausfall  in
der  Lieferung  an  letztere  ‚erleiden  wür  en

20.  (Erlass  des  Militär  ts  vom  ®.  September  1%50.)  In  den
Arznei-Etats  für  die  Feld-  und  Belagerungs-  -Lazarethe  sind  verschiedene  Gegenstände
als  chemische  Fabrikate  resp.  Droguen  angeretzt  worden,  welche  nach  der  neuen  An-Inge
  C.  der  Arsnei-Verpflegungs-Instruktion  als  pharmaceutische  Präparate  von  den  Apothekern
  zu  liefern  sind.  In  Folge  dessen  haben  sich  bei  Nachlieforung  von  Arzneien
für  einzelne  Belagerungs-Lazareth-Dopots  hinsichts  der  Preisansätze  Differenzen  ‚ergeben,
die  in  Zukunft  nur  dadurch  zu  beseitigen  sind,  dass  in  den  Füllen,  wo  die  Civil-Apotheker
  neben  der  Lieferung  der  Arzneien  für  die  Dispensir-Anstalten  zugleich  die  Lieferung
  der  derartigen  Gegenstände  für  die  Feld-  und  Belagerungs-Lazarethe  kontraktlich
  übernommen  haben,  in  diesen  Kontrakten  künftig  ausgesprochen  werde,  dass
bei  diesen  Lieferungen  nicht  die  vorerwähnte  neue  Anlage  C.  der  Arznei-Instruktion,
sondern  die  betreffenden  Arznei-Etats  der  Feld-  resp.  Belagerungs-Lazarotbe  massgebend
  sind.  Die  Königl.  Intendantur  wolle  daher  bei  neuen  Kontraktsschlüssen  resp.
Prolongation  der  schon  bestehenden  Kontrakte  das  Geeignete  an  die  betreffenden  Lezareth-Kommissionen
  veranlassen,  auch  den  Herrn  Korps-General-Arzt  hiervon  in  Kenntniss
  setzen.

27.  (Erlass  des  Chefs  dos  Milittir-Medicinal-\esens  vom  19.  November  1850.)  Da
die  den  Königl.  Intendanturen  von  Seiten  des  Königl.  Militir-Oekonomie-Departements
im  Jahre  IN13  übersandten  Arznei-Etats  für  die  Festungs-Belagerungs-Lazareth-Depots
später  und  neuerdings  noch  einige  Abänderungen  erlitten  haben,  so  theile  ich  Euer
Hochwohlgeboren  in  der  Anlage  ein  nach  den  jetzigen  Annahmen  berichtigtes  Exemplar
unter  dem  Ersuchen  ergebenst  mit,  nei  vorkommenden  Verproviantirungen  der  Festungen
mit  Arzneien  diesen  neuen  Etat  zum  Grunde  legen  zu  lassen,  auch  hiervon  der  Königl.
Intendantur  gefälligst  Mittheilun  "machen  zu  wollen.  Ferner  bringe  ich  zu  Euer  etc.
Kenntniss,  wie  es  gewünscht  und  für  nöthbig  erachtet  worden  ist,  die  Feldlazareth-Apotheken
  mit  einer  angemessenen  Quantität  Chloroform  und  Morphium  aceticum  ausstatten
zu  lassen.  Bei  der  grossen  Flüchtigkeit  der  genannten  Äetherart  erscheint  os  jedoch
anräthlich,  das  mitzunehmende  Quantum  Chloroform  in  ca.  2  Unzen  haltende  Gläser
zu  vertheilen  und  diese  gut  verpacken  und  mit  nasser  Blase  verbinden  zu  lassen.
Von  ersterem  dürfte  jede  Abtheilung  des  Hauptfeldlazaretls  mit  S  Unzen,  jedes  leichte
mit  4  Unzen,  von  letzterem  jedes  schwere  Feldlazareth  mit  '/,  Unze,  jedes  leichte  mit
1  Drachme  zu  versehen  sein

.  (Erlass  des  Militär  -  "Oekonomie-  Departements  vom  19.  December  1830).  Zur
Vorbeugung  möglicher  Malversationen  hat  das  Departement  bereits  im  Jahre  1135  für
die  Bezirke  des  ?.  und  #8.  Armee-Korps  die  Anordnung  getroffen,  dass  die  für  die  Belagerungs-Lazarethe
  niedergelegten  Arzneien  versiegelt  aufbewahrt  und  ohne  Autoriration
  nicht  entsiegelt  werden  sollen.  Die  Königl.  Intendantur  wird  hierdurch  veranlasst,
  die  in  jüngster  Zeit  für  die  Belagerungs-Lazarethe  Ihres  Bereiches  beschafften
Arzneien  ebenfalls,  und  zwar  mit  Ihrem  Dienstsiegel  verschliessen  zu  lassen.  Boweit
dieso  Arzneien  von  der  hiesigen  Handlung  Lampe,  Kaufmann  &amp;  Comp.  direkt  geliefert
  sind,  ist  deren  Güte  durch  den  Ober-Stabs-Apotheker  bereits  vor  der  Versendung
von  hier  festgestellt  und  diese  können  sofort  versiegelt  werdon.  Andere  Einlieferungen
sind  zuvörderst  erst  noch  durch  einen  zuverlässigen  Orts-Apotheker  zu  prüfen,  und  das
schlecht  Befundene  ist  erst  durch  gute  Waare  zu  ersetzen

).  (Erlass  des  Chefs  des  Militär-Medicinal-  Wesens  vom  7.  Mai  1851.)  Euer
Hochwohlgeboren  benachrichtige  ich  hierdurch  ergebenst,  wie  das  Königl.  Militär-Oekonomie-Departement
  sich  hinsichtlich  des  Verbrauchs  der  bei  Gelegenheit  der  Mobilmachung
  für  einige  Festungen  angeschafften  Arzneien  auf  meine  desfallsige  Anfrage