Militärische  Einrichtung.  —  Transportmittel.  108

Jede  Abtheilung  der  Kompagnie  schliesst  sich  an  eines  der  3  leichten
Feldlazarethe  des  Korps  an  und  wirkt  in  dieser  Stellung  selbstständig
und  getrennt  von  den  beiden  andern.  Zur  geregelten  Ausübung  des  Transports
  der  Kranken  und  zur  speciellen  Beaufsichtigung  desselben  empfiehlt
es  sich,  jede  Abtheilung  wieder  in  5  Patrouillen  zerfallen  zu  lassen.  Jede
Patrouille,  zu  3  Krankentragen,  besteht  aus  12  Mann  und  1  Unterofficier
als  Patrouillenführer.  Zu  jeder  Trage  gehören  4  Mann,  2  Träger  und
und  2  Reserve-Träger.  Letztere  erhalten,  wie  jene,  beim  Auf-  und  Abladen
  der  Verwundeten,  ihre  bestimmte  Stellung,  lösen  die  ersteren  beim
Ira  en  ab,  nehmen  die  Krücken  mit  und  tragen  das  Gepäck,  sowie  die

en  des  Verwundeten  bis  zum  Wagen  oder  Verbindeplatz,  —  (S.  6
I  Instruktion.)

Ausserdem  werden'),  wenn  ein  Gefecht  zu  erwarten  steht,  Seitens
des  General-Kommandos  von  der  Kavallerie-Stabswache  der  Kompagnie
4  Gemeine  zugetheilt,  von  denen  einer  jeden  Abtheilung  einer  zu  überweisen
  ist,  während  der  4.  bei  dem  Kompagnie-Kommandeur  verbleibt.
Diese  berittenen  Ordonnanzen  sind  bei  dem  Vorgehen  zur  Gefechtsstelle
vorauszuschicken,  um  Raum  für  die  Transport-Wagen  zu  gewinnen,  und
die  Truppen  von  dem  Vorrücken  der  Kompagnie  in  Kenntniss  zu  setzen.
Diese  Ordonnanzen  sind  ferner  zu  Meldungen,  zur  Herbeischaffung  von
Landfuhrwerk  und  sonstigen  Bedürfnissen  und  selbst  zur  Aufsuchung  Verwundeter
  in  weiter  Entfernung  zu  verwenden.  Ihre  Zurückziehung  zur
Stabswache  erfolgt  erst  auf  den  speciellen  Befehl  des  kommandirenden
Generals.

Transportmittel  der  Hompagmien.

Bei  Entsendung  der  fahrenden  Abtheilung  jedes  leichten  Feldiazareths
nach  dem  vorher  bestimmten,  durch  eine  schwarz-weisse  Fahne  und  bei
eintretender  Dunkelheit  zugleich  durch  eine  rothe  Signallaterne  zu  bezeichnenden
  Verbindeplatz  ($.  5  der  Dienstanweisung)  werden  zur  Beförderung
der  Verwundeten  nach  diesem  Verbindeplatz,  jeder  Abtheilung  einer  Kompagnie
  folgende  Transportmittel  überwiesen  (S.  7  der  Instruktion):

a)  vier  zweispännige  Transport-  Wagen  für  je  2  Schwerverwundete,
welche  auf  den  dazu  bestimmten  Tragen  gelagert  und  damit  in  die
Wagen  eingeschoben  werden.

Zusatz.  Die  Einrichtung  dieser  2  Tragen  mit  Pferdehaar-Matratzen
eines  jeden  Wagens  wurde,  nach  zuvor  unter  dem  24.  August  1854  eingegangenen
  Gutachten  des  Medicinal-Stabes  näher  festgesetzt?).  Die  Matratzen
  sollten,  nach  einer  Bestimmung  vom  29.  März  1855,  behufs  ihrer
Reinerhaltung  etc.  auf  der  obern  Fläche  und  auf  den  Seiten  mit  einem
Ueberzuge  von  besonders  zubereiteter,  entsprechend  breiter,  braunrother
Wachsleinwand  —  sogenanntem  amerikanischen  Leder  —  versehen  werden.
In  einem  spätern  Erlasse*)  aber,  welcher  mehrfache  Veränderungen  an
den  zweispännigen  (volle  Böden  der  Wagen)  und  vierspännigen  Kranken-Transportwagen
  für  resp.  Schwer-  und  Leicht-Verwundete,  den  Krankentragen
  (Wegfall  der  Rollen  unter  den  Füssen  einzelner  Tragen  u.  s.  w.)
und  den  Krücken  anordnet,  wird  bestimmt,  dass  die  eben  erwähnten
Pferdehaarmatratzen  und  die  Ueberzüge  von  sogenanntem  amerikanischen

!)  Dienstanweisung  für  die  Krankenträger-Kumpagnien  vom  3.  März  1855,  6.6.  Beilage
Nr.  482.  des  Mubilmac  un
)  Erl.  l.-Oekon.  Dee  vom  29,  August  1854.
Br  El.  Fi  Fi  -Dekon.-Depart.  vom  5.  März  und  20.  Juli  1860.