Konservation  der  vorräthig  gehaltenen  Gegenstände.  1069

ausgepackt,  susgeklopft  und  demnächst  wieder  in  die  Fässer  verpackt  werden,  Der
Herr  General-Stebs-Arzt  hat  dies  ala  zweckmässig  gleichfalls  anerkannt.

5.  Erl.  d.  Mil.-Oekon.-Depart.  vom  1.  August  1930.  8.  Theil  H,  Kap.  VII,  B.
817.  Zusats  1.

Erl.  d.  Mil.-Oekon.-Depart  vom  5.  Februar  1837.)  8.  Theil  II,
Kap.  von,  B.  $  17.  Zusatz  4.  Der  Kgl.  Intendantur  eröffnen  wir  auf  den  Bericht  vom
3  Oktober  1836  ad  5,  dasn  die  diesseits  angsordnete  Auffrischung  der  Verbandmittel
  bei  den  Feld-  und  Belagerungs-Lazarethen  besonders  den  Zweck  hatte,  die  zum
Theil  noch  aus  den  letzten  Kriegsjahren  herstammenden  derartigen  Bestände,  die  bei
längerer  fortgesetzter  Aufbewahrung  am  Ende  völlig  unbrauchbar  werden  würden,  aufzuräumen.
  Diese  Auffrischung  muss  daher  auch  hinsichts  der  bei  den  Dispensir-Anstalten
  zur  Konsumtion  kommenden  Zirkelbinden  und  ähnlichen  kurrenten  Artikel  zur
Ausführung  gebracht  werden,  und  kann  durchaus  keinen  Schwierigkeiten  unterliegen,
wenn  der  für  die  Dispensir-Anstalten  auf  1  Jahr  erforderliche  Bedarf  ermittelt,  demnächst
  denselben  überwiesen  und  sodann  gleich  ersetzt  wird.  Was  dagegen  die  iu
neuerer  Zeit  beschafften  Verbandmittel  betrifft,  ao  genügt  es,  wenn  bei  den  jährlichen
Revisionen  der  derartigen  Bestände  nur  diejenigen  Stücke  ausgewählt  und  aufgefrischt
werden,  welche  durch  lüngeres  Lagern  augenscheinlich  dem  Verderben  unterliegen
würden.  Hinsichts  der  einfachen  und  doppelten  Bruchbänder  aber  wird,  im  Einverstäindnias
  mit  dem  Herrn  General-Stabsarzte  der  Armee,  bestimmt,  dass  der  Ersatz  derselben
  bis  zum  eintretenden  bedarfsfalle,  sowohl  bei  den  Feld-  als  auch  bei  den  Belagerungs-Lazareth-Bestlinden,
  insoweit  der  Aukauf  jederzeit  am  Orte  selbst  zu  bewirken
ist,  ausgesetzt  bleiben  kann,  nur  müssen  Behufs  Keservirung  der  erforderlichen  Beträge
die  Werthsberechnungen  alljährlich  bei  Einsendung  der  Materialienrechnungen  gleich
mit  vorgelegt  werden.  Die  Nabelbruchbänder,  welche  in  den  Dispensir-Anstelten  nur
böchst  selten  erforderlich  werden,  und  daher  such  nur  nach  dem  wirklichan  Bedarf  zu
entnehmen  bleiben,  werden  dagegen  sorgfältig  asservirt,

7.  (Erl.  d.  Mil.-Oekon.-Depart,.  vom  29.  März  1837.)  Nach  einem,  von  dem  Kgl.
General-Stabs-Arzte  der  Armee  erstatteten  Gutachten  eignen  sich  die  bei  den  Belagerungs-Lazareth-Dopots
  gegenwärtig  noch  vorhandenen  Servietten,  da  solche  in  der  Regel
zu  schmal  und  zu  kurz  sind,  nicht  zu  dem  beabsichtigten  Gebrauch  als  Armschärpen
(Mitellen),  und  es  tritt  daher  die  Nothwendigkeit  ein,  sämmtliche  Depots,  so  wie  es  schon
hinsichts  der  Feld-  und  Garnison-Lazarethe  geschehen  ist,  statt  der  Servietten  mit  Mitellen
  von  vorschriftsmässiger  Grösse  (ä  1!;,  Ellen  lang  und  breit)  auszustatten.  Um
indess  die  hiermit  verknüpften  Ausgaben  möglichst  zu  beschränken,  ist  es  unerlässlich,
die  schon  vorhandenen  Servietten,  soweit  es  ohne  Nachtheil  für  die  künftige  Benutzung
zulässig  ist,  durch  Zusammensticken  in  Mitellen  umzuschaffen.  Demgemäss  wolle  die
Kgl.  Iotendantur  die  betreffenden  Belagerungs-Lazareth-Depots  Ihres  Bereichs  wegen
Umarbeitung  der  Servietten  mit  näherer  Weisung  versehen  und  demnächst  anzeigen,
wie  viel  Mitellen  für  jedes  Depot  hierdurch  erzielt  worden  sind,  damit  wegen  der  gegen
den  Etat  noch  fehlenden  Anzahl  sodann  das  Weitere  diesseits  veranlasst  werden  kann.
Die  durch  die  Umarbeitung  der  Servietten  entstehenden  Ausgaben  passiren  in  den
er  bezüglichen  Depots  pro  01837.  —  Ferner  hat  sich
der  Herr  General-Stabs-Arzt  der  Armee  in  Betreff  des  bei  den  Belagerungs-Lazareth-Depots
  vorbandenen  Flachses  dahin  geäussert,  dass  solcher  als  Burrogat  der  Charpie
gleichfalls  zur  Anwendung  nicht  geeignet  sei  und  dass  es  wünschenswerth  erscheine,
die  Depots  davon  zu  befreien.  Wir  können  dieser  Ansicht  nur  beitreten  und  veranlassen
  daher  die  etc.  Intendantur,  es  einzuleiten,  dass  die  vorhandenen  derartigen  Bestände
  zum  Verkauf  gestellt  werden  etc.

8.  Erl.  d.  Mil.-Oekon.-Depart.  vom  1.  Juni  1837  über  Blechgeräthe,  Binden  etc.
8.  vorstehend:  sdl&amp;  1,1.

P.  (Erl.  d.  Mil.  .Oekon.  -Depart.  vom  19.  August  1837.)  Da  nach  dem  Berichte
vom  25.  Juli,  dessen  Anlage  hierneben  zurlickerfolgt,  der  Ersatz  der  aus  den  Beständen
der  Feld-  und  Belagerungs-Lazaretb-Depots  der  Auffrischung  wegen  verabreichten  vielköpfigen
  und  Zirkelbinden  etc.  nur  zum  Nachtheil  der  Staatskasse  erfolgen  kann,  weil
durch  die  Herstellung  der  Binden  verschiedenartiger  Länge  und  Breite  zu  viel  Leinwand
verschnitten  wird,  so  genehmigt  das  Departement,  dass  dieser  Ersatz  für  jetzt  ausgesetzt
  werde.  Die  schon  zu  diesem  Hehuf  angekaufte  Leinwand  ist  daher  nur  zur  Anfertiguug
  einer  Sorte  von  Binden,  etwa  zu  B-,  6-,  d-  oder  3elligen,  zu  verwenden,  wogegeu
  die  verabreichten  I0elligen.  sowie  die  übrigen  Binden  aus  der  allgemeinen,  im
hiesigen  Train-Depot  asnervirten  Reserve  späterhion  werden  ersetzt  werden.  Was  dagegen
  den  Ersatz  der  Charpie  und  alten  Leinwand  betrifft,  so  darf  hier  nur  ein  Austausch,
  Zug  um  Zug,  stattänden,  weil  diese  Artikel  nicht  immer  käußich  erlangt  werden
können  und  daher  jederzeit  eisern  unterhalten  werden  müssen.  Ueber  die  Art  und
Weise  der  Beschaffung  enthält  der  unlängst  mitgetheilte  Abschnitt  über  die  Versorgung